EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
192 р. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské ;

[2]
statt jährlicher bestimmter Zinse oder anderer Schuldigkeiten wandelbare Sterb-,
[3]
Veränderungsfälle und Taxen eingehoben werden, nach dem erweislichen obrigkeit-
[4]
lichen Genusse, welcher sich gemeiniglich alle 20 oder 25 Jahre zu ergeben pflegt,
[5]
in eine bestimmte jährliche Ablösung verändert werden. Ks versteht sich jedoch,
[6]
dass diese in einen jährlichen Zins veränderte Abgabe nur von dem unbeweglichen
[7]
Vermögen gefordert werden kann.

[8]
K vysvětlení $ 14. vyàlo gub. nařízení 6. prosince 1789, jež se níže najde.

[9]
$ 15. Zu den simmtlichen, auf den Karper ciner Gemeinde fallenden ofen-
[10]
tlichen Auslagen muss von allen denjenigen, welche in dem Gemeindeumfange Gründe
[11]
von was immer für Gattung, auch Waldungen nicht ausgenommen, besitzen, sie mögen
[12]
Obrigkeiten oder Unterthanen, und in der Gemeinde selbst wohnhaft sein oder nicht,
[13]
nach dem Verhältnisse ihrer Grundbesitzungen in gleichem Maasse beigetragen
[14]
werden.

[15]
$ 16. Da nun hiermit alles, was die unterthänigen Grundbesitzer betrifft, auf
[16]
eine solehe Art eingeleitet worden, dass sie künftighin ihrer Erwerbung ohne irgend
[17]
ein Besorgniss obliegen kónnen, so versehen Wir Uns, dass sie Unsere viterliche
[18]
Absicht mit Dank erkennen, Unsere Befehle nicht zum Vorwande einer Wider-
[19]
spenstigkeit oder voreiligen Behelligung missbrauchen; dass sie den für den Anfang
[20]
dieser neuen Verfassung bestimmten Zeitpunkt ruhig abwarten, und inzwischen durch
[21]
genaue Erfülung ihrer für jetzt noch bestehenden Obliegenheiten, als getreue und
[22]
folgsame Unterthanen sich Unserer Vorsorge würdig machen werden; wie Wir dann
[23]
gegen diejenigen, Welche in der Zwischenzeit zu gegründeten Klagen Anlass geben
[24]
sollten, mit nachdrücklicher Strenge vorgehen lassen würden.

[25]
Gegeben oc Wien, den 10. Hornung 1789.

[26]
Joseph. (L. S.)
[27]
Leopoldus Comes à Kollowrat, Johann Wenzel Graf von Ugarte.
[28]
Regis Bohemiae Supremus & A. A. Ad mandatum sacrae caesarceae regiae
[29]
primus Cancellarius. Majestatis proprium.
[30]
Franz Karl Freiherr Kressel. Joseph von Koller.

[31]
Patent jest zde tištěn celý, vyjma formuli titulu císařova a dlouhé datování. Opsal jsem jej z tiště-
[32]
ného exempláře, jenž se chová v hrabécím archivé Jindřichohradeckém, Klench Nr. 1272, Paket 82.
[33]
663.
[34]
1189, 12. ánora: Kterak se vymahá a zjišťuje náhrada přisouzená pod-
[35]
danym utiskovanym.

[36]
Se Mt haben in Absicht auf die Eintreibung der von der politischen Gehórde erkannten
[37]
Unterthansbedrückungs-Ersátze oder andern Vergütungen Folgendes zu entschliessen befunden :
[38]
1. Im allgemeinen ist die Regel zu beobachten, dass die Erkenntnisse der politischen


Text viewFacsimile