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Smlowa raabisační nu Poděbradsku 1783. 77
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c) Ein Chalupner, der zur Handrobot verbundeu war, vom Hause 2 fl. 30 kr.
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d) Eiu halber Bauer, der zur Zugrobot verbunden war, gleichfalls vom
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c) Ein ganzer, zur. Zugrobot verbundener Dauer vom Hause 4 fl.
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Dann die Chalupner sowohl, als diese Dauern beider Gattuugen, von jedem
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N. O. Metzen Rustikalgrundes, den sie schon vorhin besessen haben, im Durchschuitte
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nach den 4 Qualitiitenklassen 17 kr.
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Von dieser gleich oben in a) erwilnten Robotreluitionszahlung werden jedoch
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alle clende, presshafte oder 60 Jahr alte Inleute, alle sowohl ledige als verheiratete
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Söhne und "Tócher, die bei ihren Eltern oder Schwiegereltern in Diensten stehen,
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alle ausgetretene Wirte und Wirtinuen, welche nicht aus Licderlichkeit um ihre
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Hauser und Gründe gekommen sind, alle Inyaliden und verabschiedete Soldaten,
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solang sie bloss unbchauste Inleute sind, endlich alle Witwen, die mit zwei oder
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mehr Kindern beladen sind, gänzlich befreit bleiben.
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10. Jene Unterthanen, denen schon vorhin einige Dominikalyrände käuflich
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überlassen worden, werden hiefür die alten, in dem Dominikalgrundbuche vorge-
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merkten Zinsungen auch noch fernershin abführen. Dahingegen jene, die dergleichen
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Dominikalgründe bisher bloss widerruflich und gegen einen Willkürlichen Zins be-
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sessen und genossen hahen; daun auch alle jene, denen dermal bei der Vertheilung
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der Mayerschaften, Dominikal- oder auch zu den Mayerschaften gchôrig gewescne
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Rustikalgräünde in Krbpacht übergeben worden, für jeden N. Ö. Metzen solchen
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Grundes nach den 4 Qualitätenklassen im Durchschnitte 1 fl. 10 kr. der Herrschatt
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alljährlich ebenfalls in monatlichen l'risten. entrichten. werden.
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11. Haben. die Unterthanen deu paktirten und auf jeden insbesondere aus-
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fallenden Betrag der Robotreluition sowohl, als auch. der Dominikalgrundzinse, somit
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ihre sammentlichen Gaben, ohne mindeste lücksicht auf Wetterschaden, jedesmal
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ganz, und zwar durch die ersten zehn Jahre im Gelde, sonach aber zur Hälfte im
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Gelde und zur Hälfte im Getreide abzuführeu, nümlich in jener Gattung, die jeder
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Unterthan selbst anbauen, somit auch um so leichter abzuführen in Stande sein wird;
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und zwar in folgenden unveránderlichen Preisen, als:
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a) den Waitzen fir 2 tl — kr. ì
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b) das Korn „1,30 , den N. O. Metzen.
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Und wird dieses Getreid in guter und reiner (Qualitit von den Unterthanen
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in die von der Obrigkeit angewiesenen, inner der Grinzen der Herrschaft gelegenen
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obrigkeitlichen Schüttkästen zu liefern sein.
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