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450 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

943 1804, 21. března: Knë at se neuëastnt pouti, à at odvracejé lid od nich.

Das k. Kreisamt hat sich zu befleissen, mittelst der Seelsorzer das Volk durch schick- liche Maassregeln von dem Vorurtheil fiir die Wahlfahrten abzubringen, und die desfalls be- stehenden gesetzlichen Anordnungen zu erneuern; wenigstens darf kein Seelsorger auch nicht in seiner gewöhnlichen Kleidung eine solche Prozession begleiten. Verordnung vom 21. März [1804].

Roth, Gesetze, II. FBd. von 1804 str. 35 č. 58.

944.

1804, 19. dubna: Jak se kolkují přímluvy o propuštění poddaného na jiné panství.

Die sogenannten Interveuzionsschreiben wegen Überlassung der Unterthanen von einer Herrschaft zur andern, sind unter den, der 2. Stempelklasse per 6 kr. zugewiesenen Annahms- zeugnissen und Entlasscheinen keineswegs begriffen, sondern solche müssen als Ersuchschreiben nach der Vorschrift des Stempelpatents in der 3. Abtheilung des $ 23. Nr. 12 ohne Unterschied jedesmal mit dem Stempel per 15 kr. bezeichnet werden. -- Hofdekret von 19. April [1804].

Roth, Gesetze, II. FBd. von 1804 str. 44 & 76.

945.

1804, 10. července: V nedostatku sena jakou náhradu mohou si rolníci zjednati.

Durch das heuer von Regengüssen überschwemmte Heu können zweierlei Übel ver- anlasst werden: 1. Maugel an Winterfiitterung, 2. kann das ınit diesem verstaubten Heu ge- futterte Vieh von Krankheiten befallen werden. Diesen Ubeln vorzubeugen, ist folgendes von der ókonomisch-patriotischen Gesellschaft angegebene Mittel kundzumachen:

Zur Verhütung des ersteu Übels ist jenen Landwirthen, welche Mangel an Winter- fütterung befürchten, anzurathen, dass sie jetzt gleich noch solche Gewächse anbauen, welche sie noch diesen Herbst fechsen, und als Surrogat des Heues zur Fütterung brauchen kónnen, als: a) Das sogenannte Mengfutter (sméska), wo Gerste, Haber, Wiken, Erbsen und dergl. untereinander zu der Absicht angebauet werden, um dieses Gemeng, wenn es genug erwachsen

ist, abzumáhen, zu Heu zu trocknen und so einzuführen. b) Das Haidekorn (pohanka), welches selbst in den schlechtesten Sandbóden gut fortkówmmt, sehr schnell wächst, und auch zu Heu gemacht, ein ausgiebiges gutes Winterfutter gewährt. c) Die weissen oder Wasser-

riiben; deren Saamen kann entweder gleich jetzt iu Brachfelder oder erst wihrend dem Getraidschnitt in umgestürzte Waizen- oder Kornstoppel angebaut werden, und doch wird diese Art Rüben schon im Monat September oder Anfangs Oktober zum Genuss sowohl für Menschen, als auch für das Vieh ausgegraben. Wenn sie in trockenen, von Frösten gesicherten Kellern oder Gruben aufbewahrt werden, so lassen sie sich bis in den Monat März, obne Gefahr zu verderben, halten, und geben das beste Winterfutter, besonders für das Rindvieh. d) Dieneu zu dieser Absicht auch die allgemein bekannten Erdápfel, Durgunderrüben, die Blätter des weis- sen Kopfkohles oder Krautblütter und d. rl., zu deren Anbau aber, wo es nicht, schon geschehen,



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