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den Staat das Archiv des altberůhmten Sedletzer Cisterzienserstiftes, da „soliches nicht eingezogen
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werden konnte, indem dieses Kloster nicht wie andere aufgehoben, sondern blos die Geistlichen vertheilt, und
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das Stift sammt Vermögen und Angehörigen dem böhmischen Orden zur Verwaltung übergeben worden.“
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(Gubernialdecret vom 27. Januar 1790, Z. 2469), und das Mühlhausener Prämonstratenserarchiv,
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wegen der Zuweisung des Mühlhausener Priorates an sein Mutterkloster Strahof 17).
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Aber dem gerade werthvollsten Theile der so vor der Hand für die Universitätsbibliothek zu Prag
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gewonnenen strengen Diplome ward kein dauernder Aufenthalt in diesem localen Wissenainstitute gestattet.
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Die im Principe und im nackten Sachinteresse der Wissenschaft sowie der Gesammtverwaltung des üster-
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reichischen Kaiserstaates vollkommen richtige und nur zu billigende, sowie consequent gefolgerte Anschauung
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des beriihmten ästerreichischen Historiographen und Geheimen Archiv-Directors Josef Freiherrn von Hor-
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mayr, dass nur eine Vereinigung aller in der weiten Monarchie verstreuten, wichtigeren Urkunden
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und Quellen in einem einzigen Reichs-Centralarchive der systematisch zu betreibenden, von allem Verliin-
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derungswahne unangekränkelten, wahrhaft österreichischen Geschichtsforschung von wirklichem und ergiebigsten
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Nutzen sein könne, fand einen allmächtigen Fürderer in dem damaligen „Minister der auswärtigen Geschäfte,“
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dem Staatskanzler Fürsten, resp. Grafen Metternich, Diesen hatte Hormayr für die möglichst vollkommene
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Ausgestaltung des Wiener geheimen Staatsarchives zu gewinnen gewusst, und eben durch ihn eine Ent-
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scheidung Kaiser Franz I. vom 6. März 1811 bewirkt, kraft welcher Metternich Vollmacht erhielt, aus
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sämmtlichen kais, Provincialarchiven und Bibliotheken deren Stock von Kaiser-, Königs- und anderen landes-
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herrlichen, sowie päpstlichen und sonstigen bedeutenderen Diplomen nach Wahl Hormayrs für das geheime
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Staatsarchiv abverlangen zu dürfen. Zu diesem so eminent wissenschaftförderlichen Centralisierungsentschlusse mögen
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übrigens auch unterschiedliche äussere, mit dem Verstreutsein der Urkunden unvermeidlich zusammenhängende
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Miss- und Umstände veranlassend beigetragen haben, Aus einem bald anzuführenden bezüglichen Schreiben
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Metternichs treten uns solche äussere Gründe wenigstens unverhüllt entgegen. Die grösstentheils zu den Diplom-
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depóts verwendeten Provinzialregistraturen vermochten nichts dazu beizutragen, um ein etwa schon früheres
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Durcheinander der ihnen anvertrauten Urkunden auch nur irgendwie zu corrigieren; im Gegentheile; gross-
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artige Verschleppungen, Verwüstungen und Zerstórungen von Acten, sei es aus Unkenntnis, sei es aus Mangel
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an Fürsorge, Zeit oder directem Uebelwollen mógen allenthalben nicht zu verhindern gewesen sein. Denn nur
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so war er zu erklären dass bei der aus dem Wiener Frieden resultierenden Aenderung der Reichsgrenze die
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bei dieser Grenzbestimmung zu Rathe zu ziehen gewesenen Urkundenarchive in mehr als einem Falle die Rath-
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suchenden gar klüglich im Stiche gelassen haben. Fürst Metternich sagt dies wenigstens in dem citierten
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Schreiben geradezu, und tadelndst trifft in dieser Hinsicht sein beissendes Urtheil Innerósterreich und die
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Stammlande im einzelnen, die Provinzen Bóhmen und Mihren aber im allgemeinen. Metternich wollte solche
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Erfahrungen wohl nicht wieder machen. Und darum griff er mit diesmal segenbringender Dictatorhand auf
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Grund der Hormayr'schen Vorschlige herzhaft in die sogenannten „historischen“ und bekannt theoriegrauen
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Provinzsonderrechte in puncto der verschiedenen Provinzial-Urkundenbestünde ein, und dirigierte das Beste der
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letzteren in das centrale Geheime Staats-, Hof- und Hausarchiv zu Wien. Verzeichnisse aller vorhandenen Diplome
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wurden von jedem Provinzielarchive, von jeder Provinzialbibliothek, so weit beide eben der Staatsverwaltung
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unterstanden, abverlangt, Hormayr wühlte aus denselben, was ihm für Wien erwerbenswerth dünkte, und noch
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das Ende von 1811 und der Anfang von 1812 sahen die so von ihm bezeichneten Urkunden Eigenthum des
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Geheimen Hof-, Stasts- und Hausarchives zu Wien werden. Metternich engagierte nümlich durch directe
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Schreiben an die einzelnen Landesverweser die betreffenden Lünderstellenleiter in eigener Person für die
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Hereinbringung der verlangten Urkunden; daher auch wohl diese verhültnismüssig rasche Realisierung des
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kais. Patentes vom 6. März 1811, z. B. auch in Böhmen.
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17) Dennoch dürften solche Mühlhausener Archivstücke vielleicht eingezogen worden sein, da G. Wolf a. a. O. Beilage III.
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in dem leider commentarlosen Aufzihlungsschema von ,Urkunden aus Klostern in Bohmen* auch eine Urkunde ,Prümonstratenser. in
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Strahof 1668“ (wobl Mühlhausen, das ja zu Strahof gehörte) erwähnt.
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