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[1]
450 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

[2]
943
[3]
1804, 21. března: Knë at se neuëastnt pouti, à at odvracejé lid od nich.

[4]
Das k. Kreisamt hat sich zu befleissen, mittelst der Seelsorzer das Volk durch schick-
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liche Maassregeln von dem Vorurtheil fiir die Wahlfahrten abzubringen, und die desfalls be-
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stehenden gesetzlichen Anordnungen zu erneuern; wenigstens darf kein Seelsorger auch nicht
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in seiner gewöhnlichen Kleidung eine solche Prozession begleiten. Verordnung vom 21.
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März [1804].

[9]
Roth, Gesetze, II. FBd. von 1804 str. 35 č. 58.

[10]
944.

[11]
1804, 19. dubna: Jak se kolkují přímluvy o propuštění poddaného
[12]
na jiné panství.

[13]
Die sogenannten Interveuzionsschreiben wegen Überlassung der Unterthanen von einer
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Herrschaft zur andern, sind unter den, der 2. Stempelklasse per 6 kr. zugewiesenen Annahms-
[15]
zeugnissen und Entlasscheinen keineswegs begriffen, sondern solche müssen als Ersuchschreiben
[16]
nach der Vorschrift des Stempelpatents in der 3. Abtheilung des $ 23. Nr. 12 ohne Unterschied
[17]
jedesmal mit dem Stempel per 15 kr. bezeichnet werden. -- Hofdekret von 19. April [1804].

[18]
Roth, Gesetze, II. FBd. von 1804 str. 44 & 76.

[19]
945.

[20]
1804, 10. července: V nedostatku sena jakou náhradu mohou si rolníci
[21]
zjednati.

[22]
Durch das heuer von Regengüssen überschwemmte Heu können zweierlei Übel ver-
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anlasst werden: 1. Maugel an Winterfiitterung, 2. kann das ınit diesem verstaubten Heu ge-
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futterte Vieh von Krankheiten befallen werden. Diesen Ubeln vorzubeugen, ist folgendes von
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der ókonomisch-patriotischen Gesellschaft angegebene Mittel kundzumachen:

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Zur Verhütung des ersteu Übels ist jenen Landwirthen, welche Mangel an Winter-
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fütterung befürchten, anzurathen, dass sie jetzt gleich noch solche Gewächse anbauen, welche
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sie noch diesen Herbst fechsen, und als Surrogat des Heues zur Fütterung brauchen kónnen,
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als: a) Das sogenannte Mengfutter (sméska), wo Gerste, Haber, Wiken, Erbsen und dergl.
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untereinander zu der Absicht angebauet werden, um dieses Gemeng, wenn es genug erwachsen

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ist, abzumáhen, zu Heu zu trocknen und so einzuführen. b) Das Haidekorn (pohanka),
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welches selbst in den schlechtesten Sandbóden gut fortkówmmt, sehr schnell wächst, und auch
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zu Heu gemacht, ein ausgiebiges gutes Winterfutter gewährt. c) Die weissen oder Wasser-

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riiben; deren Saamen kann entweder gleich jetzt iu Brachfelder oder erst wihrend dem
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Getraidschnitt in umgestürzte Waizen- oder Kornstoppel angebaut werden, und doch wird diese
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Art Rüben schon im Monat September oder Anfangs Oktober zum Genuss sowohl für Menschen,
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als auch für das Vieh ausgegraben. Wenn sie in trockenen, von Frösten gesicherten Kellern
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oder Gruben aufbewahrt werden, so lassen sie sich bis in den Monat März, obne Gefahr zu
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verderben, halten, und geben das beste Winterfutter, besonders für das Rindvieh. d) Dieneu
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zu dieser Absicht auch die allgemein bekannten Erdápfel, Durgunderrüben, die Blätter des weis-
[41]
sen Kopfkohles oder Krautblütter und d. rl., zu deren Anbau aber, wo es nicht, schon geschehen,


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