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2 roku 1784. 89

590. 1784, 14. července: Za každé nevysloužené leto sirotčí vybírá se na Třeboňsku 1 fi. 20 kr.

An Krumauer H. IIofrath ddo Wittingau 14. Jul. 1184. Vermóg Ew. Gn. hochschátz- barsten, an meineu Antecessor seel. Director H. Fux ergangenen Erlass ddo Crumau 2. Nov. [?] 1782, und respective Intimirung der fürstlichen gn. Resolution, gemáss welcher von jedem, beider Eltern verwaisten Unterthan, der entweder sich verheiratet oder anderwárts entlassen wird, wegen nicht abgedienten Waisenjahre 1 fl. 20 kr. abzunehmen (an]geordnet, habe diese, vor meiner einzunehmen unterlassene Schuldigkeit gleich bei meiner Antretung abzufordern angefangen, und also bis nun continuirend für 3 unabgediente Jahr 4 fl. abgenommen. Nach- deme aber Se Dt der gn. Fürst iu dem mir heunt hiesig zugekommenen Conferenz-Protokoll N. 27 die Auskunft und Verantwortung von mir verlanget, auf was für Befehl, dann patentliche Bewilligung ich diese Lósegelder eingenommen; habe dahero Ew. Gn. geh. zu ersuchen, mich hochgencigt zu verbescheiden: da das Circulare und Rescript 1782 klar führet, dass soferne sich einer oder der andere, beider Eltern verwaister Unterthan vor Abdienung der Waisen- jabre verchelichen wollte, einem solchen, wenu sonst kein Anstand unterwaltet, zwar auch die Erlaubniss ertheilet, jedoch vor unabgediente Jahr ein Lösegeld von 1 fl. 20 kr. abgefordert und in die Verrechung gebracht werden solle: ob nämlich die Abnahme des 1 fl. 20 kr. vor jedes unabgediente Jahr, oder aber für alle 3 Jahr per aversum zu verstehen sei .

. H. Wirthschafts-Director! Es ist in der hochfürstlichen Resolution auf mein oberamtliches l'rotokoll Nro 45 ddo 28. Sept. 1782 pcto 3? ausdrücklich enthalten, dass von jenen Waisen, welche sich vor Abdienung der Waisenjahre verehelichen, ein Lósegeld von jährlich 1 fl.20 kr, wenn es anderst seine Umstände zulassen, abgefordert werden möge; mit dem Beisatz, dass diese Ablösung auch an höheren Orten für billig erkennet worden sei. Welches ich also auf ihre Anfrage von 14. d. zu dienlichem Gebrauch unverhalte .

Krumau 17. July 1784. Gottfried Hartmann mp. Koncept a originál archivu Třeboňského I. A. VI. GA. 5b.

591. 1784, 13. září: O odměnách dávaných dohledaëñm k robotě na Třeboňsku.

An Wittingauer Director H. Bernard Petru. Note. Seit einigen Jahren wird bei dem dortigen Burggrafenamt ein sehr pflichtwidriges Betragen wahrgenommen, denn es werden jenen bediensteten Individuen, welche sich als Nachsteher bei verschiedenen Verrichtungen gebrauchen lassen, nicht mehr die von Alters hergebrachte 2 Pfund Robotbrod wochentlich, sondern alltäglich gereichet. Hieraus folget also von sich selbst, dass durch derlei pflichtwidriges Veranlassen dieses Amts viele Tausend Pfund an diesem Robotbrod dem höchsten Interesse muthwillig entzogen worden sind, und dass folgbar hievor besagten Amts Vorstehere mit allem Rechte haften sollen.

Inzwischen und damit durch fernere Beobachtung solch eingeführt unverantwortlicher Gewohnheit dem höchsten Interesse nicht noch grössere Nachtheile erwachsen mögen, hat H. Director die Verfügung nur dahin zu treffen, dass sogleich von dieser schädlich ausgearteten und mit keiner deren fürstlichen Herrschaften übereins kommenden Gewohnheit abgegangen

Archiv Český XXV. 12



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