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182 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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V prvotním tisku následují formuláře vysvědčení: A o zápise u Hospodářské Vlastenské Společností,
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B o povýšení v úřadě, C o vykonané zkoušce; což se zde vynechává.

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Grundsůtze, nach welchen die ökonomisch-patriotische Gesellschaft be-
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stehen und geleitet werden soll.

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1. Zum Protektor bestellen Se Majestät den obersten Burggrafen als Lan-
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deschef.

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2. Zum Präses hat das Gubernium jedesmal cinen ansehnlichen Staatsbe-
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amten, der Kenntnisse von der Landwirthschaft besitzet, zu wàlilen. In Abwesenheit
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desselben oder in Verhinderungsfällen hätte der älteste Beisitzer das Präsidium
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zu führen.

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3. Nebst diesem soll die Gesellschaft aus 20 wirklichen und 32 korrespon-
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direnden Mityliedern bestehen. Der Protomedikus und die auf der hohen Schule zu
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Prag angestellten oftentlichen Lehrer der Naturkunde, der Vieharznei, der Kráuter-
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kunde, der Mechanik, der Technologie, der politischen Wissenschaften, wie auch der
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Kameraladministrator und der neu anzustellende Lehrer der Landwirthschaft, ge-
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hören immer als wirkliche Mitglieder zu dieser Gesellschaft, und sind zu derselben
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Aufnahme mitzuwirken und zu arbeiten. von Amtswegen verbunden. Die übrigen
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wirklichen. Mitglieder sind aus Güterbesitzern, wie auch aus Landesinspektoren oder
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Wirthschaftsbeamten, welche gute theoretische und praktische Kenntnisse von der
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Landwirthschäft besitzen und wenigstens 12 Jahre bei derselben angestellet waren,
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von der Gesellschaft selbst zu wählen und von dem Gubernium zu bestätigen. Dei
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dieser Wahl muss stäts darauf geschen werden, dass unter den wirklichen Mit-
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gliedern wenigsten zwei des Forstwesens wohl kündig sein.

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4. Zu korrespondirenden Mitgliedern sind in jedem Kreise zwei in der Laud-
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wirthschaft erfahrne Mánner von der Gesellschaft selbst zu wählen, ohne die Be-
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stätigung des Gubernium cinzuholen. Auch kônnen Ausländer zu korrespondirenden
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Mitgliedern angenommen werden. Übrigens wird allen geschickten Wirthschafts-
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beamten gestattet, mit der ôkonomisch-patriotischen Gesellschaft über Gegenstände
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der Landwirthschaft in Briefwechsel zu treten.

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5. Die Gesellschaft hat des Jahrs wenigstens 12 ordentliche Sitzungen, das
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ist am ersten Montage jeden Monats einc, wenn aber Umstände es fordern, auch
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noch ausserordentliche Sitzungen zu halten. Wenn die korrespondirenden Mitglieder
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gelegenheitlich sich zu Prag befinden, sollen dieselben zu den Sitzungen den Zutritt
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haben und geladen werden.

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6. Die Beschäftigung dieser Gesellschaft soll zwar allein auf die Verbesserung
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und Aufnahme der bóhmischen Landwirthschaft in allen ihren Zweigen und Abthei-


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