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Schwarzenberská pravidla k výkupu z roboty 1782. 47

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than hätte nur wochentlich 2, mithin ganzjährig 104 ZT, entweder mit 2 Pferden
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oder 4 Ochsen zu verrichten, so wird ein Tag statt obigen 15 auf 24 kr. gesetzet:
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so erscheinet schon, dass cin solcher für die blosse Zugrobot 41 fl. 36 kr. zu
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reluiren hätte. Wenn er aber nach obiger Ausrechnung nicht so nach denen Tägen,
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als vielmehr nach Entrichtung der Steuer belegt wird, so gehet ihm auch in An-
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schung der wenigeren Tägen noch keine Verkürzung zu, und bei den mehresten
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dórfte der Tag kaum auf 18 kr. zu stehen kommen.

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Bei den Hand- Koboten :

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6? lier lasset sich die Reluition nach der Steuer nicht wohl bemessen, wohl
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aber nach denen zu verrichten habenden Robottägen, und zwar: Wenn ein Unter-
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than wochentlich 1, mithin ganzjährig 52 Tüge zu roboten schuldig ist, dieser

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solle hiervor à 6 kr. rechnend zu bezahlen haben ........... 5 fl. 12 kr.
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wegen wochentlich 1, ganzjährig aber 78 'l'àg à b kr. ...... 6, 30 ,
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» S 2, » » 104 , a5,...... 8, 40 ,
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» » PAS , , 130 , àb5b , ...... 10 , 50 ,
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7 » 3, » 166 , &àb5 , ...... 3, ,

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Und wenn diese letztere àn der Contribution ein mehreres zu bezahlen haben,
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so kann hiernach das Robotgeld ebenfalls erhóhet, über 15 fl. 36 kr. aber nicht
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gesteigert werden.

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Die Klein-ITàusler und Inleute kommen nach jedesortigen Umständen zu
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taxiren, ein l'ag aber über 10 kr. nicht anzurechnen. Schlüsslich

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verstehet sich von selbsten, dass wo das Amt eine [solche] Unvermógen-
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heit mit Grund einsiehet, und nóthig findet, [dass] bei diesem oder jenem Unter-
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than [auch noch] von dem nach vorstehender Berechnung [Ausmass] ausfallenden
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Robotreluition-Betrag auf cinen missigen Nachlass ecinzurathen [wire], es auch
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hinfiiro beschehen kónne, und dicses [lediglich] der Gnade Sr Dt anheim zu lassen
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sei. I's kommet aber ein solcher Unterthan dahin zu bringen und zu verständigen,
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dass ihme die Reluition von Seiten des Amts nicht anders, als nach der Vorschrift
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bewilliget werden könnte, das Uebrige aber noch besonders zur gnädigsten Genehmi-
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gung gelangen müsse. Wordurch dann die Unterthanen an eine bessere Ordnung
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gewöhnet, und die bisherig ganz ungleiche Robots-Zahlungen sich beheben werden.
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Alles wird jedoch der hf. gn. Begnehmigung submittirct.

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Sign. Wien, den 24. Dec. 1782.
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Hochfürstlich Schwarzenbergsche Buchhalterei.


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