EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
594 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské :

[2]
sammelten Krfahrungen Abänderungen erheischen, hat die k. k. Landesstelle alle die einzelnen
[3]
Vorschriften in der nebenliegenden Instrukzion zu einem Ganzen vereinigt.

[4]
Diese Instrukzion wird nun den k. Kreisimtern?!) mit der Weisung zugestellt, dieselbe
[5]
in den Kreisen zur genauen Nachachtung und Befolgung sogleich kund zu machen, die in der-
[6]
selben 8 8*) und 9 enthaltenen Auftrige ungesáumt in Vollzug zu setzen, und sich nach
[7]
Verlauf von 3 Monaten mittelst eines umstündlichen Berichts bei der k. k. Landesstelle?) auszu-
[8]
weisen, was zur Defolgung dieser Auftrüge veranlasst worden sei. Diesem Berichte ist eiu
[9]
Verzcichniss aller dortkreisigen Dominien, Stadt- und Markt-Gemeinden beizuschliessen, und
[10]
bei jedem einzelnen Dominium und Gemeinde anzumerken, ob und in welcher Art die
[11]
Kontribuzionsgetreidanstalt bereits eingeführt sei, welche Hindernisse sieh der Kinführung
[12]
dieser Anstalt daselbst entgegen stellen, und was von den k. Kreisümtern zu deren Dehebung
[13]
eingeleitet worden soi ?). *) O pořízení sýpek jako v pat. 9. čna 1788 zde str. 174 $ 8.

[14]
Den Bezirkskommissären aber ist im Namen der k. k. Landesstelle aufzutrageu und
[15]
eiuzuschárfen, sich: unter eigener Verantwortung, und zwar nicht blos bei den Kreisbereisungen,
[16]
sondern auch bei jeder anderen Gelegenheit genau zu überzeugen, ob die Iustrukzion genau
[17]
befolgt werde; die sich ergebenden Gebrechen sind sogleich abzustellen, und falls dem betref-
[18]
fenden Amte oder Magistrate dicsfalls ein Saumsal oder sonst ein Verschulden zuv Last ge-
[19]
hen sollte, dieses ungesüumt dem k. Kreisamte zur Abhilfe und Abstellung anzuzeigen. *)

[20]
Da aber weiters aus so vielen Verhandlungen der Übelstand hervorgekonimen ist, dass
[21]
selbst da, wo .die Kontribuzionsgetreidanstalt bereits eingeführt ist, die Getreidevorrüthe
[22]
grôsstentheils nur auf dem Papiere und nicht auf dem Schiittboden bestchen; dass sich bei so
[23]
vielen Dominien Reste befindeu, die, weil auf deren Eintreibung nieht gesehen wurde, durch
[24]
Länge der Zeit ganz uneinbringlich geworden sind, nichts desto weniger aber doch in den
[25]
Rechnungen fortgeführt und jedem antretenden Rechnuugsführer zuliquidirt werden: so ist in
[26]
Bezug auf diese Reste gleichfalls eine eigene Verfügung nothwendig, Den k. Kreisämtern
[27]
wird daher aufgetragen, zugleich mit Kundmachung der Instrukzion jenen Amtern und Magi-
[28]
straten, wo die Kontribuz'onsgetreideanstalt bereits besteht, zu bedeuten, die ohnehin bei den-
[29]
selben befindlichen Itestenausweise abzuschliessen,?) und aus denselben

[30]
1. die aus was immer für einer Ursache uneinbringlich gewordenen Reste auszu-
[31]
scheiden, und in ein besonderes Verzeichniss unter Anführung der Ursachen ihrer Unein-
[32]
bringlichkeit zu bringen; dieses Verzeichniss ist sonach dem k. Kreisamte vorzulegen, uud
[33]
dieses wird nach vorausgegangener genauen Prüfung der Angabe ermächtiget, zur Abschreibung
[34]
dieser Reste, wenn selbe im Ganzen genommen nicht den Betrag von 25 Metzen erreichen,
[35]
die Bewilligung zu ertheilen; die Abschreibung hóherer, die Summe von 25 Metzen überstei-
[36]
genden Reste aber ist durch die k. Staatsbuchhajtung bei dem k. k. Landesgubernium anzu-
[37]
suchen, Die weiteren Reste sind

[38]
2. da, wo dieses nicht schon geschehen ist, sogleich und unter Haftung der Obrigkeit
[39]
sicherzustellen, und sich hievon bei der nächsten Kreisbereisung zu iiberzeugen,) so wie auch
[40]
die Eintreibung derselben thätigst einzuleiten ist. Um jedoch diesfalls den Rückständlern eine
[41]
Erleichterung zu verschaffen, so wird

[42]
3. wo nicht schon eine derlei Begünstigung im Mittel liegt, bewilligt, dass diese Reste
[43]
vom 1. Jänner 1828 anzufangen in sechsjihrigen, gehörig und angemessen auszumittelnden
[44]
Raten berichtigt werden können. Jeder Rest aber, der nach Ablauf dieser Termine nicht be-
[45]
richtigt ist, geht auf Rechnung des Rechnungsführers, beziehungsweise der Obrigkeit, die für


Text viewFacsimile