EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
1092.

[2]
1829, 10. dubna: Kterak se nahraditi schodek nalezený při přeměření
[3]
obilí na kontribučenské sypce.

[4]
Bei Vornahme der Prüfung der Steuergetreidliquidazionen bestand bisher die Übung,
[5]
dass die nach dem Getreidesturze sich ergebenden Überschüsse zum Empfang, dagegen die
[6]
Abgiinge in natura zum Ersatz gewiesen wurden. Die sogestaltige Behandlung der vorgefun-
[7]
denen Getreidüberschüsse unterliegt keinem Austande, weil, indem selbe zum Empfang vor ge-
[8]
schrieben werden, die eigentliche Rechnungsrichtigkeit dem vorhandenen Naturalvorrathe ge-
[9]
mäss hergestellt wird. Ganz anders verhält es sich mit den Abgängen, die bisher nur zum
[10]
Ersatz in natura verwiesen wurden. Der Steuerrechnungsführer, der diesen Ersatz angeblich
[11]
in natura zu leisten nicht vermag, bringt zwar das abgängige Getreide rechnungsmässig in
[12]
Empfang, muss es aber, wenn soust der Verweis in der Rechnung nicht doppelt erscheinen
[13]
soll, wieder iu derselben Gattung und Quantitit in Ausgabe bringeu, somit durchlaufend be-
[14]
handelu. Hiedurch verschwindet daun seine Ersatzpflicht in der Rechnung wieder zur Giiaze.

[15]
Man hat daher, so wie dies bereits mit Hofkammerdekrete vom 20. Jänner 1814 in
[16]
Rücksicht der Naturalverrechnung auf den Staatsgütern verfügt ward, zu verordnen befunden,
[17]
dass, wenn sich bei Prüfung einer Kontribuzionsgetreidliquidazion Getreidabgünge ergeben,
[18]
solche sogleich in den zur Zeit des Liquidazionsabschlusses bestandenen Geldpreisen zu Geld
[19]
zu berechnen, und mit dem ausgemittelten Betrage zu ersetzen kommen, weil bei dem Um-
[20]
Stande, wo der Naturalabgaug unwidersprechlich gewiss ist, desseu alsogleicher Ersatz auch
[21]
ohne Austand ausgesprochen werden kann. Indem der ersetzte Geldbetrag in der Kontribuzions-
[22]
geldrechuung zum lunpfange vorgeschrieben wird, ist wie natürlich das Getreidüquivalent in
[23]
der Naturalrechnung abzuschreibeu, bezüglich zur Verausgabung anzuweisen.

[24]
Da indess der Zweck der Kontribuzionsgetreideaustalt die Sorge für die Integrität
[25]
des einjährigen Samenbedarfs nothwendig macht, so versteht es sich von selbst, dass es bei
[26]
diesem Ersatz im Gelde und dessen sohinnigen Verrechnung in dieser Art nur danu sein
[27]
ferneres Bewenden haben kónne, wenn der einjihrige Samenbedarf ohnedies schon gedeckt
[28]
ist. Wo dies jedoch der Fall nicht sein sollte, werden die k. Kreisiinter die nôthigen Ein-
[29]
leitungen wegen Wiederbeischaffung des Abgangs in natura in kürzester Frist zu treffen, und
[30]
sich die Befolgung nachweisen zu lassen haben, ohne jedoch dem ersatzpflichtigen Rechnungs-
[31]
führer diesen Ankauf zu überlassen. Gubernialverordnung vom I0. April 1329, Gub. Zahl
[32]
13788, an die k. Kreisimter und Staatsbuchhaltung.

[33]
Prov. Gesetzsammlung, XI. Band von 1829, str. 101 č. 57.

[34]
1093.

[35]
1829, 1. května: České gubernium dává krajskými úřady a konsistořemi nabádati
[36]
k pěstování ovocného stromoví.

[37]
Abgesehen von den Fortschritten und der theilweisen Ausdehnung der Obstbaumzucht
[38]
in Böhmen, gibt es dennoch mehrere durch Lage und Klima begünstigte Gegenden, wo in
[39]
diesem wichtigen und lohnenden Produkzionszweire manches noch zu thuu und zu vervoll.
[40]
stündigen übrig ist. Indem die k. k. Landesstelle unter einem die k. patriotisch-ókonomische
[41]
Gesellschaft, beziehungsweise den hier bestehenden pomologischen Verein anweist, dureh seine

[42]
Archiv Český XXV. 76


Text viewFacsimile