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182 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

V prvotním tisku následují formuláře vysvědčení: A o zápise u Hospodářské Vlastenské Společností, B o povýšení v úřadě, C o vykonané zkoušce; což se zde vynechává.

Grundsůtze, nach welchen die ökonomisch-patriotische Gesellschaft be- stehen und geleitet werden soll.

1. Zum Protektor bestellen Se Majestät den obersten Burggrafen als Lan- deschef.

2. Zum Präses hat das Gubernium jedesmal cinen ansehnlichen Staatsbe- amten, der Kenntnisse von der Landwirthschaft besitzet, zu wàlilen. In Abwesenheit desselben oder in Verhinderungsfällen hätte der älteste Beisitzer das Präsidium zu führen.

3. Nebst diesem soll die Gesellschaft aus 20 wirklichen und 32 korrespon- direnden Mityliedern bestehen. Der Protomedikus und die auf der hohen Schule zu Prag angestellten oftentlichen Lehrer der Naturkunde, der Vieharznei, der Kráuter- kunde, der Mechanik, der Technologie, der politischen Wissenschaften, wie auch der Kameraladministrator und der neu anzustellende Lehrer der Landwirthschaft, ge- hören immer als wirkliche Mitglieder zu dieser Gesellschaft, und sind zu derselben Aufnahme mitzuwirken und zu arbeiten. von Amtswegen verbunden. Die übrigen wirklichen. Mitglieder sind aus Güterbesitzern, wie auch aus Landesinspektoren oder Wirthschaftsbeamten, welche gute theoretische und praktische Kenntnisse von der Landwirthschäft besitzen und wenigstens 12 Jahre bei derselben angestellet waren, von der Gesellschaft selbst zu wählen und von dem Gubernium zu bestätigen. Dei dieser Wahl muss stäts darauf geschen werden, dass unter den wirklichen Mit- gliedern wenigsten zwei des Forstwesens wohl kündig sein.

4. Zu korrespondirenden Mitgliedern sind in jedem Kreise zwei in der Laud- wirthschaft erfahrne Mánner von der Gesellschaft selbst zu wählen, ohne die Be- stätigung des Gubernium cinzuholen. Auch kônnen Ausländer zu korrespondirenden Mitgliedern angenommen werden. Übrigens wird allen geschickten Wirthschafts- beamten gestattet, mit der ôkonomisch-patriotischen Gesellschaft über Gegenstände der Landwirthschaft in Briefwechsel zu treten.

5. Die Gesellschaft hat des Jahrs wenigstens 12 ordentliche Sitzungen, das ist am ersten Montage jeden Monats einc, wenn aber Umstände es fordern, auch noch ausserordentliche Sitzungen zu halten. Wenn die korrespondirenden Mitglieder gelegenheitlich sich zu Prag befinden, sollen dieselben zu den Sitzungen den Zutritt haben und geladen werden.

6. Die Beschäftigung dieser Gesellschaft soll zwar allein auf die Verbesserung und Aufnahme der bóhmischen Landwirthschaft in allen ihren Zweigen und Abthei-



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