410 D. XXII. Řády selské a instrukce hospodářské:
diejenigen Staatsgüter in sämmtlichen cıbläudischen Provinzen, die nicht cine besondere Rück-
sicht unter der unmittelbaren Aufsicht der öffentlichen Verwaltung zu behalten räthlich wacht,
nach und nach veráussert, oder in langjülirigen Zeitpacht hintan gegeben werden solleu; dass
ferner zu möglichster Abkürzung des diesfülligen Geschitftszanges und um die Käufer oder
Pächter in den baldigen ungestörten Besitz derselben einzusetzen, eine eizene Kommission
mit Zuziehung der obersten Staatskontrolle und Hofkammerprokuratur, unter dem Vorsitze
des l‘inanzministers aufgestellet werden soll, welche aus den in jeder der erbländischen Pro-
vinzen vorhandenen Staats- und öffentlichen Fondsgütern diejenigen, welche zur Veriusserung
oder Verpachtung geeignet sind, auszuwählen, und sowohl über die Auswahl, als (um die
Käufer oder Püchter nach der Hand keiner Unsicherheit auszusetzen) auch über die Art, wie
die Auschläge vorläufig zu berichtigen, und über die lFórmlichkeit und Ordnung, nach welcher
die Versteigerung derlei Güter vorzunehmen sejú wird, Sr Majestät die Vorschläge vorzu-
lesen hat. Kropáček, Gesetze K. Franz, XL str 6 č. 3275.
882.
1798, 23. února: Hospodářštíě úřadové oznamte vždy hned krajskému úřadu, když
kontribućcenskć obili filousovaté.
Gubernialverorduunyg in Bolen vom 23. Mornuvs 1798. - « Da. oft der Fall eintritt,
dass von den Wirthschaftsimtorn die Auzeige wegen Beschädigung des uuterthünigen Kontri-
hutionsgetreids durch den Wurm oder ein anderes dem Getreid schädliches Ungeziefer zu spät
bei dem k. Kreisamt gemacht, und durch diese Nachlissigkeit der Getreidfond und folglich das
Vermögen der Unterthanen noch mehr geschmälert wird: so wird sitmmtlichen Amtsvorstehern
auf das schärfeste eingebunden, derlei Beschädigungen des Getreides jedesmal aul der Stelle,
und olıne der mindesten Verzögerung, ehe noch das Ubel weiter um sich greilt, dem k. Kreis-
amte anzuzeigen, um noch bei Zeiten durch Veräusserung des beschäligten Getreids oder
durch andere Wege Hilfe schaflen zu können.
Kropsićek, Gesetee №. Franz, NL st. 99 ć. 3351.
883.
1798, 3. března: Guberninm vozesilk tistèné pouècné 0 schnulf lesit, jež
způsobuje nejvíce hmyz.
Gubernialverordnung in Bóhmeu vom 3. Márz 1798. — Von den von der ökonomisch-
patriotischen Gesellschaft. verfassten. Bemerkungen über die um sich greifende Trockniss der
Niulelwaldunzen, sammt den nöthigen Vorbauungs- und Hilfsmitteln darwider, empfangen die
k. Kreisämter die nöthigeu Stücke, um ein jedes Dominium damit zu betheileu und diese Be-
merkungen sowohl den Wirthschafts-, besonders aber den Forstümtern als [ilfsuittel, welches
auf den Wohlstand des Vaterlaudes einen unbegrenzten Kiufluss hat, und wodurch einem un-
ermesslichen Schaden von Millionen Gulden vorgebeugt werden kann, dringend auzuempfelhlen.
Kniżka guberniem rozeslaná méla nápis :
Physilalisch-ókonomische Bemerkungen über die sich so selr verbreitende Trockuiss
der Nadelwaldungen, nebst Vorbauuugs- und Hilfsmitteln darwider. Ilerausgegeben von der k.
ükonomisch- patriotischen Gesellschaft im Königreich Böhmen.