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374 D. XXII. Rády selské a instrukce hospodářské :

Das gexeuwiutige Wirtschafts-Amt äussert sich, nicht angeben zu können, nach welchem Maasstabe diese glelchbefragte Reluizion von dem vorhinnig Baron von Kochschen Amte behandelt worden seie.

Man hat daher vom Kommissionswegen mittelst Zuhandnehmung des Urbariums vom Jahre 1775 und des Reluizionsverzeichnisses vom Jahre 1791 folgende Vergleichungen ange- stellt und befunden, dass z. D. der ganze Landbauer Yrauz Kucharz, welcher 3 zweispäunige Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, ganzjührig reluire 51 fl. 54 kr. Dagegen der Kralitzer gauze Gebirgsbauer Yrauz Holletschek, welcher gleichfalls 3 zwei- spünnige Zug- und 1 Handrobotstag wochentlich zu verrichten hatte, 48 fl. kr., mithin gegeu Ersteren weniger zahle 3 fl. 54 kr.

Wenn man hingegen das Angeben der Beschwerdführenden erwäget, nach welchem sie bei der vorhin bestundenen Naturalprüstazion, wegen ihrer allzuweiten Entfernung von deu obrigkeitlichen Meiereien, der Obrigkeit gegen den Landbauer mit ihren Naturalverrich- tung ungleich weniger vortheilhaftig waren, da die weite Hin- und Herfahrt schon in die wirkliche Arbeitsstunden gesetzmiissig eingerechnet wurde: so muss bei Beantwortung dieser Direktivfrage überhaupt auffallen, dass das vorige Amt bei Bearbeitung dieses Reluizionsplans die Land- mit den Gebirgsbauern in ein gleiches Verhiltniss, nach welchem Maasstabe solches auch immer geschehen sein mag, gesetzet habe. Dass aber der Gebirgsbauer gegen dem vom Laude ungleich schlechtere Gründe habe, solches lässt sich aus der Steuerausmaass ganz füglich entnehmen; da eben der Landbauer Franz Kucharż an solcher 39 fl. 6'/, kr., und der Franz Holletschek zu zahlen hat 19 fl. 14'/, kr.

Ferners verhalten sich die Zug- und Haudarbeitslôhne in dieser Gegend folgends, und zwar: vom Seite der Obrigkeit überhaupt führen diese drei Gemeinden der Obrigkeit zu alljährlich 300 Klft. Holz, und die Obrigkeit zahlet ihuen von jeder Klafter 48 kr., welche 48 kr. sie in einem Tage gewinnen. Wenn hingegen das Klafterholz aus dem Walde auf den Vorratsplatz geführet wird, bekommen sie von der Klafter 12 kr, mithin täglich eben jene 48 kr, und alljährlich sammt Zufuhr des Stammholzes überhaupt 350 fl. Handarbeit wird eben nur zum Holzschlag gebrauchet, und da wird am Macherlohn für eine harte Klafter gezahlt 15 kr., für weiches 14 kr., welches gleichfalls jährlich ungeführ betraget 70 fl.

Au Privatverdienst haben diese Leute wenig oder keine Aussicht, da selbte weit von denen Stüdten entfernet sind, und in der ganzen Gegend keine Fabriken oder andere Er- werbsquellen vorhanden sind.

D) Aus welchen Gründen der Unterthan diese Reluizion zu sehr äberspannt findet?

Zum "Theil aus vorstehenden und denen in der Folge vorkommenden Ursachen.

E) Welchen Reluizionsbetrag die Unterthanen anbieten, und aus welchen Gründen sich die Obrigkeit mit diesem Betrage nicht zufrieden stellen zu können glaubet, oder warum sie unbedingt auf der Naturalrobot bestehet ?

Direktor: Die gegenwärtige Obrigkeit beharrt in so lange nicht auf der Naturalrobot, in wie lang diese Gemeinden jenen vom vorigen Amte eingeführten und von derselben mit angeknüpften, in die Schätzung der Herrschaft einbezohenen Reluizionsbetrag unverweigert und vollständig zahlen werden.

- Die Unterthanen: Unsere Sache ist nicht zu untersuchen, welches Recht die gegen- wärtige gnädige Obrigkeit. auf dieses eingeführte Robotreluizionsquantum habe ; sondern wir finden



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