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U správě kontribučenských fondů obilnich 1827, 18. list. 593

auf oflenbar unsichere Wirthe, oder an solche, die das Getreide nicht zur Deckung des Saamens oder Brodbedarfs, sondern zu dem Zwecke ausborgen, um mit dem, aus dem Verkaufe des- selben gelösten Gelde ein anderes Bedürfniss zu befriedigen, oder gar damit, wie dieses be- sonders bei den in den Jahren 1816 und 1817 herrschenden hohen Getreidepreisen der Fall war, spekuliren zu können. Endlich die Übernahme von schlechtem und schadhaftem Getreide, welches, da es zum Saamen nicht tauglich, daher zum Ausleihen nicht geeignet ist, ohne es durch làngeres Liegen dem güuzlichen Verderben auszusetzen, oft zu der ungünstigsten Zeit um was immer für einen Preis weggegeben, daher das Stammkapital statt ea zu vermehren, vermindert werden muss.

Dass die zweckmiissige Anlegung und Verwaltung von Reservgetreidmagazinen sowohl für das Allgemeine, als auch für jeden Einzelnen von áusserst erspriesslichen Folgen, und dass die Einrichtung selbst zur Beförderung des Ackerbaues ein mächtiger Hebel sei, ist von den razionellen Staatsökonumen aller Zeit für richtig anerkannt worden; es hat sich nur immer darum gehandelt, solche Mittel aufzufinden, durch deren Anwendung die mit einer jeden Ma- gazinirung in Bezug auf Lokal- und Verwaltungsverhältnisse verbundenen Nachtheile beseitiget werden könnten.

Diese Aufgabe ist nuu durch die Finführung der Kontribuziongetreidfondsaustalt glücklich gelóst worden; statt dass iu anderen Lündern derlei Aufschüttungen mit bedeutenden, alle Jahre wiederkehrenden, eine derlei Anstalt nach und nach ganz erschópfenden Kosten verbunden sind, kann sich der Kontribuzionsgetreidfond, sobald einmal die erste Einlage ge- schehen, das Lokale gesichert, und zweckmissig manipuliert wird, durch sich selbst ohne alle weiteren Beiträge zum Stammkapital, sondern blos aus den. Interessen desselben erhalten.

Die unbedeutenden Reparaturs- und Erhaltungskosten der Schüttböden, und die von Zeit zu Zeit den Steucreinnehmern, welche die Verwaltung kraft ihres Amtes und ohne Anspruch auf eine systemmässige Besoldung für diese ihre Mühewaltung besorgen müssen, und dem anderweitigen zur Kontrolle nothwendigen Personale, welches grösstentheils aus den Vor- stehern der zu dem Fond konkurrirenden Gemeinden gewählt wird, zu verabfolgenden Remu- nerazionen können ganz füglich von den jährlich eingehenden Zinsen (Aufmasslung) der aus- geliehenen Getreidbeträge, dann den Interessen der sich aus dem Verkaufe der Fondsiiber- schüsse bildenden lteservkapitalien (Steuerkassekapitalien) bestritten werden. Der dureh Ele- mentarereignisse und andere Unglückfälle zurückgesetzte Unterthau findet zu jeder Zeit Hilfe und Unterstützung, welche ihm, da er das Vorgeliehene nicht im Gelde zurückersetzen muss, sondern es in natura mit Zuschlag von mässigen Zinsen zurückstellen kann, daher von dem Getreidpreise nicht abhängig ist, nicht lästig fällt, ihn den bei der Ökonomie so häufigen Wechselfällen ruhiger entgegen sehen lässt, und den Lockungen und der Verführung der sich so leicht an ihn drüngenden Wuclerer und Geldspekulanten entzieht: alles so wesentliche Vortheile, dass jeder Unbefangene von selbst erkennen muss, wie sehr der Staatsverwaltuny au dem lomporkommen dieser Anstalt gelegen sein müsse, uud welche Verdienste sich jene erwerben, die zu diesem Zwecke thüligst mitwirken.

Um daher diesem Ziele immer näher und näher zu rücken, und diese Anstalt auf jene Höhe zu bringen, zu welcher sie, wenn dieselbe in die ökonomischen Verhältnisse der Unterthanen wirksam eingreifen soll, gelangen muss; endlich in der Betrachtung, dass manche der diesfalls bestehenden Vorschriften durch die Länge der Zeit in Vergessenheit gerathen sein mögen, andere durch die mittlerweile sich geänderten Verhältnisse und in Folge der ge-

Archiv Český XXV. 76



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