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schen Stoffes kann nur auf Grund einer genauen Kenntnis der
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Geschichte des betreffenden Archives erfolgen. Diese läßt sich
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aber nicht auf Grund irgendwelcher Verwaltungsakten des
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Archives verfolgen, da es solche damals nicht gegeben hat. Man
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darf aber auch nicht glauben, daß sich Archiv- und Kanzlei-
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geschichte vollkommen decken, wie sehr dies auch die gang-
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baren Anschauungen über das Provenienzsystem eine solche
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Annahme nahe legen könnten. Die Archivgeschichte ist nicht -
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nur der Niederschlag der Kanzleigeschichte, sondern auch
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daneben noch der Niederschlag einer anderen Tätigkeit des
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Landesfürsten, nämlich seiner Besitzerwerbungen. Diese ver-
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setzen uns in die Lage, die Archivzugehörigkeit der sogenann-
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ten »fremden Provenienzen« im Archiv des Landesfürsten zu
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erfassen und deren organischen Zusammenhang mit dem Archiv-
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kórper festzustellen. Die im oesterreichischen Schatzgewólbe
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verwahrten Urkunden, welche für den máhrischen Markgrafen
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Johann Heinrich und Jodok ausgestellt worden waren, sind im
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Jahre 1423 dem Herzog Albrecht von Oesterreich Zugleich mit
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der Markgrafschaft Mihren, mit der er belehnt worden war,
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übergeben worden, der sie in seinem Archive hinterlegte, wo sie
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auch geblieben sind. Die im böhmischen Kronarchive erliegen-
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den zwei Königsurkunden Rudolfs I. betreffend die“ Verpfän-
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dung von Main-Bernheim (vom Jahre 1282 und 1285) sind ent-
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schieden nicht aus der Tätigkeit der Kanzlei der böhmischen
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Könige erwachsen. Beide bildeten nicht den Einlauf dieser Kanz-
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lei in den Jahren 1282 und 1285, kamen somit nicht nach ihrer
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Ausfertigung nach Prag. Beide Urkunden kamen vielmehr gleich
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nach ihrer Ausfertigung in die Hände der Herrn von Castell
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beziehungsweise der Herrn von Nortemberg. Archivalisch ge-
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nommen sind sie also aus der Tätigkeit dieser beiden Adels-
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geschlechter, für die sie ausgestellt worden waren, erwachsen.
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Später kamen sie an die Würzburger Bischöfe, um in deren
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Archiv verwahrt zu werden, bis sie schließlich im Jahre 1366
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in das böhmische Kronarchiv gelangten, nachdem Kaiser
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Karl IV. durch den Kanzler des Königreichs Böhmen, Burchard,
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Propst von Vyšehrad, die beim Bistum Würzburg befindlichen‘
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Reichspfandschaften, nämlich die Dörfer Mainbernheim und
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Heidingsfeld für seinen damals erst fünfjährigen Sohn Wenzel
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vom Bischof Albert um 6334 Pfund Heller einlésen lieB. Der
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von dem Rheinpfalzgrafen Rudolf über FloB und Parkstein für
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die Nothafte ausgestellte Pfandbrief vom 4. Juli 1310 wie die
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folgenden zwei Urkunden des Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein und
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Herzogs in Bayern und seiner Gemahlin Pfalzgräfin Mechthild
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müssen sich ursprünglich in den Händen der Familie Nothaft
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befunden haben. In das bóhmische Kronarchiv sind diese für
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die so wechselvolle Territorialgeschichte von FloB, Parkstein,
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