Drobnosti k uvádění berně Josefinské 1789, 3. říj. 225
Hiernüchst haben Se Majestät, wie eine hochlöbl. Oberkommission fernerweit untern
1. d. M. [Oktober] anhero zu vernehmen gegeben, unter andern auch anzubefehlen geruht,
dass zu Besoldung der neuen Bezirks-Steuereinnehmer sowohl, als auch zur Belohnung der
jemeindrichter, dann der andern weitern nöthigen Auslagen ein Percento des ganzen kontro-
lirten Bruttoertrags als eine vorläufige sichere Bedeckung ausgeschlagen werden solle. *) Diesen
hôchsten Befehl zufolge hat die hl. Oberkommission untern vorbesagten 1. d. M. die Repar-
tition darüber anhero gelangen lassen, wie viel ein jedes Dominium und eine jede Gemeinde
an diesen vorlàufigen Bedeckungs-Percento pro anno militari 1790 beizutragen habe. Aus
dieser Repartition wird einem jeden obrigkeitlichen Stellvertreter der diesfällige Beitrag in
Belang der unter seiner Leitung stehenden Gemeinden hiermit bekannt gemacht, mit dem
allernachdrücklichsten Auftrag, dass er gleich nach seiner Nacherhauskunft vor allen andern
an die Subrepartitionen, wie viel nimlich ein jeder Grundbesitzer von seiner fatirten und kon-
trolirten Grundertriigniss beizutragen habe, Hand anlegen, und bei der Gelegenheit, da der-
selbe zufolge der zu Aufang dieses Zirkulars schon angeführten Oberkommissions-Verordnung
von 30. v. M. die Anticipations-Steuer für ein Monat nach der neuen Subrepartition einheben
wird, zugleich auch insbesondere den ausfallenden einmonatlichen Betrag des vorläufigen Be-
deckungspercent einheben solle, damit solcher, so wie es bei der Grundsteuer zu geschehen
hat, den betreffenden Bezirks-Steuereinnehmer, welcher noch in diesen Monat zur Würklichkeit
gelangen wird, mit Ordnung übergeben werde. *) Dv. dekret z 15. zárí vy8e str. 217 c).
Ferner ist von der hl. Oberkommission dieser Unterkommission mit sonderbaren Nach-
druck zu vernehmen gegeben worden, dass nicht allein làngstens bis den 20. d. M. [Oktober]
die Urbarialkontrakte an hochdieselbe schon einbegleitet, und die Exemplarien von solchen den
Gemeinden und obrigkeitlichnen Aemtern von der Unterkommission zurückgestellet, sondern über-
haupt auch alle Gegenstände beendigt sein müssen, welche zur vollständigen und vollkomme-
nen Herstellung des Steuer- und Urbarialgeschäftes gehören, indem allerhöchst Se Mt durch
wiederholte Verfügung auf die gänzliche Beendigung der Sachen des in diesen Monat ausge-
henden gegenwärtigen 1789 Militärjahrs anzudringen geruht hätten.
Dieserwegen wird den obrigkeitlichen Stellvertretern hiermit auf das allerernstlichste
beigebracht, dass sie erstlich die Urbarialkontrakten, nach der dermalen von einer hl. Ober-
kommission hierorts erhaltenen mündlichen Belehrung, ohne einen Augenblick zu versäumen,
so schleunig als möglich zu Stand bringen, um solche der Unterkommission an denen von
einer hl. Oberkommission selbst bestimmten Tägen zur Stund vorlegen zu können. Nebstdeme
müssen die Nachtrüge zu den Hüusersteuer- Vergeichntssen und Hauszins- Erträgniss- Bekennt-
nissen nach den Formularien, welche untern 23. Aug. d. J. kundgemacht worden, u. zw. in
dupplo, sammt einen neuen suumarischen Ausweis alsbald anher abgegeben werden, nachdeme
die zur diesfülligen Einbringung bestimmte Zeitfrist bereits verflossen ist. Ausser deu neuen
Nachträgen sind auch die vorige Háuserverzeiclinissen und Zinsertrágniss-Bekanntnissen mit an-
hero zu senden, um bei der Zusammenhaltung beurtheilen zu kónnen, ob diese oder jene, vorhin
zur Zinssteuer für nicht geeignet angegebenen Háuser, dermalen nicht unter die geeignete hátten
in Zuwachs gebracht werden sollen.
Man ist der gänzlichen Zuversicht, dass die obrigkeitlichen Stellvertreter es dermalen
an ihrer äussersten Zuthat und an Anwendung der letzten Kräften ganz und gar nicht er-
mangeln lassen, sondern sich vielmehr bestreben werden, dem so mühsamen Steuer- und Ur-
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