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Schriften eigene Consignationen verfertiget, und von denjenigen, die solche empfangen, ordentliche Quittungen
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ausgestellt werden müssten,

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Wien, 23. September 1782.< Th. Freyherr v. Reischach* m. p.

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»J. W. v. Margelik* m. p.

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Zur sachverstündigen Durchführung der in dem eben angeführten Hofdecrete allgemein gegebenen
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Verhaltungsnormen ernannte das kaiserliche Gubernium von Bóhmen mittels Decretes vom 2. August 1782
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den ersten Bibliotheksscriptor der k. k. Universitüts-Bibliothek zu Prag Joseph Karmaschek zum , Archi-
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varius bei dem Klósteraufhebungsgeschüfte*. 1n der Person Karmascheks war ein wirklicher Fachmann
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dem ganzen Unternehmen gesichert worden, der thatsüchlich für seine Arbeit die von dem Hofdecrete vom
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15.Jünner 1782 geforderten Eigenschaften, dass zur Untersuchung der Klosterarchive nicht ein Geistlicher, sondern
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ein weltliecher ,dem Werke gewachsener* Mann zu verwenden sei, vollstündig besass. Bis zu dem
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Jahre 1791 oblag Karmaschek 7) unter den misslichsten localen und äusseren Verhältnissen seinem mehr als
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miihevollen Amte, für welche mehr als achtjihrige Thitigkeit er mit Gubernialdecret vom 5. März 1791
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»gnüdigst* mit 300 Gulden remuneriert wurde. Sein Nachfolger war der Scriptor Karl Fischer, ein
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gleich ausgezeichneter Beamte wie bekannter Hebraeist seiner Tage, der die Archivagenda, resp. die auf die
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Aufhebung der Archive selbst folgende Sichtung und Vertheilung des riesigen Materiales (über dessen ganzen
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Umfang weiter unten Zeugnis gegeben werden soll) auch vollendete; welchen Zeitpunkt der Zuendeführung
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ein Gubernialdecret vom 9. December 1801 ausdrücklichst mit der Stelle markiert: ,dass, da nunmehr
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alle klósterlichen Archive von dem Scriptor Fiseher in Erledigung gebracht worden, die einzelnen
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Behörden von der k. k, Bibliothek zu Prag von nun an weiter keine Archivssehriften mehr zu verlangen
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hätten, und dass man über die Beendigung des ganzen Geschäftes die Anzeige höchsten Ortes
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machen werde. Auch Fischers Entlohnung für diese durchwegs ausser seinen Amtsstunden besorgten Geschäfte
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war ärmlich genug, indem für diese ganze zehnjährige Schaffensperiode ihm am 15. December 1797 mit
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Gubernialdeoret, Z. 37.230, 100 fl, und mittels Erlasses vom gleichen Orte am 12. April 1799 weitere<
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60 fl. gewährt wurden.

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Was den Aufhebungsmodus der Klösterarchive selbst anbelangt, so wurde hiebei, wie nur natürlich,
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im engsten Anschlusse an die Hofdecretsnorm vom 23. September 1782 vorgegangen. Die Aufhebungs-
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commissüre liessen meistens das je vorgefundene Archiv in toto dem Archivarius< Scriptor Karmaschek zu
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entsprechender Sichtung zukommen 9). Oefters aber wurden, meist bei den kleineren Archiven, die Urkunden
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von der Aufhebungscommission (wahrscheinlich unter Zuziehung Karmascheks) unmittelbar selbst gesondert
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und an die vorgeschriebenen Aemter vertheilt. In allen Füllen aber wurden nur die strengen Diplome der
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k.k. Universititsbibliothek zu Prag zur Aufbewahrung zugewiesen, nachdem die k. k. Hofbibliothek
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als erste Anspruchsberechtigte auf diese Diplome nur aus dem Archive der Paulaner zu Prag (Hofdecret vom
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28. October 1786) und dem der Custodes S. Sepulchri am Zderass sowie der Augustiner zu St, Wenzel in
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Prag (Hofdecret vom 1. März 1788) einige wenige Stücke für sich gewählt, mit dem Hofdecrete vom
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4. März 1789 aber auf alle weiteren Ansprüche verzichtet hatte: (Was aber die fiir die k. k. Hof-
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bibliothek gewählten Urkunden aus dem Augustinerkloster St, Wenzel und der Zderasser Kanonie betreffe,
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habe die k, k. Hofbibliothek auf Urkunden aus Böhmen, nachdem eine ordentliche Sammlung
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davon bey der Prager Bibliothek veranstaltet worden ist, sowohl für das vergangene als auch für
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daskünfftige Verzicht gethan*) Im besonderen hatte die Hofbibliothek schon wiederholt zuvor, und

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7) In diesem Jahre wurde Karmaschek zum Bibliothekar der Lyceal Bibliothek zu Olmütz ernannt.

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8) So noch nachweisbar mit Gubernialdecret vom 27. April 1782 die Archivschriften der Walditzer Karthause, vom 9. Juni 1784
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die der Prager Trinitarier, vom 17. December 1784 die der Prager Paulaner, vom 5. Angust 1785 die der Zderasser Augustinorcanonie,
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vom 2. December 1785 div der Sazauer Benedictiner, vom £0. December 1785 die des Kladraucr Benedictinerstiftes, vom 18. April 1787
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die des St. Nikolaus- (u. Emaus)-Klosters zu Prag und des Berg-Büsiger Priorates, vom 2. August 1787 die der Kloinseitner Karmoliter,
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vom 28. November 1787 die der Rabensteiner Serviten, vom 9. Januar 1788 die dor Leitmeritzer Minoriten, vom 4. Feber 1788 die
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der Plasser Cisterzienser, vom 10. Septembor 1788 die des Konogoder Stiftes, vom 26. August 1789 die der Neupakser Paulaner, vom
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$. September 1789 dic der Kuklenaer Minoriten, vom 9. November 1789 die der Patzaucr Karmeliter, vom 29. November 15789 dio
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der Tachauer Paulaner, und vom 16. Juni 1790 die der Budweiser Capuziner.


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