EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
Z let 1845, 30. list 1846, 22. éna. 685

[2]
und die für diese im Vergleichswege festgesetzten und von den Parteien auf sich genommenen
[3]
neuen Belastungen, wozu insbesondere auch die Laudemialstipulation gehört, auf die sonstigen,
[4]
noch im Besitze dieser Dominikal-Gebáude und Domiuikal-Grundtheilhaber befindlichen Grund-
[5]
Stücke und Realitàten nicht auszudehnen seien, indem diese letztern wieder nur nach den
[6]
für dieselben bestehenden besondern Urkontrakten zu beurtheilen sind.

[7]
Auf dieses sind die Parteien durch schriftliche Intimation dieses Erlasses an jeden
[8]
Einzelnen derselben, unter Einhündigung eines Pare der hierneben rückfolgenden bestütigten
[9]
Vergleichsurkunden, mit dem Deisatze schriftlich aufmerksam zu machen, dass sie bei Desit;-
[10]
veránderungen jedesmal Bedacht darauf zu nehmen haben, in den diesfálligen Kontrakten und
[11]
sonstigen Besitzveránderungsurkunden den Werth der laudemialpflichtigen Entien immer be-
[12]
sonders ersichtlich zu machen, um künftigen Streitigkeiten und Beirrungen vorzubeugen.

[13]
Zugleich ist dieser Erlass gehórig zu verbüchern, und bei allen diesen verbücherten Ver-
[14]
gleichs- und mittlerweile in die Bücher eingekommenen abgeleiteten Besitzveränderungsurkunden
[15]
ordoungsmässig auszuzeichnen, und dass dies geschehen sei, unter Vorlegung der Zustellungs-
[16]
scheine über die gehörige Intimation dieses Erlasses an die Obrigkeit und die Parteien
[17]
und Einhändigung der rückfolgenden Urkunden an dieselben bis Ende dieses Jahres nach-
[18]
zuweisen.

[19]
In Zukunft aber hat sich das Amt und Ortsgericht vor Verbücherung von Kontrakten,
[20]
welche der hierseitigen Bestätigung bedürfen, vor Ertheilung der kreisämtlichen Genehmigung
[21]
bei Gefahr sonstiger unangenehmen Folgen zu enthalten.

[22]
Prachiner k. k. Kreisamt Pisek am 27. Jänner 1846.

[23]
(L. S.) Schrenk m. p.
[24]
Z domin. pozemkové knihy panství l'éovického fol. 245a, z okresu Volyüského č. 49 v archive zem-
[25]
ském. -- Sommer 1840 v kraji Práchenském str. 327 poznamenal při Zálezlích: Der ehemalige Maierhoť ist

[26]
emphyteutisirt, und die Gebäude desselben, so wie dass Schloss, sind zu Wohnungen für die Emphyteuten
[27]
umgeschaffen worden.

[28]
1178.

[29]
1846, 22. čermna: Výkazy o vrchnostenských pozemcích emfyteuticky
[30]
odprodaných poddaným buď postlány přímo k soudu zemskému.

[31]
Mit der Gubernialverordnung vom 25. März 1821, С. 7. 11994 [хе str. 563 č. 1060],
[32]
wurden die Parteien angewiesen, bei vorfallenden emphiteutischen Überlassungen obrigkeitlicher
[33]
Grundstücke an Unterthanen summarische Ubersichtstabellen zu verfassen, und dieselben zum
[34]
Behufe der landtüflichen Abschreibung der Landesstelle vorzulegen. Um jedoch den Geschiifts-
[35]
gaug abzukürzen, wird verordnet, dass diese Ubersichtstabellen, wenn dieselben von dem
[36]
k. k. Kreisamte ordnungsgemáss ausgestellt befuuden und bestátigt worden sind, von nun an
[37]
nicht mehr dem Landesgubernium, sondern unmittelbar an das k. k. Landrecht zum Amts-

[38]
gebrauche einzusenden seien. Wornach sich daher in Hinkunft zu achten sein wird. Gub.
[39]
Verordnung vom 22. Juni 1846, G. Z. 34838, an die k. Kreisümter und den Prager
[40]
Magistrat.

[41]
Prov. Gesetzeammlung, XXVIII. Band von 1840, str. 390 . 198.


Text viewFacsimile