Smlowa raabisační nu Poděbradsku 1783. 77
c) Ein Chalupner, der zur Handrobot verbundeu war, vom Hause 2 fl. 30 kr.
d) Eiu halber Bauer, der zur Zugrobot verbunden war, gleichfalls vom
Hause 3 fl.
c) Ein ganzer, zur. Zugrobot verbundener Dauer vom Hause 4 fl.
Dann die Chalupner sowohl, als diese Dauern beider Gattuugen, von jedem
N. O. Metzen Rustikalgrundes, den sie schon vorhin besessen haben, im Durchschuitte
nach den 4 Qualitiitenklassen 17 kr.
Von dieser gleich oben in a) erwilnten Robotreluitionszahlung werden jedoch
alle clende, presshafte oder 60 Jahr alte Inleute, alle sowohl ledige als verheiratete
Söhne und "Tócher, die bei ihren Eltern oder Schwiegereltern in Diensten stehen,
alle ausgetretene Wirte und Wirtinuen, welche nicht aus Licderlichkeit um ihre
Hauser und Gründe gekommen sind, alle Inyaliden und verabschiedete Soldaten,
solang sie bloss unbchauste Inleute sind, endlich alle Witwen, die mit zwei oder
mehr Kindern beladen sind, gänzlich befreit bleiben.
10. Jene Unterthanen, denen schon vorhin einige Dominikalyrände käuflich
überlassen worden, werden hiefür die alten, in dem Dominikalgrundbuche vorge-
merkten Zinsungen auch noch fernershin abführen. Dahingegen jene, die dergleichen
Dominikalgründe bisher bloss widerruflich und gegen einen Willkürlichen Zins be-
sessen und genossen hahen; daun auch alle jene, denen dermal bei der Vertheilung
der Mayerschaften, Dominikal- oder auch zu den Mayerschaften gchôrig gewescne
Rustikalgräünde in Krbpacht übergeben worden, für jeden N. Ö. Metzen solchen
Grundes nach den 4 Qualitätenklassen im Durchschnitte 1 fl. 10 kr. der Herrschatt
alljährlich ebenfalls in monatlichen l'risten. entrichten. werden.
11. Haben. die Unterthanen deu paktirten und auf jeden insbesondere aus-
fallenden Betrag der Robotreluition sowohl, als auch. der Dominikalgrundzinse, somit
ihre sammentlichen Gaben, ohne mindeste lücksicht auf Wetterschaden, jedesmal
ganz, und zwar durch die ersten zehn Jahre im Gelde, sonach aber zur Hälfte im
Gelde und zur Hälfte im Getreide abzuführeu, nümlich in jener Gattung, die jeder
Unterthan selbst anbauen, somit auch um so leichter abzuführen in Stande sein wird;
und zwar in folgenden unveránderlichen Preisen, als:
a) den Waitzen fir 2 tl — kr. ì
b) das Korn „1,30 , den N. O. Metzen.
c) die Gerste „l, — ,
d) den Haber „ — 5 45
Und wird dieses Getreid in guter und reiner (Qualitit von den Unterthanen
in die von der Obrigkeit angewiesenen, inner der Grinzen der Herrschaft gelegenen
obrigkeitlichen Schüttkästen zu liefern sein.