180 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :
$ 2. Sowohl diejenigen, welche mit einem Zeugnisse von dem Lehrer der
ökonomischen Wissenschaften versehen sind und erst in Wirthschaftsämter cintreten,
als alle in Böhmen bereits angestellte Wirthschaftsbeamten, wenn letzte noch nicht
bei der bisher zu Prag bestandenen Ackerbau-Gesellschaft die Immatrikulation ev-
halten haben, sind verpflichtet, von nun an sich bei der ókonomisch-patriotischen
Gesellschaft cinschreiben (immatrikuliren) zu lassen.
§ 3. Vom 1. Mai des Jahres 1789 angefangen soll demnach ohne einen
solchen Matrikulationsschein kein Beamter in Wirthschaftsdiensten behalten oder
aufgenommen werden.
§ 4. Um den Matrikulationsschein von der ikouomisch-patriotischen Gesell-
schaft zu erhalten, haben die wirklich in Diensten stehenden Wirthschaftsbeamten
lingstens bis 1. Februar 1789 an die Kreisämter, zu welchen sic gehören, mit
einer Meldung sich zu wenden und darin Namen, (icburtsort, Wohnort, Amt und
die Obrigkeit, der sie dienen, anzugeben.
$ 5. Zugleich mit dieser Meldung hat der Wirthschaftsbeamte cine nach dem
Amte, so cr bekleidet, verschiedene, mässige und gegen die vorigen auf die Hälfte her-
abgesetzte Taxe für den Matrikulationsschein nach folgenden Klassen zu entrichten:
1. Klasse: Becidete Landesbuchhalter, Wirthschaftsräthe, bevollmächtigte In-
spektoren, Wirthschałtsadministratoren oder Pächter bezahlen mit Kinschluss der
Stempelgebühr, welehe aueh bei der Taxe aller folgenden Klassen bereits mitbegriffen
ist, 4 fl. 15 kr.
2. Klasse: Direktoren, Oberbeamte, Wirtlischaftssekretüre, Forstmeister und
Mausbuchhalter 3 fl. 15 kr.
3 Klasse: Die ersten Beamten auf kleinen Herrschaften und die Revidenten
2 fl. 45 kr.
4. Klasse: Amtleute, Burggrafen und Rentmeister 2 fl. 15 kr.
5. Klasse: Verwalter und Rentschreiber 1 fl. 45 kr.
6. Klasse: Kastner, Waisenschreiber und Steucreinnehmer 1 fl 9 kr.
7. Klasse: Fisehmeister, Gewólbschreiber, Wald- und Wirthschaftsbereiter
45 kr.
8. Klasse: Dier-, Holz- und Lederschreiber, Kanzelisten, die sogenannten
Amanuenses und Schreiber bei Beamten der 1. 2. und 3. Klasse 39 kr.
9. Klasse: Schreiber bei Beamten der 4. Klasse 30 kr.
10. Klasse: Schreiber bei Beamten der 6. Klasse wie auch alle Praktikanten
24 kr.
$ 6. Über die mit der Taxe begleitete Meldung wird das Kreisamt einen
Interimsschein ausstellen, alle bei ilm eingegangenen Meldungen und Taxen in einen
Hauptausweis zusammenfassen, und solche mit Ende kebruars 1789 durch den