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БУШ

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nicht aus eigener Anschauung berichten könne, die gesta des Konzils
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während seiner Abwesenheit vielmehr so schildere, wie er sie nach seiner
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Rückkehr von Bourges nach Basel von den Notaren aufgezeichnet gefunden
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habe, jedoch unter Benutzung von Schriftstiicken, die ilun seine Freunde teils
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zugesandt. teils nachher in Basel mitgeteilt hätlen!. Also waren seine Haupt-
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quelle die gesta concilii per notarios scripta. Das führt uns auf die Frage,
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ob unter diesen Gesta etwa ein offizielles Protokoll der Konzilsverhandlungen
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zu verstehen sei. Haller scheint dieser Ansicht zuzuneigen. Fr läßt Segovia
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das Protakoll des Konzilsplenums benutzen, ist aber nicht sicher, ob
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Segovia das offizielle Exemplar desselben vor sich gehabt oder dieses
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offizielle Exemplar nur durch Vermittlung einer verlorenen Quelle, der ,Gesta
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eoncili^ des Notars Johannes Dieulefist, kennen gelernt habe?. Dagegen
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versichert Bittner?, dafí Segovia ein von den Notaren zusammengestelltes
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oftizielles Protokoll gehabt habe, ja er kann sogar die verblüffende
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Mitteilung machen, daß in den offiziellen Protokollen ,alle Berichte über die
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Verhandlungen in den Kongregationen, den vier Depufationen und die Sessions-
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decrete* enthalten gewesen seien. Etwas anderer Ansicht ist Quidde*, Er
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vermutet als Segovias Quelle das verlorene Manuale irgendeines Notars, das
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mit den Aufzeiehnungen Brunetis über die Generalkongregationen und Sessionen
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stark iibereinstimmte, Und zwar war nach seiner Meinung diese Überein-
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stimmung hervorgerufen durch die Fühlung, die die protokollierenden Notare
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wegen der Fassung der Protokolle miteinander nahmen.

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Lassen wir diese abweichenden Ansichten zunächst auf sich beruhen
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und fragen wir erst einmal, was Segovia und Hüglin selbst eigentlich unter
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acta und gesta des Konzils verstehen. `

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Ich gebe zuerst Segovia das Wort. Er erzählt in lib. 16 cap. 33,
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wie das Konzil am 29. Oktober 1440 eine Kommission eingesetzt habe (Segovia
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selbst gehörte zu ihr), die die acta concilii Constanciensis* durchsehen und
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daraus eine einbändige Sammlung von .decreta et constitueiones universali
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ecclesie statuique ecclesiastico utilia et neecessaria*, also eine Sammlung von
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Dekreten und Verordnungen ausziehen sollte. Die Kommission habe drei
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libri der gesta concilii* aufgefunden. Das eine habe die vor dem Konzil
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gehaltenen Reden enthalten, das zweite die öffentlichen und geheimen Ver-
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handlungen (gesta publica et secreta) des Konzils mit König Sigmund, den
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Kardinälen, den Nationen und fürstlichen Gesandtschaften, das dritte, einst
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im Besitz des Kardinals von Ostia, des Präsidenten des Konstanzer Konzils,
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befindliche die Sessionen und Generalkongregationen, untermischt init Proku-

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! Mon. conc. 3, 461. ? Cone. Bas. 1, 45 ff. Vgl. auch. Zeitschrift für die
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Geschichte des Oberrheins N. F. 16, 15 Aum. 1 und Cone. Bas. 4 Vorwort pag. XII.
[41]
S Zeitschrift für die Österreichischen Gymnasien 19, 581 und 582. * Deutsche

[42]
teichstagsakten Bd. 10 Voiwort 8$. LXIV,


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