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[1]
Reluice roboty na Pečecku vázne 1795, 18. . 377

[2]
Ausser diesem wurden noch die Unterthanen befragt: Ob uud auf welche Art sie sich
[3]
zu Eatrichtung der ob der'Ilerrschaft gegenwiirtig eingeführten Reluition verbindlich. gemacht
[4]
haben ?

[5]
Unterthanen: Wir haben uns zu dieser uns aufzedrungenen Reluizion gleich Anfangs
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nicht verstehen wollen, noch wenig derlei Kontrakte bis nunzu unterschrieben; doch haben
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wir auf ôftere Vertrüstungen des vorigen Amtes, dass in Allgemeinem eine Linderung in der
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Robotschuldigkeit oder derselben Ablösung erfolgen werde oder dürft, uns nach allen Kräften
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beschliessen |entsehlossen?], zum Theil dieses Ausmaass zu zahlen; als wir aber von Zeit
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zu Zeit immer mehr in Rest verficlen, sind wir mit militärischen Executions-Mitteln hiezu ver-
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halten worden, welche aber doch nicht bewirken konnten, dass die voran ausgewiesene Umständen
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|Rückstànde?] nicht. angewachsen würen.

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Ob und auf welche Art sie sich von nun an förmlich verbindlich machen wollten, die
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Iveluizion anzunchmen, mit solcher aber auch richtig zuzuhalten ?

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Wenn wir die Gnade haben könnten, nach dem Vergleich der Schwarzkosteletzer
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Bohauniowitzer Gemeinde behandelt zu werden, so wollen wir uns förmlich verbinden, diese
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Schuldigkeiten richtig zu bezahlen, in die Zukunft für alle Ruckstände einer für alle und alle
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für einen zu haften, somit auch die diesfállige Kontrakte zu uuterfertigen.

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Zum Beischluss bate das gegenwärtige Amt anzumerken, dass selbtes in dieser ganzen
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Angelegenheit ohne Wissen seiner Obrigkeit rucksichtlich eines Nachlasses im geringsten
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keine Erklàrung gehen kónne, sondern ihrer Pflicht nach die küuflich angetretene Gerechtsame
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der Obrigkeit schützen muss, und dass daher, wenn etwanu die lhóhere Behórden ex rationibus
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publicis für die Unterthanen einen Nachlass erkennen sollten, solcher vielmehr der vorigen
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Obrigkeit zum Abbruch gereichen muss.

[25]
Ferners wurde dieses Protokoll noch cinmal vorgeleseu und verdolmetscht, und da
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keinerseits etwas weiter beizureichen befunden wurde, geschlossen und gefertiget.

[27]
Ob der Petschkauer Amtskanzlei den 18. Mirz 1795.

[28]
Joseph Didek [v jiném opise: Dudek], Tj; Jakub Brandejsky
[29]
Kreisprotokollist als Kommissär. rychtář. Wonomišelský.
[30]
Thomas Aut. Reyschek, Direktor. Tlf Franz Hollečzek rychtář Kraliczkej.
[31]
Johann Leop. Rüzek, Rentmeister. Pavel Vítek, konšel.
[32]
Matiej Muiestianek Matéj Kaspar, kon&el.
[33]
rychtář Nepomniericzky. Jakub Balvin, konśel.

[34]
[In dorso]. Protocollum commissionis, welches auf die Beschwerden einiger Herrschaft
[35]
Petschkauer Unterthanen wegen Prägravirung in der Robotreluizion den 18. Mirz 1795 auf-
[36]
genommen worden, sammt ferneru Akten. 1795. 1796. Fach DB. Fasc. 3.

[37]
Dva opisy v písemnostech Pečeckých archivu zemského. Srovnej zprávu o reluici roboty na Pečecku

[38]
z 11. března 1794 výše str. 358 č. 822.
[39]
842
[40]
1795, 24. března: O immatrikulacích hospodářských úředníků při vlastensko-
[41]
hospodářské společnosti.
[42]
Gubernialverordnung in Böhmen vom 24. März 1795. Auf Vorstellung der ókono-

[43]
misch-patriotischen Gesellschaft, dass, da gegenwärtig die Immatrikulationstaxen gegen die
[44]
Archiv Cesky XXV. 48


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