[1] |
182 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
|
---|
[2] |
V prvotním tisku následují formuláře vysvědčení: A o zápise u Hospodářské Vlastenské Společností,
|
---|
[3] |
B o povýšení v úřadě, C o vykonané zkoušce; což se zde vynechává.
|
---|
[4] |
Grundsůtze, nach welchen die ökonomisch-patriotische Gesellschaft be-
|
---|
[5] |
stehen und geleitet werden soll.
|
---|
[6] |
1. Zum Protektor bestellen Se Majestät den obersten Burggrafen als Lan-
|
---|
[7] |
|
---|
[8] |
2. Zum Präses hat das Gubernium jedesmal cinen ansehnlichen Staatsbe-
|
---|
[9] |
amten, der Kenntnisse von der Landwirthschaft besitzet, zu wàlilen. In Abwesenheit
|
---|
[10] |
desselben oder in Verhinderungsfällen hätte der älteste Beisitzer das Präsidium
|
---|
[11] |
|
---|
[12] |
3. Nebst diesem soll die Gesellschaft aus 20 wirklichen und 32 korrespon-
|
---|
[13] |
direnden Mityliedern bestehen. Der Protomedikus und die auf der hohen Schule zu
|
---|
[14] |
Prag angestellten oftentlichen Lehrer der Naturkunde, der Vieharznei, der Kráuter-
|
---|
[15] |
kunde, der Mechanik, der Technologie, der politischen Wissenschaften, wie auch der
|
---|
[16] |
Kameraladministrator und der neu anzustellende Lehrer der Landwirthschaft, ge-
|
---|
[17] |
hören immer als wirkliche Mitglieder zu dieser Gesellschaft, und sind zu derselben
|
---|
[18] |
Aufnahme mitzuwirken und zu arbeiten. von Amtswegen verbunden. Die übrigen
|
---|
[19] |
wirklichen. Mitglieder sind aus Güterbesitzern, wie auch aus Landesinspektoren oder
|
---|
[20] |
Wirthschaftsbeamten, welche gute theoretische und praktische Kenntnisse von der
|
---|
[21] |
Landwirthschäft besitzen und wenigstens 12 Jahre bei derselben angestellet waren,
|
---|
[22] |
von der Gesellschaft selbst zu wählen und von dem Gubernium zu bestätigen. Dei
|
---|
[23] |
dieser Wahl muss stäts darauf geschen werden, dass unter den wirklichen Mit-
|
---|
[24] |
gliedern wenigsten zwei des Forstwesens wohl kündig sein.
|
---|
[25] |
4. Zu korrespondirenden Mitgliedern sind in jedem Kreise zwei in der Laud-
|
---|
[26] |
wirthschaft erfahrne Mánner von der Gesellschaft selbst zu wählen, ohne die Be-
|
---|
[27] |
stätigung des Gubernium cinzuholen. Auch kônnen Ausländer zu korrespondirenden
|
---|
[28] |
Mitgliedern angenommen werden. Übrigens wird allen geschickten Wirthschafts-
|
---|
[29] |
beamten gestattet, mit der ôkonomisch-patriotischen Gesellschaft über Gegenstände
|
---|
[30] |
der Landwirthschaft in Briefwechsel zu treten.
|
---|
[31] |
5. Die Gesellschaft hat des Jahrs wenigstens 12 ordentliche Sitzungen, das
|
---|
[32] |
ist am ersten Montage jeden Monats einc, wenn aber Umstände es fordern, auch
|
---|
[33] |
noch ausserordentliche Sitzungen zu halten. Wenn die korrespondirenden Mitglieder
|
---|
[34] |
gelegenheitlich sich zu Prag befinden, sollen dieselben zu den Sitzungen den Zutritt
|
---|
[35] |
haben und geladen werden.
|
---|
[36] |
6. Die Beschäftigung dieser Gesellschaft soll zwar allein auf die Verbesserung
|
---|
[37] |
und Aufnahme der bóhmischen Landwirthschaft in allen ihren Zweigen und Abthei-
|
---|