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Hierauf unterklebte er die am meisten beschädigten mit Lein- wand. Der ständische Landeshistoriograph Franz Palacky unterzog sich der mühevollen Arbeit, ein den damaligen wissen- schaftlichen Anforderungen entsprechendes neues Inventar der Urkunden des St. Wenzelsarchives anzulegen. Er ließ die alte Einteilung der Urkunden nach ihrer Sprache und den einzelnen Territorial. und Sachbetreffen fallen und faBte simmtliche | Originalurkunden und Abschriften in einer einzigen chronolo- gischen Reihe zusammen, indem er nur von den öffentlichen Urkunden eine Anzahl von Privaturkunden (als besondere Ab- teilung »Privatarchiv«) trennte. Jede Urkunde bekam eine Nummer des Inventars und nebst dem auch eine besondere Re- positionsnummer. Aus dem ständischen Sitzungssaal wurden die Urkunden des Kronarchivs in die ehemaligen Räume der Landtafel auf dem Prager Schlosse gebracht, welche auch mit Schränken und Schubladen für die Aufbewahrung der Urkun- den des St. Wenzelsarchivs versehen wurden, Damit künftighin ein Fortschreiten der Vernichtung der Urkunden durch Feuch- tigkeit verhindert werde, wurde im Jahre 1838 festgesetzt, daß alljährlich im Frühjahr und im Herbst eine kommissionelle Überprüfung des St. Wenzelsarchives in den neuen Räumen stattfinden sollte.

Ein Wandel in den Aufbewahrungsverhältnissen des St. Wenzelsarchivs wurde erst durch die Pensionierung des Archi- . vars dieses Archives Peter Vincenz Erben und die darauf auf Veranlassung Fr. Palackys durch den böhmischen Landtag er- folgte Bestellung eines eigenen Landesarchivars in der Person Anton Gindelys angebahnt. In den beiden Berichten, welche der Landesausschuß dem böhmischen Landtage »über die Orga- nisierung des bóhmischen Landesarchivs und die Vorschläge seiner Erweiterung« vorgelegt hat, wird das St. Wenzelsarchiv ausdrücklich für das neu gegründete Landesarchiv reklamiert. Der Landtag des Kónigreiches Bóhmen hat in der XXX. Sitzung der Landtagssession am 16. Februar 1866 den bóhmischen Lan- desausschuf) zu beauftragen beschlossen, sich mit der Regierung ins Einvernehmen zu setzen, um eine Vereinbarung dahin zu erzielen, daß eine zeit- und fachgemäße Verwahrung des St. Wenzelsarchives als besondere unteilbare Abteilung des böh- mischen Landesarchivs ermöglicht werde. Durch eine Eingabe vom 22. Juni 1881 hat dann der Landesausschuß das Ansuchen um Extradierung des St. Wenzelsarchives erneuert. Tatsächlich waren auch schon am 12. April 1884 die Verhandlungen zwi- schen der Statthalterei und dem böhmischen Landesausschuß so weit gediehen, daß der mit der Leitung des Ministeriums des Innern betraute Ministerpräsident Graf Eduard Taafe auf Grund eines a. h. Vortrages vom Kaiser Franz Josef I. die Ermächti-



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