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schen Stoffes kann nur auf Grund einer genauen Kenntnis der
Geschichte des betreffenden Archives erfolgen. Diese läßt sich
aber nicht auf Grund irgendwelcher Verwaltungsakten des
Archives verfolgen, da es solche damals nicht gegeben hat. Man
darf aber auch nicht glauben, daß sich Archiv- und Kanzlei-
geschichte vollkommen decken, wie sehr dies auch die gang-
baren Anschauungen über das Provenienzsystem eine solche
Annahme nahe legen könnten. Die Archivgeschichte ist nicht -
nur der Niederschlag der Kanzleigeschichte, sondern auch
daneben noch der Niederschlag einer anderen Tätigkeit des
Landesfürsten, nämlich seiner Besitzerwerbungen. Diese ver-
setzen uns in die Lage, die Archivzugehörigkeit der sogenann-
ten »fremden Provenienzen« im Archiv des Landesfürsten zu
erfassen und deren organischen Zusammenhang mit dem Archiv-
kórper festzustellen. Die im oesterreichischen Schatzgewólbe
verwahrten Urkunden, welche für den máhrischen Markgrafen
Johann Heinrich und Jodok ausgestellt worden waren, sind im
Jahre 1423 dem Herzog Albrecht von Oesterreich Zugleich mit
der Markgrafschaft Mihren, mit der er belehnt worden war,
übergeben worden, der sie in seinem Archive hinterlegte, wo sie
auch geblieben sind. Die im böhmischen Kronarchive erliegen-
den zwei Königsurkunden Rudolfs I. betreffend die“ Verpfän-
dung von Main-Bernheim (vom Jahre 1282 und 1285) sind ent-
schieden nicht aus der Tätigkeit der Kanzlei der böhmischen
Könige erwachsen. Beide bildeten nicht den Einlauf dieser Kanz-
lei in den Jahren 1282 und 1285, kamen somit nicht nach ihrer
Ausfertigung nach Prag. Beide Urkunden kamen vielmehr gleich
nach ihrer Ausfertigung in die Hände der Herrn von Castell
beziehungsweise der Herrn von Nortemberg. Archivalisch ge-
nommen sind sie also aus der Tätigkeit dieser beiden Adels-
geschlechter, für die sie ausgestellt worden waren, erwachsen.
Später kamen sie an die Würzburger Bischöfe, um in deren
Archiv verwahrt zu werden, bis sie schließlich im Jahre 1366
in das böhmische Kronarchiv gelangten, nachdem Kaiser
Karl IV. durch den Kanzler des Königreichs Böhmen, Burchard,
Propst von Vyšehrad, die beim Bistum Würzburg befindlichen‘
Reichspfandschaften, nämlich die Dörfer Mainbernheim und
Heidingsfeld für seinen damals erst fünfjährigen Sohn Wenzel
vom Bischof Albert um 6334 Pfund Heller einlésen lieB. Der
von dem Rheinpfalzgrafen Rudolf über FloB und Parkstein für
die Nothafte ausgestellte Pfandbrief vom 4. Juli 1310 wie die
folgenden zwei Urkunden des Pfalzgrafen Rudolf bei Rhein und
Herzogs in Bayern und seiner Gemahlin Pfalzgräfin Mechthild
müssen sich ursprünglich in den Händen der Familie Nothaft
befunden haben. In das bóhmische Kronarchiv sind diese für
die so wechselvolle Territorialgeschichte von FloB, Parkstein,
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