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Drobnosti k uvádění berně Josefinské 1789, 3. říj. 225

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Hiernüchst haben Se Majestät, wie eine hochlöbl. Oberkommission fernerweit untern
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1. d. M. [Oktober] anhero zu vernehmen gegeben, unter andern auch anzubefehlen geruht,
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dass zu Besoldung der neuen Bezirks-Steuereinnehmer sowohl, als auch zur Belohnung der
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jemeindrichter, dann der andern weitern nöthigen Auslagen ein Percento des ganzen kontro-
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lirten Bruttoertrags als eine vorläufige sichere Bedeckung ausgeschlagen werden solle. *) Diesen
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hôchsten Befehl zufolge hat die hl. Oberkommission untern vorbesagten 1. d. M. die Repar-
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tition darüber anhero gelangen lassen, wie viel ein jedes Dominium und eine jede Gemeinde
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an diesen vorlàufigen Bedeckungs-Percento pro anno militari 1790 beizutragen habe. Aus
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dieser Repartition wird einem jeden obrigkeitlichen Stellvertreter der diesfällige Beitrag in
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Belang der unter seiner Leitung stehenden Gemeinden hiermit bekannt gemacht, mit dem
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allernachdrücklichsten Auftrag, dass er gleich nach seiner Nacherhauskunft vor allen andern
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an die Subrepartitionen, wie viel nimlich ein jeder Grundbesitzer von seiner fatirten und kon-
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trolirten Grundertriigniss beizutragen habe, Hand anlegen, und bei der Gelegenheit, da der-
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selbe zufolge der zu Aufang dieses Zirkulars schon angeführten Oberkommissions-Verordnung
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von 30. v. M. die Anticipations-Steuer für ein Monat nach der neuen Subrepartition einheben
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wird, zugleich auch insbesondere den ausfallenden einmonatlichen Betrag des vorläufigen Be-
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deckungspercent einheben solle, damit solcher, so wie es bei der Grundsteuer zu geschehen
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hat, den betreffenden Bezirks-Steuereinnehmer, welcher noch in diesen Monat zur Würklichkeit
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gelangen wird, mit Ordnung übergeben werde. *) Dv. dekret z 15. zárí vy8e str. 217 c).

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Ferner ist von der hl. Oberkommission dieser Unterkommission mit sonderbaren Nach-
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druck zu vernehmen gegeben worden, dass nicht allein làngstens bis den 20. d. M. [Oktober]
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die Urbarialkontrakte an hochdieselbe schon einbegleitet, und die Exemplarien von solchen den
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Gemeinden und obrigkeitlichnen Aemtern von der Unterkommission zurückgestellet, sondern über-
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haupt auch alle Gegenstände beendigt sein müssen, welche zur vollständigen und vollkomme-
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nen Herstellung des Steuer- und Urbarialgeschäftes gehören, indem allerhöchst Se Mt durch
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wiederholte Verfügung auf die gänzliche Beendigung der Sachen des in diesen Monat ausge-
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henden gegenwärtigen 1789 Militärjahrs anzudringen geruht hätten.

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Dieserwegen wird den obrigkeitlichen Stellvertretern hiermit auf das allerernstlichste
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beigebracht, dass sie erstlich die Urbarialkontrakten, nach der dermalen von einer hl. Ober-
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kommission hierorts erhaltenen mündlichen Belehrung, ohne einen Augenblick zu versäumen,
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so schleunig als möglich zu Stand bringen, um solche der Unterkommission an denen von
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einer hl. Oberkommission selbst bestimmten Tägen zur Stund vorlegen zu können. Nebstdeme
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müssen die Nachtrüge zu den Hüusersteuer- Vergeichntssen und Hauszins- Erträgniss- Bekennt-
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nissen nach den Formularien, welche untern 23. Aug. d. J. kundgemacht worden, u. zw. in
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dupplo, sammt einen neuen suumarischen Ausweis alsbald anher abgegeben werden, nachdeme
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die zur diesfülligen Einbringung bestimmte Zeitfrist bereits verflossen ist. Ausser deu neuen
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Nachträgen sind auch die vorige Háuserverzeiclinissen und Zinsertrágniss-Bekanntnissen mit an-
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hero zu senden, um bei der Zusammenhaltung beurtheilen zu kónnen, ob diese oder jene, vorhin
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zur Zinssteuer für nicht geeignet angegebenen Háuser, dermalen nicht unter die geeignete hátten
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in Zuwachs gebracht werden sollen.

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Man ist der gänzlichen Zuversicht, dass die obrigkeitlichen Stellvertreter es dermalen
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an ihrer äussersten Zuthat und an Anwendung der letzten Kräften ganz und gar nicht er-
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mangeln lassen, sondern sich vielmehr bestreben werden, dem so mühsamen Steuer- und Ur-

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Archiv Český XXV. 29


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