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nicht aus eigener Anschauung berichten könne, die gesta des Konzils während seiner Abwesenheit vielmehr so schildere, wie er sie nach seiner Rückkehr von Bourges nach Basel von den Notaren aufgezeichnet gefunden habe, jedoch unter Benutzung von Schriftstiicken, die ilun seine Freunde teils zugesandt. teils nachher in Basel mitgeteilt hätlen!. Also waren seine Haupt- quelle die gesta concilii per notarios scripta. Das führt uns auf die Frage, ob unter diesen Gesta etwa ein offizielles Protokoll der Konzilsverhandlungen zu verstehen sei. Haller scheint dieser Ansicht zuzuneigen. Fr läßt Segovia das Protakoll des Konzilsplenums benutzen, ist aber nicht sicher, ob Segovia das offizielle Exemplar desselben vor sich gehabt oder dieses offizielle Exemplar nur durch Vermittlung einer verlorenen Quelle, der ,Gesta eoncili^ des Notars Johannes Dieulefist, kennen gelernt habe?. Dagegen versichert Bittner?, dafí Segovia ein von den Notaren zusammengestelltes oftizielles Protokoll gehabt habe, ja er kann sogar die verblüffende Mitteilung machen, daß in den offiziellen Protokollen ,alle Berichte über die Verhandlungen in den Kongregationen, den vier Depufationen und die Sessions- decrete* enthalten gewesen seien. Etwas anderer Ansicht ist Quidde*, Er vermutet als Segovias Quelle das verlorene Manuale irgendeines Notars, das mit den Aufzeiehnungen Brunetis über die Generalkongregationen und Sessionen stark iibereinstimmte, Und zwar war nach seiner Meinung diese Überein- stimmung hervorgerufen durch die Fühlung, die die protokollierenden Notare wegen der Fassung der Protokolle miteinander nahmen.

Lassen wir diese abweichenden Ansichten zunächst auf sich beruhen und fragen wir erst einmal, was Segovia und Hüglin selbst eigentlich unter acta und gesta des Konzils verstehen. `

Ich gebe zuerst Segovia das Wort. Er erzählt in lib. 16 cap. 33, wie das Konzil am 29. Oktober 1440 eine Kommission eingesetzt habe (Segovia selbst gehörte zu ihr), die die acta concilii Constanciensis* durchsehen und daraus eine einbändige Sammlung von .decreta et constitueiones universali ecclesie statuique ecclesiastico utilia et neecessaria*, also eine Sammlung von Dekreten und Verordnungen ausziehen sollte. Die Kommission habe drei libri der gesta concilii* aufgefunden. Das eine habe die vor dem Konzil gehaltenen Reden enthalten, das zweite die öffentlichen und geheimen Ver- handlungen (gesta publica et secreta) des Konzils mit König Sigmund, den Kardinälen, den Nationen und fürstlichen Gesandtschaften, das dritte, einst im Besitz des Kardinals von Ostia, des Präsidenten des Konstanzer Konzils, befindliche die Sessionen und Generalkongregationen, untermischt init Proku-

! Mon. conc. 3, 461. ? Cone. Bas. 1, 45 ff. Vgl. auch. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins N. F. 16, 15 Aum. 1 und Cone. Bas. 4 Vorwort pag. XII. S Zeitschrift für die Österreichischen Gymnasien 19, 581 und 582. * Deutsche

teichstagsakten Bd. 10 Voiwort 8$. LXIV,



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