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374 D. XXII. Rády selské a instrukce hospodářské :
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— Das gexeuwiutige Wirtschafts-Amt äussert sich, nicht angeben zu können, nach
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welchem Maasstabe diese glelchbefragte Reluizion von dem vorhinnig Baron von Kochschen
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Amte behandelt worden seie.
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Man hat daher vom Kommissionswegen mittelst Zuhandnehmung des Urbariums vom
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Jahre 1775 und des Reluizionsverzeichnisses vom Jahre 1791 folgende Vergleichungen ange-
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stellt und befunden, dass z. D. der ganze Landbauer Yrauz Kucharz, welcher 3 zweispäunige
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Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, ganzjührig reluire 51 fl. 54 kr.
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Dagegen der Kralitzer gauze Gebirgsbauer Yrauz Holletschek, welcher gleichfalls 3 zwei-
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spünnige Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, 48 fl. — kr., mithin
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gegeu Ersteren weniger zahle 3 fl. 54 kr.
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Wenn man hingegen das Angeben der Beschwerdführenden erwäget, nach welchem
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sie bei der vorhin bestundenen Naturalprüstazion, wegen ihrer allzuweiten Entfernung von
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deu obrigkeitlichen Meiereien, der Obrigkeit gegen den Landbauer mit ihren Naturalverrich-
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tung ungleich weniger vortheilhaftig waren, da die weite Hin- und Herfahrt schon in die
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wirkliche Arbeitsstunden gesetzmiissig eingerechnet wurde: so muss bei Beantwortung dieser
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Direktivfrage überhaupt auffallen, dass das vorige Amt bei Bearbeitung dieses Reluizionsplans
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die Land- mit den Gebirgsbauern in ein gleiches Verhiltniss, nach welchem Maasstabe solches
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auch immer geschehen sein mag, gesetzet habe. Dass aber der Gebirgsbauer gegen dem vom
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Laude ungleich schlechtere Gründe habe, solches lässt sich aus der Steuerausmaass ganz
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füglich entnehmen; da eben der Landbauer Franz Kucharż an solcher 39 fl. 6'/, kr., und der
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Franz Holletschek zu zahlen hat 19 fl. 14'/, kr.
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Ferners verhalten sich die Zug- und Haudarbeitslôhne in dieser Gegend folgends,
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und zwar: vom Seite der Obrigkeit überhaupt führen diese drei Gemeinden der Obrigkeit zu
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alljährlich 300 Klft. Holz, und die Obrigkeit zahlet ihuen von jeder Klafter 48 kr., welche
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48 kr. sie in einem Tage gewinnen. Wenn hingegen das Klafterholz aus dem Walde auf den
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Vorratsplatz geführet wird, bekommen sie von der Klafter 12 kr, mithin täglich eben jene
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48 kr, und alljährlich sammt Zufuhr des Stammholzes überhaupt 350 fl. Handarbeit wird eben
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nur zum Holzschlag gebrauchet, und da wird am Macherlohn für eine harte Klafter gezahlt
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15 kr., für weiches 14 kr., welches gleichfalls jährlich ungeführ betraget 70 fl.
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Au Privatverdienst haben diese Leute wenig oder keine Aussicht, da selbte weit von
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denen Stüdten entfernet sind, und in der ganzen Gegend keine Fabriken oder andere Er-
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werbsquellen vorhanden sind.
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D) Aus welchen Gründen der Unterthan diese Reluizion zu sehr äberspannt findet?
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— Zum "Theil aus vorstehenden und denen in der Folge vorkommenden Ursachen.
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E) Welchen Reluizionsbetrag die Unterthanen anbieten, und aus welchen Gründen sich
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die Obrigkeit mit diesem Betrage nicht zufrieden stellen zu können glaubet, oder warum sie
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unbedingt auf der Naturalrobot bestehet ?
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— Direktor: Die gegenwärtige Obrigkeit beharrt in so lange nicht auf der Naturalrobot,
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in wie lang diese Gemeinden jenen vom vorigen Amte eingeführten und von derselben mit
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angeknüpften, in die Schätzung der Herrschaft einbezohenen Reluizionsbetrag unverweigert und
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vollständig zahlen werden.
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-— Die Unterthanen: Unsere Sache ist nicht zu untersuchen, welches Recht die gegen-
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wärtige gnädige Obrigkeit. auf dieses eingeführte Robotreluizionsquantum habe ; sondern wir finden
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