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180 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

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$ 2. Sowohl diejenigen, welche mit einem Zeugnisse von dem Lehrer der
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ökonomischen Wissenschaften versehen sind und erst in Wirthschaftsämter cintreten,
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als alle in Böhmen bereits angestellte Wirthschaftsbeamten, wenn letzte noch nicht
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bei der bisher zu Prag bestandenen Ackerbau-Gesellschaft die Immatrikulation ev-
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halten haben, sind verpflichtet, von nun an sich bei der ókonomisch-patriotischen
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Gesellschaft cinschreiben (immatrikuliren) zu lassen.

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§ 3. Vom 1. Mai des Jahres 1789 angefangen soll demnach ohne einen
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solchen Matrikulationsschein kein Beamter in Wirthschaftsdiensten behalten oder
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aufgenommen werden.

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§ 4. Um den Matrikulationsschein von der ikouomisch-patriotischen Gesell-
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schaft zu erhalten, haben die wirklich in Diensten stehenden Wirthschaftsbeamten
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lingstens bis 1. Februar 1789 an die Kreisämter, zu welchen sic gehören, mit
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einer Meldung sich zu wenden und darin Namen, (icburtsort, Wohnort, Amt und
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die Obrigkeit, der sie dienen, anzugeben.

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$ 5. Zugleich mit dieser Meldung hat der Wirthschaftsbeamte cine nach dem
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Amte, so cr bekleidet, verschiedene, mässige und gegen die vorigen auf die Hälfte her-
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abgesetzte Taxe für den Matrikulationsschein nach folgenden Klassen zu entrichten:

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1. Klasse: Becidete Landesbuchhalter, Wirthschaftsräthe, bevollmächtigte In-
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spektoren, Wirthschałtsadministratoren oder Pächter bezahlen mit Kinschluss der
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Stempelgebühr, welehe aueh bei der Taxe aller folgenden Klassen bereits mitbegriffen
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ist, 4 fl. 15 kr.

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2. Klasse: Direktoren, Oberbeamte, Wirtlischaftssekretüre, Forstmeister und
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Mausbuchhalter 3 fl. 15 kr.

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3 Klasse: Die ersten Beamten auf kleinen Herrschaften und die Revidenten
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2 fl. 45 kr.

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4. Klasse: Amtleute, Burggrafen und Rentmeister 2 fl. 15 kr.

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5. Klasse: Verwalter und Rentschreiber 1 fl. 45 kr.

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6. Klasse: Kastner, Waisenschreiber und Steucreinnehmer 1 fl 9 kr.

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7. Klasse: Fisehmeister, Gewólbschreiber, Wald- und Wirthschaftsbereiter
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45 kr.

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8. Klasse: Dier-, Holz- und Lederschreiber, Kanzelisten, die sogenannten
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Amanuenses und Schreiber bei Beamten der 1. 2. und 3. Klasse 39 kr.

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9. Klasse: Schreiber bei Beamten der 4. Klasse 30 kr.

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10. Klasse: Schreiber bei Beamten der 6. Klasse wie auch alle Praktikanten
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24 kr.

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$ 6. Über die mit der Taxe begleitete Meldung wird das Kreisamt einen
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Interimsschein ausstellen, alle bei ilm eingegangenen Meldungen und Taxen in einen
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Hauptausweis zusammenfassen, und solche mit Ende kebruars 1789 durch den


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