Reluice roboty na Pečecku vázne 1795, 18. bř. 377
Ausser diesem wurden noch die Unterthanen befragt: Ob uud auf welche Art sie sich
zu Eatrichtung der ob der'Ilerrschaft gegenwiirtig eingeführten Reluition verbindlich. gemacht
haben ?
— Unterthanen: Wir haben uns zu dieser uns aufzedrungenen Reluizion gleich Anfangs
nicht verstehen wollen, noch wenig derlei Kontrakte bis nunzu unterschrieben; doch haben
wir auf ôftere Vertrüstungen des vorigen Amtes, dass in Allgemeinem eine Linderung in der
Robotschuldigkeit oder derselben Ablösung erfolgen werde oder dürft, uns nach allen Kräften
beschliessen |entsehlossen?], zum Theil dieses Ausmaass zu zahlen; als wir aber von Zeit
zu Zeit immer mehr in Rest verficlen, sind wir mit militärischen Executions-Mitteln hiezu ver-
halten worden, welche aber doch nicht bewirken konnten, dass die voran ausgewiesene Umständen
|Rückstànde?] nicht. angewachsen würen.
Ob und auf welche Art sie sich von nun an förmlich verbindlich machen wollten, die
Iveluizion anzunchmen, mit solcher aber auch richtig zuzuhalten ?
— Wenn wir die Gnade haben könnten, nach dem Vergleich der Schwarzkosteletzer
Bohauniowitzer Gemeinde behandelt zu werden, so wollen wir uns förmlich verbinden, diese
Schuldigkeiten richtig zu bezahlen, in die Zukunft für alle Ruckstände einer für alle und alle
für einen zu haften, somit auch die diesfállige Kontrakte zu uuterfertigen.
Zum Beischluss bate das gegenwärtige Amt anzumerken, dass selbtes in dieser ganzen
Angelegenheit ohne Wissen seiner Obrigkeit rucksichtlich eines Nachlasses im geringsten
keine Erklàrung gehen kónne, sondern ihrer Pflicht nach die küuflich angetretene Gerechtsame
der Obrigkeit schützen muss, und dass daher, wenn etwanu die lhóhere Behórden ex rationibus
publicis für die Unterthanen einen Nachlass erkennen sollten, solcher vielmehr der vorigen
Obrigkeit zum Abbruch gereichen muss.
Ferners wurde dieses Protokoll noch cinmal vorgeleseu und verdolmetscht, und da
keinerseits etwas weiter beizureichen befunden wurde, geschlossen und gefertiget.
Ob der Petschkauer Amtskanzlei den 18. Mirz 1795.
Joseph Didek [v jiném opise: Dudek], Tj; Jakub Brandejsky
Kreisprotokollist als Kommissär. rychtář. Wonomišelský.
Thomas Aut. Reyschek, Direktor. Tlf Franz Hollečzek rychtář Kraliczkej.
Johann Leop. Rüzek, Rentmeister. Pavel Vítek, konšel.
Matiej Muiestianek Matéj Kaspar, kon&el.
rychtář Nepomniericzky. Jakub Balvin, konśel.
[In dorso]. Protocollum commissionis, welches auf die Beschwerden einiger Herrschaft
Petschkauer Unterthanen wegen Prägravirung in der Robotreluizion den 18. Mirz 1795 auf-
genommen worden, sammt ferneru Akten. — 1795. 1796. Fach DB. Fasc. 3.
Dva opisy v písemnostech Pečeckých archivu zemského. — Srovnej zprávu o reluici roboty na Pečecku
z 11. března 1794 výše str. 358 č. 822.
842
1795, 24. března: O immatrikulacích hospodářských úředníků při vlastensko-
hospodářské společnosti.
Gubernialverordnung in Böhmen vom 24. März 1795. — Auf Vorstellung der ókono-
misch-patriotischen Gesellschaft, dass, da gegenwärtig die Immatrikulationstaxen gegen die
Archiv Cesky XXV. 48