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46 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

Unvermögenheit, oder wegen Verpachtung der Maiereien nachgesucht werden, [allenfalls] einzuleiten und [die Zahlung] zu bemessen wäre, wie folget:

Bei denen Zug- Roboten :

Hier solle sich die Robotreluition gegen der monatlichen Ordinari-Steuer wie 3 gegen 5 verhalten, mithin ein ganzer Angesessener, welcher monatlicl zu 5, ganzjährig aber 60 fl. zu steuern hat, an Robotgeld monatlich 3, ganzjährig aber 36 fl. zu entrichten haben.

Der hôchste Betrag der Reluition solle jedoch über 42 fl. 54 kr. nicht steigen, es müge alsdann die Steuer auch 100 fl. [und mehr] betragen, weilen diescr Zahlungsbetrag aus dem Grunde hergeleitet wird, dass, da die ganzjihrige Robot- schuldigkeit in 156 ZT und 39 HT bestehet, und wenn erstere zu 15, letztere aber zu 6 kr. zu Geld berechnet werden, diese eben jene 42 fl. 54 kr. ausmachen. Dagegen

kann für die Zugrobotreluition, wenn diese Naturalschuldigkeit auch nur in 156 einspännigen ZT bestehen sollte, weniger nicht als 15 fl. 36 kr. ange- nommen werden, weilen in diesem Fall ein solcher Robotstag ohnehin nur mit 6 kr., gleich einem HT, vergütet wird. Woraus dann folget, dass

derjenige Unterthan, welcher zur Verrichtung wöchentlich 3 einspännigen ZT nach der neuen Robotverzeichnus verbunden ist, er möge auch weniger an der Steuer zu entrichten haben, dieser an Robotreluition dannoch 15 fl. 36 kr. zu ent- richten hätte; welcher jedoch an der Ordinari-Steuer mehr dam 15 fl. 36 kr. und bis 20 fl. zu bezahlen hat, dieser solle entrichten am Robotgelde 16 fl.; alsdann kommet von jedem zu denen 20 fl. weiters zuzuwachsenden 30 kr. Steuerschuldigkeit, zu denen bemerkten 16 fl. Robotreluition zu 15 kr. zuzuschlagen; wornach daun, wie $ 1. gesaget wird, von 60 fl. Steuer an Robotreluition 36 fl. ausfallen. Und wenn auf nemliche Art weiters fortgefahren wird, so ergibt sich, dass erst von 74 fl. Steuer die zum Ziel gesetzte ganze Reluition mit 42 fl. 54 kr. zu berichtigen kommet; wer aber noch mehrers zu steuern hat, dieser wird gleichwohlen nur bei dem letzten Quanto zu belassen und nicht weiters zu erhöhen sein. Bei veran- lassender Ausrechnung werden aber die Zwischen-Kreuzer der Steuergiebigkeit also zu verstehen sein, dass wer 1 Kreuzer über einen halben oder ganzen Gulden mehr steuert, in Ansehung der Robotreluition zu dem Betrag des nachfolgenden Postens zuzuzählen sei.

Der Orten, wo die alte Robotschuldigkeit gewählet, oder anderc stärkere Bespannung, jedoch weniger Täge festgesetzt worden, da kommt dem Unterthan die Berechnung eben auf nemliche Art zu machen, und die wenigere Tage wiederum durch höhere Tax auf den gleichen Betrag zu berechnen. Zum Beispiel ein Unter-



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