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2 roku 1784. 89

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590.
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1784, 14. července: Za každé nevysloužené leto sirotčí vybírá se na Třeboňsku
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1 fi. 20 kr.

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An Krumauer H. IIofrath ddo Wittingau 14. Jul. 1184. Vermóg Ew. Gn. hochschátz-
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barsten, an meineu Antecessor seel. Director H. Fux ergangenen Erlass ddo Crumau 2. Nov. [?]
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1782, und respective Intimirung der fürstlichen gn. Resolution, gemáss welcher von jedem,
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beider Eltern verwaisten Unterthan, der entweder sich verheiratet oder anderwárts entlassen
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wird, wegen nicht abgedienten Waisenjahre 1 fl. 20 kr. abzunehmen (an]geordnet, habe diese,
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vor meiner einzunehmen unterlassene Schuldigkeit gleich bei meiner Antretung abzufordern
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angefangen, und also bis nun continuirend für 3 unabgediente Jahr 4 fl. abgenommen. Nach-
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deme aber Se Dt der gn. Fürst iu dem mir heunt hiesig zugekommenen Conferenz-Protokoll
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N. 27 die Auskunft und Verantwortung von mir verlanget, auf was für Befehl, dann patentliche
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Bewilligung ich diese Lósegelder eingenommen; habe dahero Ew. Gn. geh. zu ersuchen, mich
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hochgencigt zu verbescheiden: da das Circulare und Rescript 1782 klar führet, dass soferne
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sich einer oder der andere, beider Eltern verwaister Unterthan vor Abdienung der Waisen-
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jabre verchelichen wollte, einem solchen, wenu sonst kein Anstand unterwaltet, zwar auch die
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Erlaubniss ertheilet, jedoch vor unabgediente Jahr ein Lösegeld von 1 fl. 20 kr. abgefordert
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und in die Verrechung gebracht werden solle: ob nämlich die Abnahme des 1 fl. 20 kr. vor
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jedes unabgediente Jahr, oder aber für alle 3 Jahr per aversum zu verstehen sei .

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. H. Wirthschafts-Director! Es ist in der hochfürstlichen Resolution auf mein
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oberamtliches l'rotokoll Nro 45 ddo 28. Sept. 1782 pcto 3? ausdrücklich enthalten, dass von
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jenen Waisen, welche sich vor Abdienung der Waisenjahre verehelichen, ein Lósegeld von
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jährlich 1 fl.20 kr, wenn es anderst seine Umstände zulassen, abgefordert werden möge; mit
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dem Beisatz, dass diese Ablösung auch an höheren Orten für billig erkennet worden sei. Welches
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ich also auf ihre Anfrage von 14. d. zu dienlichem Gebrauch unverhalte .

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Krumau 17. July 1784. Gottfried Hartmann mp.
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Koncept a originál archivu Třeboňského I. A. VI. GA. 5b.

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591.
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1784, 13. září: O odměnách dávaných dohledaëñm k robotě na Třeboňsku.

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An Wittingauer Director H. Bernard Petru. Note. Seit einigen Jahren wird bei dem
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dortigen Burggrafenamt ein sehr pflichtwidriges Betragen wahrgenommen, denn es werden
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jenen bediensteten Individuen, welche sich als Nachsteher bei verschiedenen Verrichtungen
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gebrauchen lassen, nicht mehr die von Alters hergebrachte 2 Pfund Robotbrod wochentlich,
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sondern alltäglich gereichet. Hieraus folget also von sich selbst, dass durch derlei pflichtwidriges
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Veranlassen dieses Amts viele Tausend Pfund an diesem Robotbrod dem höchsten Interesse
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muthwillig entzogen worden sind, und dass folgbar hievor besagten Amts Vorstehere mit allem
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Rechte haften sollen.

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Inzwischen und damit durch fernere Beobachtung solch eingeführt unverantwortlicher
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Gewohnheit dem höchsten Interesse nicht noch grössere Nachtheile erwachsen mögen, hat H.
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Director die Verfügung nur dahin zu treffen, dass sogleich von dieser schädlich ausgearteten
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und mit keiner deren fürstlichen Herrschaften übereins kommenden Gewohnheit abgegangen

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Archiv Český XXV. 12


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