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180 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

$ 2. Sowohl diejenigen, welche mit einem Zeugnisse von dem Lehrer der ökonomischen Wissenschaften versehen sind und erst in Wirthschaftsämter cintreten, als alle in Böhmen bereits angestellte Wirthschaftsbeamten, wenn letzte noch nicht bei der bisher zu Prag bestandenen Ackerbau-Gesellschaft die Immatrikulation ev- halten haben, sind verpflichtet, von nun an sich bei der ókonomisch-patriotischen Gesellschaft cinschreiben (immatrikuliren) zu lassen.

§ 3. Vom 1. Mai des Jahres 1789 angefangen soll demnach ohne einen solchen Matrikulationsschein kein Beamter in Wirthschaftsdiensten behalten oder aufgenommen werden.

§ 4. Um den Matrikulationsschein von der ikouomisch-patriotischen Gesell- schaft zu erhalten, haben die wirklich in Diensten stehenden Wirthschaftsbeamten lingstens bis 1. Februar 1789 an die Kreisämter, zu welchen sic gehören, mit einer Meldung sich zu wenden und darin Namen, (icburtsort, Wohnort, Amt und die Obrigkeit, der sie dienen, anzugeben.

$ 5. Zugleich mit dieser Meldung hat der Wirthschaftsbeamte cine nach dem Amte, so cr bekleidet, verschiedene, mässige und gegen die vorigen auf die Hälfte her- abgesetzte Taxe für den Matrikulationsschein nach folgenden Klassen zu entrichten:

1. Klasse: Becidete Landesbuchhalter, Wirthschaftsräthe, bevollmächtigte In- spektoren, Wirthschałtsadministratoren oder Pächter bezahlen mit Kinschluss der Stempelgebühr, welehe aueh bei der Taxe aller folgenden Klassen bereits mitbegriffen ist, 4 fl. 15 kr.

2. Klasse: Direktoren, Oberbeamte, Wirtlischaftssekretüre, Forstmeister und Mausbuchhalter 3 fl. 15 kr.

3 Klasse: Die ersten Beamten auf kleinen Herrschaften und die Revidenten 2 fl. 45 kr.

4. Klasse: Amtleute, Burggrafen und Rentmeister 2 fl. 15 kr.

5. Klasse: Verwalter und Rentschreiber 1 fl. 45 kr.

6. Klasse: Kastner, Waisenschreiber und Steucreinnehmer 1 fl 9 kr.

7. Klasse: Fisehmeister, Gewólbschreiber, Wald- und Wirthschaftsbereiter 45 kr.

8. Klasse: Dier-, Holz- und Lederschreiber, Kanzelisten, die sogenannten Amanuenses und Schreiber bei Beamten der 1. 2. und 3. Klasse 39 kr.

9. Klasse: Schreiber bei Beamten der 4. Klasse 30 kr.

10. Klasse: Schreiber bei Beamten der 6. Klasse wie auch alle Praktikanten 24 kr.

$ 6. Über die mit der Taxe begleitete Meldung wird das Kreisamt einen Interimsschein ausstellen, alle bei ilm eingegangenen Meldungen und Taxen in einen Hauptausweis zusammenfassen, und solche mit Ende kebruars 1789 durch den



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