[1] |
Z roku 1795, 29. led.—IR. br. 313
|
---|
[2] |
holden au den Gruudlerren, als privilegirt in' die erste Klasse gesetzt werden ; vermog § 33
|
---|
[3] |
aber erklärt wird, dass die in die erste Klasse gesetzten Gläubiger, jedoch mit Ausnahme der
|
---|
[4] |
grundherrlichen Forderungen, aus dem it einem besonderen Pfandrecht behafteten Gute nur
|
---|
[5] |
nach abgefertigten Pfandgplüubigern die Zahlung erhalten können, und wenn die Konkursmasse
|
---|
[6] |
zu ihrer gáuzlichen Befriedigung nicht zureichte, sie, ohne einem Vorzug statt zu geben, unter
|
---|
[7] |
dieselben naeh Verhültniss des Betrags ilrer Forderungen zu vertheilen wäre: so werden
|
---|
[8] |
simmtliche Kreisimter vorliufig mit dem Beisatz davou verstiudiyet, dass es ihnen obliegen
|
---|
[9] |
wird, die Forderungen der Grundholden an ihren Grundherren bei Zeiten zu entdecken,
|
---|
[10] |
und denselben zur nóthigen Versicherung und Bewirkung des l’fandrechts auf Effekten oder
|
---|
[11] |
Realitäten des Schuldners die dienliche Assistenz ex officio zu leisten. Welches zur Wissen-
|
---|
[12] |
schaft und der angeordneten Befolgung eröffnet wird.
|
---|
[13] |
Kropáček, Gesetze K. l'ranz, V. str. 417 č. 1889.
|
---|
[14] |
|
---|
[15] |
1795, 18. března: Protokol krajské komise držané v Pečkách k vyšetření, proč
|
---|
[16] |
Onomyslsté, Nepomerict a Kralictiź zpěčují se platit wloZenow jim reluict za
|
---|
[17] |
robotu, žádají býti v tom postavení na roveň s Bohouňovickými na Černo-
|
---|
[18] |
|
---|
[19] |
Protocollum commissionis, welches auf die Beschwerde einiger Herrschaft Petschkauer
|
---|
[20] |
Gebirgsgemeinden wegen Prägravirung in der Robotreluizion aufgenommen worden den 18. März
|
---|
[21] |
1795 in Anwesenheit des Kreisprotukollisten Jos. Didek als k. kreisamtlicheu Untersuchungs-
|
---|
[22] |
kommissärs, des Petschkauer Direktors Thomas Anton Reyschek, dann der Richtern uud
|
---|
[23] |
|
---|
[24] |
Vorlaufix wuvdev dieselben befraget: welche (remeinden eigentlich diese Beschwerde
|
---|
[25] |
führen, und ob solche von den gesammten Insassen derselben mit Wissen und Willen eingereicht
|
---|
[26] |
|
---|
[27] |
— Die beschwerdführende Gemeinden sind Nepomnierzitz, Wonomischel und Kralitz,
|
---|
[28] |
und solche Beschwerden sind mit Wissen und Willen gesamter Insassen bei cinem k. Kreis-
|
---|
[29] |
|
---|
[30] |
Nun wurde zur Untersuchung dieser Beschwerden mit Zuhandnehmung der von höchsten
|
---|
[31] |
Orten vorgeschriebenen Direktivregelu geschritten, sofort die Frage gestellt:
|
---|
[32] |
A) Wass für Urbarialschuldigkeiten den Besitzungen des einzelnen Unterthans oder
|
---|
[33] |
ganzen Gemeinden, um welcle es sich handelt, seit dem Robotpatente vom Jahre 1775 und
|
---|
[34] |
nach dem Besitzstande des 1789. Jahres oblagen?
|
---|
[35] |
— Hierauf Direktor: Zur Erläuterung dieser Frage wird für die betreffenden drei Ge-
|
---|
[36] |
meinden der Auszug sub Lit. A. beigelegt.
|
---|
[37] |
B) Wie die Besitzungen der Unterthanen nach dem Steuerregulierungstusse von Jahre
|
---|
[38] |
1789 in Rücksicht auf den Flächeninhalt und adjustierten Gruuderträgniss beschaffen sind?
|
---|
[39] |
— Diese bezeuget gleichfalls Beilage Lit. B. [srv. Arch. C. XXV. 237 &. 704]
|
---|
[40] |
C) Nach welchem Mausstube die Obrigkeit den für die vorige Naturalrobot zu leistenden
|
---|
[41] |
Reluizionsbetrag berechnet habe, und wie die gewóhnliche Zug- und Haudarbeitslóhne in der
|
---|
[42] |
Gegend sich verhalten?
|
---|