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2 D. XX1I. Řády selské a instrukce hospodářské :

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2. Hofdekret vom 4. September 1781. Das Robotabolitionssystem soll da, wo es besteht,
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ausgeführet und genau fortgesetzt werden.

[4]
Roth-Blaseck VIII. 389. Totéž u lingelmayra I. 119. Výtah českého gubernia (za červenec září
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1781) ohlašuje cirkulář toho smyslu do všech krajů ze 1} zéri 1781 è. 59.

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3. Cireulare in alle Kreise (ddo 19. Junii 1782): dass die Finalisirung des bei den
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königl. Städten eingeführten Robotsabolitions-Systems, und eine gleiche Einrichtung bei den
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noch übrigen königlichen Städten, wo solches noch nicht bestehet, befolget werden solle.

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Výtah českého gubernia za duben—červen 1782 č. 69,

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4. Hofdekret vom 10. Hornung 1783 verordnet: Das für den Staat sowohl als Grund-
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herrn und Unterthan vortheilhafte Robotabolitionssystem soll auf allen kameralischen, Ezjesuiten-,
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dann simmtlichen geistlichen und Fundationsgiitern, sie môgen von aufgehobenen oder nicht
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aufgehobenen Kapiteln, Stiften oder Klöstern herrühren, (welche insgesummt als Majorate der
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Religion und Gemeinde, so unmittelbar unter der Aufsicht und Verwaltung des Staates sind,
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angesehen werden müssen), sowie bei den Gütern sümmtlieber Stádte eingeführet, oder wenig-
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stens auf jedem dieser Güter versuchet werden, ob nicht unter verschiedenen Modalitüten,
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welche die Lage und die Umstüude dieser so selr unterschiedeneu Güter und Unuterthanen
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fordern, massen in diesem so ausgebreiteten Gescháfte keine Vorliebe für irgend ein
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System, und keine zezwungene allgemeine Auwendung desselben Platz finden darf, doch
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folgende drei Hauptmaassuehmungen zu erhalten seien; nimlich: 1. die Abolition der Natural-
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robot wenigsteus zum gróssten Theil; 2. die Vertheilung der herrschaftlichen Maierhofyründe
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nach Maass ihrer Zahl und Lage, endlich 3. die Einrüumung des vollkommenen Eigenthums der
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von den Unterthanen wirklich schon besitzenden Haus- und Überlandsgrüude. Daher auch
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jedermann zur Beförderung dieses Geschäfts dem eigends ah. dazu ernannten Kommissür
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alles Mögliche beizutragen hat.

[26]
Kropatscheck III. 361; Roth-Blaseck VIII. 389, Engelmayr I. 119. Výtah českého gubernia za leden
[27]
březen 1783 oznamuje toho smyslu cirkulář do všech krajů z 19. února 1783 pod č. 27. Nejv. rozhodnutí
[28]
ze 4. února 1783, na némz ten dv. dekret se zakládá, otiskl Grünberg, Bauernbefreiung II. 424.

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5. Hofdekret vom 90. Februar 1783. Dei Publicirung des finalisirten Robotabolitions-
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kontraktes soll die von den Kreisimtern gegen die Unterthanen gebrauchende Konstituirungs-
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formel: ob sie wider ihre finaliter in dem Kontrakte bestimmte Zahlungsschuldigkeiten etwas
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beizubringen hätten, und ob sie den Kontrakt unterschreiben wollen? gäuzlich hinweggelassen,
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und falls die Unterthanen in Gaben nicht höher gespannt wären, selbe zur Unterschrift des
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Kontraktes verhalten werden. Jedoch versteht sich dieses nur in Ansehung der in wirklicher
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Einleitung des Robotabolitionssystems dermalen stehenden und zu finalisirenden Städte.

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Kropatscheck III. 361. Poslední větu jenom Roth-Blaseck VIII. 390. Výtah českého gubernia zu
[37]
leden březen 1783 oznamuje o tom cirkulář do všech krajů z 18. března 1783 рой &. 46.

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6. Hofdekret vom 24. März 1783. Jene Beamte, die sich mit wirksamen Trieb zur
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Beförderung des Robotabolitionsgeschäfts verwenden, sollen der allerhöchsten Gnade versichert,
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auch bei Gelegenheit auf ihre weitere Unterbringung vorgedacht; diejenigen aber, die gegen
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das Robotabolitionssystem Einstreuungen machen, sie seien Zivilbeamte oder Militares, als
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strüflich angesehen werden. Roth-Blaseck VIIL 390.

[43]
7. Circulare in alle Kreise (ddo 2. Aprilis 1783): dass der Hofrath von Hoyer als

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Hofkommissarius zu der Robot-Abolitions-Einrichtung allergnádigst ernennet worden, und dem-
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selben alle Mitwirkung uud Unterstützung zu leisten sei.


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