EN | ES |

Facsimile view

1104


< Page >

Schwarzenberská pravidla k výkupu z roboty 1782. 47

than hätte nur wochentlich 2, mithin ganzjährig 104 ZT, entweder mit 2 Pferden oder 4 Ochsen zu verrichten, so wird ein Tag statt obigen 15 auf 24 kr. gesetzet: so erscheinet schon, dass cin solcher für die blosse Zugrobot 41 fl. 36 kr. zu reluiren hätte. Wenn er aber nach obiger Ausrechnung nicht so nach denen Tägen, als vielmehr nach Entrichtung der Steuer belegt wird, so gehet ihm auch in An- schung der wenigeren Tägen noch keine Verkürzung zu, und bei den mehresten dórfte der Tag kaum auf 18 kr. zu stehen kommen.

Bei den Hand- Koboten :

6? lier lasset sich die Reluition nach der Steuer nicht wohl bemessen, wohl aber nach denen zu verrichten habenden Robottägen, und zwar: Wenn ein Unter- than wochentlich 1, mithin ganzjährig 52 Tüge zu roboten schuldig ist, dieser

solle hiervor à 6 kr. rechnend zu bezahlen haben ........... 5 fl. 12 kr. wegen wochentlich 1, ganzjährig aber 78 'l'àg à b kr. ...... 6, 30 , » S 2, » » 104 , a5,...... 8, 40 , » » PAS , , 130 , àb5b , ...... 10 , 50 , 7 » 3, » 166 , &àb5 , ...... 3, ,

Und wenn diese letztere àn der Contribution ein mehreres zu bezahlen haben, so kann hiernach das Robotgeld ebenfalls erhóhet, über 15 fl. 36 kr. aber nicht gesteigert werden.

Die Klein-ITàusler und Inleute kommen nach jedesortigen Umständen zu taxiren, ein l'ag aber über 10 kr. nicht anzurechnen. Schlüsslich

verstehet sich von selbsten, dass wo das Amt eine [solche] Unvermógen- heit mit Grund einsiehet, und nóthig findet, [dass] bei diesem oder jenem Unter- than [auch noch] von dem nach vorstehender Berechnung [Ausmass] ausfallenden Robotreluition-Betrag auf cinen missigen Nachlass ecinzurathen [wire], es auch hinfiiro beschehen kónne, und dicses [lediglich] der Gnade Sr Dt anheim zu lassen sei. I's kommet aber ein solcher Unterthan dahin zu bringen und zu verständigen, dass ihme die Reluition von Seiten des Amts nicht anders, als nach der Vorschrift bewilliget werden könnte, das Uebrige aber noch besonders zur gnädigsten Genehmi- gung gelangen müsse. Wordurch dann die Unterthanen an eine bessere Ordnung gewöhnet, und die bisherig ganz ungleiche Robots-Zahlungen sich beheben werden. Alles wird jedoch der hf. gn. Begnehmigung submittirct.

Sign. Wien, den 24. Dec. 1782. Hochfürstlich Schwarzenbergsche Buchhalterei.



Text viewManuscript line view