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XXVI

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So ward das kais. geheime Staats-Hof- und Hausarchiv zu Wien endgiltig die bleibende Heim- und
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Ruhestätte der ältesten und wichtigsten Rechtszeugnisse und Culturzeugen aus Böhmens altehrwürdigsten
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und frühesten Bildungs- und Culturcentren, aus dessen durchwegs von deutschen Glaubensboten vor grauen
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Zeiten gegründeten Klöstern,

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Vorübergehend schien es zwar, als ob ein dem abbrócklungssüchligen Provinzialparticularismus
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günstiger Zufall die Veranlassung sein sollte, ull diese Denkmale altdeutscher Rechtsübung in Bóhmen wieder nach
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Prag zurückzuführen; doch es schien nur so. Auf seiner Reise nach Böhmen im Jahre 1824 besuchte Kaiser
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Franz I. am 21. Juni dieses Jahres auch die k. k, Universitüts-Bibliothek zu Prag, bei welchem feierlichen
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Anlasse der Bibliothekar Posselt seinem Monarchen unter anderem auch den immerhin noch bedeutend genug
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sich reprüsentierenden Schatz der in der Bibliothek nach der Transaction von 1811 verbliebenen alten Kloster-
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urkunden zeigte, und hiebei tiefstens das nunmehrige Fehlen der schünsten Perlen der ehemals so completten
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Sammlung beklagte. Zur grössten Freude Posselts äusserte Se. Majestät höchst gnädig, dass die abgeführten
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Diplome wieder zurückgestellt werden sollen. So wenigstens sagt die vom Bibliothekar Posselt auf Grund
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dieses Kaiserbesuches am 25. Juni 1824 schon an das Landesprüsidium gemachte Eingabe um Erwirkung
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der Rückstellung der am 28, December 1811 an das geheime Staats-Hof- und Hausarchiv abgelieferten Diplome.
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Das Promemoria blieb jedoch ohne Erledigung. Erst als der Nachfolger Posselts, Bibliothekar Dr. Anton
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Spirk, das Pelitum seines Vorgängers am 31. März 1829 wieder aufgriff, erfolgte am 30. August 1829
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der Gubernialbescheid, dass Posselt in gutem Glauben und xedlichem Eifer sich in der Hauptsache geirrt
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habe, indem die Direction des Staatsarchives die Erklärung abgegeben habe: die Urkunden der aufgehobenen
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böhmischen Klöster wären der Prager Bibliothek niemals als Bestimmung, sondern nur als einem
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einstweiligen Aufbewahrungsorte zugewiesen worden. Juristisch und ad verbum genommen war
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war dies s. Z. auch wirklich der Fall gewesen und es stand sonach neben dem höheren Idealzwecke auch das
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verbriefte Recht nur voll und thatsächlich auf Seiten der Anschauungsäusserung des Staatsarchives,

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Noch einmal kam eine gelinde Bewegung unter die in der Prager Universitätsbibliothek noch ver-
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wahrten Diplome. Und wiederum war es, wie 1811, Fürst Meiternich, der diese Fluctuation veranlasste;
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diesmal aber aus minder edlen und nicht dem allgemeinen Reichsganzen dienenden Motiven, sondern vielmehr aus

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streng egoistischen Privatründen. Die ehemalige Religionsfondherrschaft Plass war niimlich durch Kauf in Metter-
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nichischen Besitz übergegangen. Grenzzweifel sollen sich dabei nachtrüglich eingestellt haben. Was Wunder, dass
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da der Meister des Absolutismus im Grossen die erprobte Kunst des autokratischen Verfiigens zur rascheren Ent-
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scheidung auch ein wenig im Kleinen und Kleinlichen versuchte, und mittels Gubernialdecretes vom
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26. April 1839, Z. 22.448, urplótzlich die Prager Universität dringendst angewiesen wurde, die Acten des
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ehemalige Stiftes Plass mit mäglichster Beschleunigung an das Fürstlich-Metternichische Wirtschafts-
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oberamt zuPlass abzuliefern. Am 20. August 1839, sub. Z. 45.571, aber wurde der naturgemüss in so wenig
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sympathischer Sache sich nicht allzu überstürzenden Bibliotheksleitung in derselben Angelegenheit ein etwas sehr
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energisches Urgenzedict des Landesguberniums zugestetllt, in dem in nicht miss zu verstehender Weise die
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sofortige Verpackung und Absendung* des Plasser Archives angeordnet ward, welche denn nunmehr auch
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alsbald erfolgte, so dass dasselbe am 30. August 1839 schon seine Zwangsrückreise nach seinem angestammten
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Heimathsorte antreten konnte. Erst am 7. December 1842 kamen über ,freiwillige* Anordnung und Initistive
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Fürst Metternichs die ,historischen* Urkunden des Plasser Exarchives (72 an der Zahl) wieder in die Prager
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Universititsbibliothek zurück,

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Prag, Pisek und Doxan gar nicht nemnt, und er bei Borowan-Forbes 1839—1747 (wir 1749), Kuklena 1664—1665 (wir
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16577), Neupaka 1685 (wir 1650)—1702, Plass 1146—1755 (wir 1747), St. Gallus-Prag 1627 (wir 1347) 1754, Kreuz-
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herren-Cyriaci-Prag 1507 (wir 1348) 1649, Hyberner-Prag 1483—1746 (wir 1752), Paulaner-Prag 1641 (wir 1633
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1690), Serviten-Prag 1629—1711 (wir 1627—1724) und W.ebozrisoht 1681, (wir 1675—1681) angibt. Hiegegen führt er
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an ,Barnabiter bei St. Nicolaus in Prag 1691*, welche nach uns gar kein Archiv von der Uebernahmscommission angewiesen
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zeigen, ,Bistritz Carthause 1501*, welches Kloster überhaupt nicht zu existieren schien (in Neu-Bistritz fand sich nur ein 1501
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von Konrad Freiherrn von.Krajk gegrindetes Paulanerstift, das.1785 ohne Archi aufgehoben wurde), ;Strahof 1762,* welches Stift
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nlemals' saecularisiert ward (vgl. obeu!), und Jesuitet bei St. Clemens in Prag 15567 bis 1750.


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