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U správě kontribučenských fondů obilnich 1827, 18. list. 593
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auf oflenbar unsichere Wirthe, oder an solche, die das Getreide nicht zur Deckung des Saamens
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oder Brodbedarfs, sondern zu dem Zwecke ausborgen, um mit dem, aus dem Verkaufe des-
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selben gelösten Gelde ein anderes Bedürfniss zu befriedigen, oder gar damit, wie dieses be-
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sonders bei den in den Jahren 1816 und 1817 herrschenden hohen Getreidepreisen der Fall
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war, spekuliren zu können. Endlich die Übernahme von schlechtem und schadhaftem Getreide,
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welches, da es zum Saamen nicht tauglich, daher zum Ausleihen nicht geeignet ist, ohne es
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durch làngeres Liegen dem güuzlichen Verderben auszusetzen, oft zu der ungünstigsten Zeit
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um was immer für einen Preis weggegeben, daher das Stammkapital statt ea zu vermehren,
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Dass die zweckmiissige Anlegung und Verwaltung von Reservgetreidmagazinen sowohl
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für das Allgemeine, als auch für jeden Einzelnen von áusserst erspriesslichen Folgen, und dass
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die Einrichtung selbst zur Beförderung des Ackerbaues ein mächtiger Hebel sei, ist von den
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razionellen Staatsökonumen aller Zeit für richtig anerkannt worden; es hat sich nur immer
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darum gehandelt, solche Mittel aufzufinden, durch deren Anwendung die mit einer jeden Ma-
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gazinirung in Bezug auf Lokal- und Verwaltungsverhältnisse verbundenen Nachtheile beseitiget
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Diese Aufgabe ist nuu durch die Finführung der Kontribuziongetreidfondsaustalt
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glücklich gelóst worden; statt dass iu anderen Lündern derlei Aufschüttungen mit bedeutenden,
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alle Jahre wiederkehrenden, eine derlei Anstalt nach und nach ganz erschópfenden Kosten
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verbunden sind, kann sich der Kontribuzionsgetreidfond, sobald einmal die erste Einlage ge-
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schehen, das Lokale gesichert, und zweckmissig manipuliert wird, durch sich selbst ohne alle
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weiteren Beiträge zum Stammkapital, sondern blos aus den. Interessen desselben erhalten.
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Die unbedeutenden Reparaturs- und Erhaltungskosten der Schüttböden, und die von
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Zeit zu Zeit den Steucreinnehmern, welche die Verwaltung kraft ihres Amtes und ohne
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Anspruch auf eine systemmässige Besoldung für diese ihre Mühewaltung besorgen müssen, und
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dem anderweitigen zur Kontrolle nothwendigen Personale, welches grösstentheils aus den Vor-
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stehern der zu dem Fond konkurrirenden Gemeinden gewählt wird, zu verabfolgenden Remu-
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nerazionen können ganz füglich von den jährlich eingehenden Zinsen (Aufmasslung) der aus-
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geliehenen Getreidbeträge, dann den Interessen der sich aus dem Verkaufe der Fondsiiber-
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schüsse bildenden lteservkapitalien (Steuerkassekapitalien) bestritten werden. Der dureh Ele-
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mentarereignisse und andere Unglückfälle zurückgesetzte Unterthau findet zu jeder Zeit Hilfe
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und Unterstützung, welche ihm, da er das Vorgeliehene nicht im Gelde zurückersetzen muss,
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sondern es in natura mit Zuschlag von mässigen Zinsen zurückstellen kann, daher von dem
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Getreidpreise nicht abhängig ist, nicht lästig fällt, ihn den bei der Ökonomie so häufigen
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Wechselfällen ruhiger entgegen sehen lässt, und den Lockungen und der Verführung der sich
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so leicht an ihn drüngenden Wuclerer und Geldspekulanten entzieht: alles so wesentliche
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Vortheile, dass jeder Unbefangene von selbst erkennen muss, wie sehr der Staatsverwaltuny
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au dem lomporkommen dieser Anstalt gelegen sein müsse, uud welche Verdienste sich jene
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erwerben, die zu diesem Zwecke thüligst mitwirken.
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Um daher diesem Ziele immer näher und näher zu rücken, und diese Anstalt auf
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jene Höhe zu bringen, zu welcher sie, wenn dieselbe in die ökonomischen Verhältnisse der
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Unterthanen wirksam eingreifen soll, gelangen muss; endlich in der Betrachtung, dass manche
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der diesfalls bestehenden Vorschriften durch die Länge der Zeit in Vergessenheit gerathen sein
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mögen, andere durch die mittlerweile sich geänderten Verhältnisse und in Folge der ge-
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Archiv Český XXV. 76
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