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Hierauf unterklebte er die am meisten beschädigten mit Lein-
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wand. Der ständische Landeshistoriograph Franz Palacky
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unterzog sich der mühevollen Arbeit, ein den damaligen wissen-
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schaftlichen Anforderungen entsprechendes neues Inventar der
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Urkunden des St. Wenzelsarchives anzulegen. Er ließ die alte
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Einteilung der Urkunden nach ihrer Sprache und den einzelnen
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Territorial. und Sachbetreffen fallen und faBte simmtliche |
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Originalurkunden und Abschriften in einer einzigen chronolo-
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gischen Reihe zusammen, indem er nur von den öffentlichen
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Urkunden eine Anzahl von Privaturkunden (als besondere Ab-
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teilung »Privatarchiv«) trennte. Jede Urkunde bekam eine
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Nummer des Inventars und nebst dem auch eine besondere Re-
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positionsnummer. Aus dem ständischen Sitzungssaal wurden
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die Urkunden des Kronarchivs in die ehemaligen Räume der
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Landtafel auf dem Prager Schlosse gebracht, welche auch mit
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Schränken und Schubladen für die Aufbewahrung der Urkun-
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den des St. Wenzelsarchivs versehen wurden, Damit künftighin
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ein Fortschreiten der Vernichtung der Urkunden durch Feuch-
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tigkeit verhindert werde, wurde im Jahre 1838 festgesetzt, daß
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alljährlich im Frühjahr und im Herbst eine kommissionelle
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Überprüfung des St. Wenzelsarchives in den neuen Räumen
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stattfinden sollte.

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Ein Wandel in den Aufbewahrungsverhältnissen des St.
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Wenzelsarchivs wurde erst durch die Pensionierung des Archi-
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. vars dieses Archives Peter Vincenz Erben und die darauf auf
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Veranlassung Fr. Palackys durch den böhmischen Landtag er-
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folgte Bestellung eines eigenen Landesarchivars in der Person
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Anton Gindelys angebahnt. In den beiden Berichten, welche
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der Landesausschuß dem böhmischen Landtage »über die Orga-
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nisierung des bóhmischen Landesarchivs und die Vorschläge
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seiner Erweiterung« vorgelegt hat, wird das St. Wenzelsarchiv
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ausdrücklich für das neu gegründete Landesarchiv reklamiert.
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Der Landtag des Kónigreiches Bóhmen hat in der XXX. Sitzung
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der Landtagssession am 16. Februar 1866 den bóhmischen Lan-
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desausschuf) zu beauftragen beschlossen, sich mit der Regierung
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ins Einvernehmen zu setzen, um eine Vereinbarung dahin zu
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erzielen, daß eine zeit- und fachgemäße Verwahrung des St.
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Wenzelsarchives als besondere unteilbare Abteilung des böh-
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mischen Landesarchivs ermöglicht werde. Durch eine Eingabe
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vom 22. Juni 1881 hat dann der Landesausschuß das Ansuchen
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um Extradierung des St. Wenzelsarchives erneuert. Tatsächlich
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waren auch schon am 12. April 1884 die Verhandlungen zwi-
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schen der Statthalterei und dem böhmischen Landesausschuß
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so weit gediehen, daß der mit der Leitung des Ministeriums des
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Innern betraute Ministerpräsident Graf Eduard Taafe auf Grund
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eines a. h. Vortrages vom Kaiser Franz Josef I. die Ermächti-


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