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410 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:

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diejenigen Staatsgüter in sämmtlichen cıbläudischen Provinzen, die nicht cine besondere Rück-
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sicht unter der unmittelbaren Aufsicht der öffentlichen Verwaltung zu behalten räthlich wacht,
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nach und nach veráussert, oder in langjülirigen Zeitpacht hintan gegeben werden solleu; dass
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ferner zu möglichster Abkürzung des diesfülligen Geschitftszanges und um die Käufer oder
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Pächter in den baldigen ungestörten Besitz derselben einzusetzen, eine eizene Kommission
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mit Zuziehung der obersten Staatskontrolle und Hofkammerprokuratur, unter dem Vorsitze
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des l‘inanzministers aufgestellet werden soll, welche aus den in jeder der erbländischen Pro-
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vinzen vorhandenen Staats- und öffentlichen Fondsgütern diejenigen, welche zur Veriusserung
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oder Verpachtung geeignet sind, auszuwählen, und sowohl über die Auswahl, als (um die
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Käufer oder Püchter nach der Hand keiner Unsicherheit auszusetzen) auch über die Art, wie
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die Auschläge vorläufig zu berichtigen, und über die lFórmlichkeit und Ordnung, nach welcher
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die Versteigerung derlei Güter vorzunehmen sejú wird, Sr Majestät die Vorschläge vorzu-
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lesen hat. Kropáček, Gesetze K. Franz, XL str 6 č. 3275.

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882.
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1798, 23. února: Hospodářštíě úřadové oznamte vždy hned krajskému úřadu, když
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kontribućcenskć obili filousovaté.

[18]
Gubernialverorduunyg in Bolen vom 23. Mornuvs 1798. - « Da. oft der Fall eintritt,
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dass von den Wirthschaftsimtorn die Auzeige wegen Beschädigung des uuterthünigen Kontri-
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hutionsgetreids durch den Wurm oder ein anderes dem Getreid schädliches Ungeziefer zu spät
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bei dem k. Kreisamt gemacht, und durch diese Nachlissigkeit der Getreidfond und folglich das
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Vermögen der Unterthanen noch mehr geschmälert wird: so wird sitmmtlichen Amtsvorstehern
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auf das schärfeste eingebunden, derlei Beschädigungen des Getreides jedesmal aul der Stelle,
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und olıne der mindesten Verzögerung, ehe noch das Ubel weiter um sich greilt, dem k. Kreis-
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amte anzuzeigen, um noch bei Zeiten durch Veräusserung des beschäligten Getreids oder
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durch andere Wege Hilfe schaflen zu können.

[27]
Kropsićek, Gesetee . Franz, NL st. 99 ć. 3351.

[28]
883.
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1798, 3. března: Guberninm vozesilk tistèné pouècné 0 schnulf lesit, jež
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způsobuje nejvíce hmyz.

[31]
Gubernialverordnung in Bóhmeu vom 3. Márz 1798. Von den von der ökonomisch-
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patriotischen Gesellschaft. verfassten. Bemerkungen über die um sich greifende Trockniss der
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Niulelwaldunzen, sammt den nöthigen Vorbauungs- und Hilfsmitteln darwider, empfangen die
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k. Kreisämter die nöthigeu Stücke, um ein jedes Dominium damit zu betheileu und diese Be-
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merkungen sowohl den Wirthschafts-, besonders aber den Forstümtern als [ilfsuittel, welches
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auf den Wohlstand des Vaterlaudes einen unbegrenzten Kiufluss hat, und wodurch einem un-
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ermesslichen Schaden von Millionen Gulden vorgebeugt werden kann, dringend auzuempfelhlen.

[38]
Kniżka guberniem rozeslaná méla nápis :

[39]
Physilalisch-ókonomische Bemerkungen über die sich so selr verbreitende Trockuiss
[40]
der Nadelwaldungen, nebst Vorbauuugs- und Hilfsmitteln darwider. Ilerausgegeben von der k.
[41]
ükonomisch- patriotischen Gesellschaft im Königreich Böhmen.


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