Xni
Schriften eigene Consignationen verfertiget, und von denjenigen, die solche empfangen, ordentliche Quittungen
ausgestellt werden müssten,“
„Wien, 23. September 1782.< „Th. Freyherr v. Reischach* m. p.
»J. W. v. Margelik* m. p.
Zur sachverstündigen Durchführung der in dem eben angeführten Hofdecrete allgemein gegebenen
Verhaltungsnormen ernannte das kaiserliche Gubernium von Bóhmen mittels Decretes vom 2. August 1782
den ersten Bibliotheksscriptor der k. k. Universitüts-Bibliothek zu Prag Joseph Karmaschek zum , Archi-
varius bei dem Klósteraufhebungsgeschüfte*. 1n der Person Karmascheks war ein wirklicher Fachmann
dem ganzen Unternehmen gesichert worden, der thatsüchlich für seine Arbeit die von dem Hofdecrete vom
15.Jünner 1782 geforderten Eigenschaften, dass zur Untersuchung der Klosterarchive nicht ein Geistlicher, sondern
ein weltliecher ,dem Werke gewachsener* Mann zu verwenden sei, vollstündig besass. Bis zu dem
Jahre 1791 oblag Karmaschek 7) unter den misslichsten localen und äusseren Verhältnissen seinem mehr als
miihevollen Amte, für welche mehr als achtjihrige Thitigkeit er mit Gubernialdecret vom 5. März 1791
»gnüdigst* mit 300 Gulden remuneriert wurde. Sein Nachfolger war der Scriptor Karl Fischer, ein
gleich ausgezeichneter Beamte wie bekannter Hebraeist seiner Tage, der die Archivagenda, resp. die auf die
Aufhebung der Archive selbst folgende Sichtung und Vertheilung des riesigen Materiales (über dessen ganzen
Umfang weiter unten Zeugnis gegeben werden soll) auch vollendete; welchen Zeitpunkt der Zuendeführung
ein Gubernialdecret vom 9. December 1801 ausdrücklichst mit der Stelle markiert: ,dass, da nunmehr
alle klósterlichen Archive von dem Scriptor Fiseher in Erledigung gebracht worden, die einzelnen
Behörden von der k. k, Bibliothek zu Prag von nun an weiter keine Archivssehriften mehr zu verlangen
hätten, und dass man über die Beendigung des ganzen Geschäftes die Anzeige höchsten Ortes
machen werde.“ Auch Fischers Entlohnung für diese durchwegs ausser seinen Amtsstunden besorgten Geschäfte
war ärmlich genug, indem für diese ganze zehnjährige Schaffensperiode ihm am 15. December 1797 mit
Gubernialdeoret, Z. 37.230, 100 fl, und mittels Erlasses vom gleichen Orte am 12. April 1799 „weitere<
60 fl. „gewährt“ wurden.
Was den Aufhebungsmodus der Klösterarchive selbst anbelangt, so wurde hiebei, wie nur natürlich,
im engsten Anschlusse an die Hofdecretsnorm vom 23. September 1782 vorgegangen. Die Aufhebungs-
commissüre liessen meistens das je vorgefundene Archiv in toto dem „Archivarius< Scriptor Karmaschek zu
entsprechender Sichtung zukommen 9). Oefters aber wurden, meist bei den kleineren Archiven, die Urkunden
von der Aufhebungscommission (wahrscheinlich unter Zuziehung Karmascheks) unmittelbar selbst gesondert
und an die vorgeschriebenen Aemter vertheilt. In allen Füllen aber wurden nur die strengen „Diplome“ der
k.k. Universititsbibliothek zu Prag zur Aufbewahrung zugewiesen, nachdem die k. k. Hofbibliothek
als erste Anspruchsberechtigte auf diese Diplome nur aus dem Archive der Paulaner zu Prag (Hofdecret vom
28. October 1786) und dem der Custodes S. Sepulchri am Zderass sowie der Augustiner zu St, Wenzel in
Prag (Hofdecret vom 1. März 1788) einige wenige Stücke für sich gewählt, mit dem Hofdecrete vom
4. März 1789 aber auf alle weiteren Ansprüche verzichtet hatte: („Was aber die fiir die k. k. Hof-
bibliothek gewählten Urkunden aus dem Augustinerkloster St, Wenzel und der Zderasser Kanonie betreffe,
habe die k, k. Hofbibliothek auf Urkunden aus Böhmen, nachdem eine ordentliche Sammlung
davon bey der Prager Bibliothek veranstaltet worden ist, sowohl für das vergangene als auch für
daskünfftige Verzicht gethan*) Im besonderen hatte die Hofbibliothek schon wiederholt zuvor, — und
7) In diesem Jahre wurde Karmaschek zum Bibliothekar der Lyceal Bibliothek zu Olmütz ernannt.
8) So noch nachweisbar mit Gubernialdecret vom 27. April 1782 die Archivschriften der Walditzer Karthause, vom 9. Juni 1784
die der Prager Trinitarier, vom 17. December 1784 die der Prager Paulaner, vom 5. Angust 1785 die der Zderasser Augustinorcanonie,
vom 2. December 1785 div der Sazauer Benedictiner, vom £0. December 1785 die des Kladraucr Benedictinerstiftes, vom 18. April 1787
die des St. Nikolaus- (u. Emaus)-Klosters zu Prag und des Berg-Büsiger Priorates, vom 2. August 1787 die der Kloinseitner Karmoliter,
vom 28. November 1787 die der Rabensteiner Serviten, vom 9. Januar 1788 die dor Leitmeritzer Minoriten, vom 4. Feber 1788 die
der Plasser Cisterzienser, vom 10. Septembor 1788 die des Konogoder Stiftes, vom 26. August 1789 die der Neupakser Paulaner, vom
$. September 1789 dic der Kuklenaer Minoriten, vom 9. November 1789 die der Patzaucr Karmeliter, vom 29. November 15789 dio
der Tachauer Paulaner, und vom 16. Juni 1790 die der Budweiser Capuziner.