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Drobnosti k uvádění berně Josefinské 1789, 3. říj. 225

Hiernüchst haben Se Majestät, wie eine hochlöbl. Oberkommission fernerweit untern 1. d. M. [Oktober] anhero zu vernehmen gegeben, unter andern auch anzubefehlen geruht, dass zu Besoldung der neuen Bezirks-Steuereinnehmer sowohl, als auch zur Belohnung der jemeindrichter, dann der andern weitern nöthigen Auslagen ein Percento des ganzen kontro- lirten Bruttoertrags als eine vorläufige sichere Bedeckung ausgeschlagen werden solle. *) Diesen hôchsten Befehl zufolge hat die hl. Oberkommission untern vorbesagten 1. d. M. die Repar- tition darüber anhero gelangen lassen, wie viel ein jedes Dominium und eine jede Gemeinde an diesen vorlàufigen Bedeckungs-Percento pro anno militari 1790 beizutragen habe. Aus dieser Repartition wird einem jeden obrigkeitlichen Stellvertreter der diesfällige Beitrag in Belang der unter seiner Leitung stehenden Gemeinden hiermit bekannt gemacht, mit dem allernachdrücklichsten Auftrag, dass er gleich nach seiner Nacherhauskunft vor allen andern an die Subrepartitionen, wie viel nimlich ein jeder Grundbesitzer von seiner fatirten und kon- trolirten Grundertriigniss beizutragen habe, Hand anlegen, und bei der Gelegenheit, da der- selbe zufolge der zu Aufang dieses Zirkulars schon angeführten Oberkommissions-Verordnung von 30. v. M. die Anticipations-Steuer für ein Monat nach der neuen Subrepartition einheben wird, zugleich auch insbesondere den ausfallenden einmonatlichen Betrag des vorläufigen Be- deckungspercent einheben solle, damit solcher, so wie es bei der Grundsteuer zu geschehen hat, den betreffenden Bezirks-Steuereinnehmer, welcher noch in diesen Monat zur Würklichkeit gelangen wird, mit Ordnung übergeben werde. *) Dv. dekret z 15. zárí vy8e str. 217 c).

Ferner ist von der hl. Oberkommission dieser Unterkommission mit sonderbaren Nach- druck zu vernehmen gegeben worden, dass nicht allein làngstens bis den 20. d. M. [Oktober] die Urbarialkontrakte an hochdieselbe schon einbegleitet, und die Exemplarien von solchen den Gemeinden und obrigkeitlichnen Aemtern von der Unterkommission zurückgestellet, sondern über- haupt auch alle Gegenstände beendigt sein müssen, welche zur vollständigen und vollkomme- nen Herstellung des Steuer- und Urbarialgeschäftes gehören, indem allerhöchst Se Mt durch wiederholte Verfügung auf die gänzliche Beendigung der Sachen des in diesen Monat ausge- henden gegenwärtigen 1789 Militärjahrs anzudringen geruht hätten.

Dieserwegen wird den obrigkeitlichen Stellvertretern hiermit auf das allerernstlichste beigebracht, dass sie erstlich die Urbarialkontrakten, nach der dermalen von einer hl. Ober- kommission hierorts erhaltenen mündlichen Belehrung, ohne einen Augenblick zu versäumen, so schleunig als möglich zu Stand bringen, um solche der Unterkommission an denen von einer hl. Oberkommission selbst bestimmten Tägen zur Stund vorlegen zu können. Nebstdeme müssen die Nachtrüge zu den Hüusersteuer- Vergeichntssen und Hauszins- Erträgniss- Bekennt- nissen nach den Formularien, welche untern 23. Aug. d. J. kundgemacht worden, u. zw. in dupplo, sammt einen neuen suumarischen Ausweis alsbald anher abgegeben werden, nachdeme die zur diesfülligen Einbringung bestimmte Zeitfrist bereits verflossen ist. Ausser deu neuen Nachträgen sind auch die vorige Háuserverzeiclinissen und Zinsertrágniss-Bekanntnissen mit an- hero zu senden, um bei der Zusammenhaltung beurtheilen zu kónnen, ob diese oder jene, vorhin zur Zinssteuer für nicht geeignet angegebenen Háuser, dermalen nicht unter die geeignete hátten in Zuwachs gebracht werden sollen.

Man ist der gänzlichen Zuversicht, dass die obrigkeitlichen Stellvertreter es dermalen an ihrer äussersten Zuthat und an Anwendung der letzten Kräften ganz und gar nicht er- mangeln lassen, sondern sich vielmehr bestreben werden, dem so mühsamen Steuer- und Ur-

Archiv Český XXV. 29



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