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46 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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Unvermögenheit, oder wegen Verpachtung der Maiereien nachgesucht werden,
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[allenfalls] einzuleiten und [die Zahlung] zu bemessen wäre, wie folget:

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Bei denen Zug- Roboten :

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Hier solle sich die Robotreluition gegen der monatlichen Ordinari-Steuer
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wie 3 gegen 5 verhalten, mithin ein ganzer Angesessener, welcher monatlicl zu 5,
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ganzjährig aber 60 fl. zu steuern hat, an Robotgeld monatlich 3, ganzjährig aber
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36 fl. zu entrichten haben.

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Der hôchste Betrag der Reluition solle jedoch über 42 fl. 54 kr. nicht
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steigen, es müge alsdann die Steuer auch 100 fl. [und mehr] betragen, weilen diescr
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Zahlungsbetrag aus dem Grunde hergeleitet wird, dass, da die ganzjihrige Robot-
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schuldigkeit in 156 ZT und 39 HT bestehet, und wenn erstere zu 15, letztere
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aber zu 6 kr. zu Geld berechnet werden, diese eben jene 42 fl. 54 kr. ausmachen.
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Dagegen

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kann für die Zugrobotreluition, wenn diese Naturalschuldigkeit auch nur
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in 156 einspännigen ZT bestehen sollte, weniger nicht als 15 fl. 36 kr. ange-
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nommen werden, weilen in diesem Fall ein solcher Robotstag ohnehin nur mit 6 kr.,
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gleich einem HT, vergütet wird. Woraus dann folget, dass

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derjenige Unterthan, welcher zur Verrichtung wöchentlich 3 einspännigen
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ZT nach der neuen Robotverzeichnus verbunden ist, er möge auch weniger an der
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Steuer zu entrichten haben, dieser an Robotreluition dannoch 15 fl. 36 kr. zu ent-
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richten hätte; welcher jedoch an der Ordinari-Steuer mehr dam 15 fl. 36 kr. und
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bis 20 fl. zu bezahlen hat, dieser solle entrichten am Robotgelde 16 fl.; alsdann
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kommet von jedem zu denen 20 fl. weiters zuzuwachsenden 30 kr. Steuerschuldigkeit,
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zu denen bemerkten 16 fl. Robotreluition zu 15 kr. zuzuschlagen; wornach daun,
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wie $ 1. gesaget wird, von 60 fl. Steuer an Robotreluition 36 fl. ausfallen. Und
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wenn auf nemliche Art weiters fortgefahren wird, so ergibt sich, dass erst von
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74 fl. Steuer die zum Ziel gesetzte ganze Reluition mit 42 fl. 54 kr. zu berichtigen
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kommet; wer aber noch mehrers zu steuern hat, dieser wird gleichwohlen nur bei
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dem letzten Quanto zu belassen und nicht weiters zu erhöhen sein. Bei veran-
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lassender Ausrechnung werden aber die Zwischen-Kreuzer der Steuergiebigkeit also
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zu verstehen sein, dass wer 1 Kreuzer über einen halben oder ganzen Gulden
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mehr steuert, in Ansehung der Robotreluition zu dem Betrag des nachfolgenden
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Postens zuzuzählen sei.

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Der Orten, wo die alte Robotschuldigkeit gewählet, oder anderc stärkere
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Bespannung, jedoch weniger Täge festgesetzt worden, da kommt dem Unterthan die
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Berechnung eben auf nemliche Art zu machen, und die wenigere Tage wiederum
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durch höhere Tax auf den gleichen Betrag zu berechnen. Zum Beispiel ein Unter-


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