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und aufgestapelt ohne alle Controlle hatte lagern lassen. Erst nach dieser Zeit, namentlich in den beiden ersten
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Jahrzehnten unseres Jahrhunderts dürfte eine sichtende Hand das Ruhedasein unserer Acten gestört und die
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einzelnen Fascikel und Stücke geordnet, sowie in irgend einer Art an einzelne Centralümter vertheilt haben.
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Wenigstens lisst sich aus den in dieser Zeit wiederholt von dem Landesprüsidium Bühmens an die Gubernial-
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registratur und die Prager Universitütsbibliothek ergehenden Anfragen um Rechenschaftsabgabe über die ,ehe-
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maligen Jesuiten-Archive*, — welchen Erkundigungen kaum ein localer Entstehungsgrund, sondern sicherlich
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eine Wiener Anregung zur Ursache gedient haben dürfte, — schliessen, dass damals ein Interesse nehmender
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und hiezu berufener Factor um diese Reste der alten Jesuitenarchive in Wien sich gekümmert haben muss.
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Eine ,Vertheilung< andererseits muss aber ebenfalls in diesen Jahren staitgefunden haben, denn das kaiser-
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liche Staats-Hof- und Hausarchiv soll nicht alles s. Z. von Jesuitenarchiven Aufgehobene, sondern nur die
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strenger historischen Aufzeichnungen (jedoch z. B. ohne die ungemein wichtigen Hauptstücke der für eine
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authentische Darstellung der Geschichte des Wirkens der Jesuiten in Bóhmen so umerlüsslichen Correspondenzen
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dieser Ordensprovinz mit dem Jesuitengeneral zu Rom) besitzen?) Wahrscheinlich wurde diese Vertheilung
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an die damaligen Unter-Centralstellen zu Wien nach der Materie des In haltes der einzelnen Acten vorgenommen,
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zu welcher Annahme uns wenigstens die Thatsache von den in den einzelnen Ministerialregisiraturen und Ar-
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chiven sich heute noch vorfindenden, verstreuten Jesuitenarchivschriften gelangen lassen darf.
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Zu Prag war, noch 1774, wohl in Folge des Ausführungspatentes der Aufheb ung vom 12. Februar 1774,
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bei der dortigen Aufhebungscommission ein eigenes , Judicium delegatum* einberufen worden, an welches
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aus allen Jesuitenarchiven Bóh mens von den einzelnen Kreisaufhebungscom missionen der vorgefundene Schriften-
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und Urkundenbestand zur Vorprüfung und behufs der oben erwühnten Einsendung an die Wiener Hofcentral-
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stelle abgeliefert werden sollte. Nur von zwei Archiven Bóhmens aber u. z, von dem des Generalprofesshanses
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der Jesuiten auf der Kleinseite und von dem Centrum der Jesuitenthütigkeit in Böhmen, dem Collegium der
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Jesuiten zu St. Clemens auf der Altstadt zu Prag (Clementinum), ist hiebei einiges Defail uns üherliefert.
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Das Kleinseitner Archiv wurde nümlich, wahrscheinlich wegen seines grossen Reichthumes an Studien-
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stiftsbriefen, von dem ersten Aufhebungscommissir, dem Gubernialrathe Freiherrn von Wasmuth, :elbst über-
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nommen und mit Hilfe des Gubernialdiurnisten Puchel eingesehen, worauf Was muth die Dccumente allge-
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meineren Inhaltes im Wege des ,Judicium delegatum< der Wiener Hofkanzlei iibeimiltelte (1777—1780 1),
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die nur auf Bóhmen sich beziehenden Schriften aber dem Prager Gubernialrathe Joseph Anton Ritter von
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Riegger übergab. Riegger sonderte diese ihm überantwerteten Acten wieder weiter in solche, die zum
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Gebrauche des damaligen bóhmischen Landesguberniums im Allgemeinen benóthigt wurden, und in eigentliche
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Studienstiftungsbriefe. Jene wurden direct dem kais. Gu bernium zu Preg (und von diesem wohl cer Gubernial-
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registratur), diese aber und ihre Erliuterungsbeilagen u nd Acten im Wege des Departements des Gubernial-
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rathes Freiherrn von La Moth dem kais, Kammerzahlamte zu Prag zur Aufbewahrung zugestellt.
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Was das zweite erwühnte Archiv, das des Altstüdter Jesuitencollegiums, anbelangt, so ist uns über
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die Aufhebung desselben nur die Tradition eines Actes bedauerlichster Vernichtungslist erhalten, nach welchem
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Berichte, — wie ihn uns eine amtliche Eingabe des Prager Bibliothekars Franz Posselt an das Landes-
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gubernium zu Prag auf Grund einer von dem bedeutendsten Bibliothekare der Prager Universitütsbibliothek,
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dem Professor der Theologie sowie Pr&monstratenser-Ordenspriester P. Raphael Ungar, auf das glaubwürdigste
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„als allgemeines Gesprüchsstück unter den gleichzeitigen Professoren“ vertretenen Mittheilung, erhalten hat —,
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der Provinzial des Collegiums P. Godefrid Provin im Beisein des P, Rectors und der Mitpatres bei dem
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Aufhebungsacte des Archives selbst den Prüsidenten der Aufhebungscommission, Weihbischof Canonicus
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Andreas Kayser, bat, ihm zu gestatten, eine Anzahl schon vorher gesonderte, blosse , Exercitia spiritualia *
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enthaltende Fascikel des Archives der Einfachheit und Raschheit der Aufnahmserledigung halber und wegen
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ihrer vólligen Werthlosigkeit in Bausch und Bogen vor den Augen der Uebernahmscommission verbrennen zu
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dürfen. Der „gute und leiohtgliubige Domherr* und Commissionsleiter willfahrte der Bitte seines geistlichen
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3) G. Wolf: Geschichte der k. k. Archive in Wien. Wien 1871, führt S. 91 unter den Hauptgruppen der im kaiserlichen
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Hausarchive befindlichen Klosterurkunden, leider ohne jode Specification uud Erliuterung, „a) Jesuitica vom Jahro 1260 (?)J—1612*,
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und Beilage III: „Urkunden aus Klöstern in Böhmen“: „Jesuiten bei St. Clemens 1557—1750¢ an.
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