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nicht aus eigener Anschauung berichten könne, die „gesta“ des Konzils
während seiner Abwesenheit vielmehr so schildere, wie er sie nach seiner
Rückkehr von Bourges nach Basel von den Notaren aufgezeichnet gefunden
habe, jedoch unter Benutzung von Schriftstiicken, die ilun seine Freunde teils
zugesandt. teils nachher in Basel mitgeteilt hätlen!. Also waren seine Haupt-
quelle die „gesta concilii per notarios scripta“. Das führt uns auf die Frage,
ob unter diesen Gesta etwa ein „offizielles Protokoll“ der Konzilsverhandlungen
zu verstehen sei. Haller scheint dieser Ansicht zuzuneigen. Fr läßt Segovia
das „Protakoll des Konzilsplenums“ benutzen, ist aber nicht sicher, ob
Segovia das „offizielle Exemplar“ desselben vor sich gehabt oder dieses
offizielle Exemplar nur durch Vermittlung einer verlorenen Quelle, der ,Gesta
eoncili^ des Notars Johannes Dieulefist, kennen gelernt habe?. Dagegen
versichert Bittner?, dafí Segovia ein von den Notaren zusammengestelltes
„oftizielles Protokoll“ gehabt habe, ja er kann sogar die verblüffende
Mitteilung machen, daß in den offiziellen Protokollen ,alle Berichte über die
Verhandlungen in den Kongregationen, den vier Depufationen und die Sessions-
decrete* enthalten gewesen seien. Etwas anderer Ansicht ist Quidde*, Er
vermutet als Segovias Quelle das verlorene Manuale irgendeines Notars, das
mit den Aufzeiehnungen Brunetis über die Generalkongregationen und Sessionen
stark iibereinstimmte, Und zwar war nach seiner Meinung diese Überein-
stimmung hervorgerufen durch die Fühlung, die die protokollierenden Notare
wegen der Fassung der Protokolle miteinander nahmen.
Lassen wir diese abweichenden Ansichten zunächst auf sich beruhen
und fragen wir erst einmal, was Segovia und Hüglin selbst eigentlich unter
„acta“ und „gesta“ des Konzils verstehen. `
Ich gebe zuerst Segovia das Wort. Er erzählt in lib. 16 cap. 33,
wie das Konzil am 29. Oktober 1440 eine Kommission eingesetzt habe (Segovia
selbst gehörte zu ihr), die die acta concilii Constanciensis* durchsehen und
daraus eine einbändige Sammlung von .decreta et constitueiones universali
ecclesie statuique ecclesiastico utilia et neecessaria*, also eine Sammlung von
Dekreten und Verordnungen ausziehen sollte. Die Kommission habe drei
„libri“ der „gesta concilii* aufgefunden. Das eine habe die vor dem Konzil
gehaltenen Reden enthalten, das zweite die öffentlichen und geheimen Ver-
handlungen (gesta publica et secreta) des Konzils mit König Sigmund, den
Kardinälen, den Nationen und fürstlichen Gesandtschaften, das dritte, einst
im Besitz des Kardinals von Ostia, des Präsidenten des Konstanzer Konzils,
befindliche die Sessionen und Generalkongregationen, untermischt init Proku-
! Mon. conc. 3, 461. ? Cone. Bas. 1, 45 ff. Vgl. auch. Zeitschrift für die
Geschichte des Oberrheins N. F. 16, 15 Aum. 1 und Cone. Bas. 4 Vorwort pag. XII.
S Zeitschrift für die Österreichischen Gymnasien 19, 581 und 582. * Deutsche
teichstagsakten Bd. 10 Voiwort 8$. LXIV,