EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
374 D. XXII. Rády selské a instrukce hospodářské :

[2]
Das gexeuwiutige Wirtschafts-Amt äussert sich, nicht angeben zu können, nach
[3]
welchem Maasstabe diese glelchbefragte Reluizion von dem vorhinnig Baron von Kochschen
[4]
Amte behandelt worden seie.

[5]
Man hat daher vom Kommissionswegen mittelst Zuhandnehmung des Urbariums vom
[6]
Jahre 1775 und des Reluizionsverzeichnisses vom Jahre 1791 folgende Vergleichungen ange-
[7]
stellt und befunden, dass z. D. der ganze Landbauer Yrauz Kucharz, welcher 3 zweispäunige
[8]
Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, ganzjührig reluire 51 fl. 54 kr.
[9]
Dagegen der Kralitzer gauze Gebirgsbauer Yrauz Holletschek, welcher gleichfalls 3 zwei-
[10]
spünnige Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, 48 fl. kr., mithin
[11]
gegeu Ersteren weniger zahle 3 fl. 54 kr.

[12]
Wenn man hingegen das Angeben der Beschwerdführenden erwäget, nach welchem
[13]
sie bei der vorhin bestundenen Naturalprüstazion, wegen ihrer allzuweiten Entfernung von
[14]
deu obrigkeitlichen Meiereien, der Obrigkeit gegen den Landbauer mit ihren Naturalverrich-
[15]
tung ungleich weniger vortheilhaftig waren, da die weite Hin- und Herfahrt schon in die
[16]
wirkliche Arbeitsstunden gesetzmiissig eingerechnet wurde: so muss bei Beantwortung dieser
[17]
Direktivfrage überhaupt auffallen, dass das vorige Amt bei Bearbeitung dieses Reluizionsplans
[18]
die Land- mit den Gebirgsbauern in ein gleiches Verhiltniss, nach welchem Maasstabe solches
[19]
auch immer geschehen sein mag, gesetzet habe. Dass aber der Gebirgsbauer gegen dem vom
[20]
Laude ungleich schlechtere Gründe habe, solches lässt sich aus der Steuerausmaass ganz
[21]
füglich entnehmen; da eben der Landbauer Franz Kucharż an solcher 39 fl. 6'/, kr., und der
[22]
Franz Holletschek zu zahlen hat 19 fl. 14'/, kr.

[23]
Ferners verhalten sich die Zug- und Haudarbeitslôhne in dieser Gegend folgends,
[24]
und zwar: vom Seite der Obrigkeit überhaupt führen diese drei Gemeinden der Obrigkeit zu
[25]
alljährlich 300 Klft. Holz, und die Obrigkeit zahlet ihuen von jeder Klafter 48 kr., welche
[26]
48 kr. sie in einem Tage gewinnen. Wenn hingegen das Klafterholz aus dem Walde auf den
[27]
Vorratsplatz geführet wird, bekommen sie von der Klafter 12 kr, mithin täglich eben jene
[28]
48 kr, und alljährlich sammt Zufuhr des Stammholzes überhaupt 350 fl. Handarbeit wird eben
[29]
nur zum Holzschlag gebrauchet, und da wird am Macherlohn für eine harte Klafter gezahlt
[30]
15 kr., für weiches 14 kr., welches gleichfalls jährlich ungeführ betraget 70 fl.

[31]
Au Privatverdienst haben diese Leute wenig oder keine Aussicht, da selbte weit von
[32]
denen Stüdten entfernet sind, und in der ganzen Gegend keine Fabriken oder andere Er-
[33]
werbsquellen vorhanden sind.

[34]
D) Aus welchen Gründen der Unterthan diese Reluizion zu sehr äberspannt findet?

[35]
Zum "Theil aus vorstehenden und denen in der Folge vorkommenden Ursachen.

[36]
E) Welchen Reluizionsbetrag die Unterthanen anbieten, und aus welchen Gründen sich
[37]
die Obrigkeit mit diesem Betrage nicht zufrieden stellen zu können glaubet, oder warum sie
[38]
unbedingt auf der Naturalrobot bestehet ?

[39]
Direktor: Die gegenwärtige Obrigkeit beharrt in so lange nicht auf der Naturalrobot,
[40]
in wie lang diese Gemeinden jenen vom vorigen Amte eingeführten und von derselben mit
[41]
angeknüpften, in die Schätzung der Herrschaft einbezohenen Reluizionsbetrag unverweigert und
[42]
vollständig zahlen werden.

[43]
- Die Unterthanen: Unsere Sache ist nicht zu untersuchen, welches Recht die gegen-
[44]
wärtige gnädige Obrigkeit. auf dieses eingeführte Robotreluizionsquantum habe ; sondern wir finden


Text viewFacsimile