EN | ES |

Facsimile Lines

1104


< Page >

[1]
Z roku 1793, 31. říj. 1794, 28. ún. 357

[2]
820.

[3]
1794, 5. ledna: Kdo si chce vypujciti peníze z veřejných fondů na dosta-
[4]
tečnou hypotheku, podej žádost ke guberniu nebo ke krajskému úřadu.

[5]
Gubernialverordnung in Böhmen vom 5. Jiuner 1794. Um dic Unterthanen von allen
[6]
Kosten bei Ausleihung der Gelder aus den öffentlichen Fonds zu schützen, haben die Amts-
[7]
vorsteher allgemein bekannt zu machen, dass es unnithig sei, sich deshalb an die Prager
[8]
Mäkler zu verwenden, weil wenn sie mit einem Grund oder staatsbücherlichen Extrakte erwei-
[9]
sen, dass das aufzunehmende Kapital sammt den schon vorhergelenden Schulden nicht zwei
[10]
Drittel des Werths ihrer Gründe, oder die Hälfte ihres Hauswerths übersteige, es ihnen frei-
[11]
stehet, ihr Darlehensgesuch unmittelbar an die Landesstelle, oder mittelst des k. Kreisamts
[12]
einzubringen, wo ihnen bei vorhaudenen Geldern ohne Austand das Darlehen verabfolget wer-
[13]
den wird.

[14]
Kropüéek, Gesetze K. Franz, 1V. str. 53 6. 1119.

[15]
821.

[16]
1794, 28. února: Vrchní krajskému úřadu: na Jindřichohradecku trvá veluice
[17]
roboty od 1. listopadu 1790, byla po 3 letech opět na 3 letu. obnovena, a dobré
[18]
následky toho.

[19]
Lóbl. k. k. Kreisamt! In Gemässheit des erflossenen Circulärs ddo Tabor den 8. und
[20]
Erhalt 27. Hornung 1. J., die Manipulation mit der Robot von Unterthanen betreffend, hat der
[21]
Unterzeichnete hiemit gehorsamst einzuberichten :

[22]
Dass auf der Herrschaft Neuhaus bereits vom 1. Nov. 1790 durchaus die Robotsre-
[23]
luition eingeführt, und mit Genchmigung der hiesigen h. Obrigkeit cin sehr gemässigtes Re-
[24]
luitionsgeld contractmissig auf drei Jahre mit den hiesigen Unterthanen bedungen, auch von
[25]
denenselben pünktlich berichtiget, und eben vondarumen, weil diese Unterthanen die ihuen
[26]
hierdurch zufliessende obrigkeitliche Wohlthat danknehmig erkennet haben, neuerdings auf 3
[27]
Jahre, nüml. vom ]. Nov. 1793 bis Ende Oct. 1796, mit selben der Contract auf die nämliche,
[28]
äusserst gemiissigte Robotsreluition verabliandlet uud abgeschlossen worden sei.

[29]
Uebrigens sind die hiesigen Unterthanen cotractinissig verbunden, diese hier auge-
[30]
nonmene, ohne Beispiel geringe Robotsreluition in quartalichen Ratis abzuführen. Dagegen
[31]
jedoch wird denenselben für jede der Obrigkeit leistende Zug- und Handarbeit, die keines-
[32]
wegs nach einem geringeren, sondern nach dem hier allgemein üblichen Taglohn, oder mittelst
[33]
Voraus-Aeccordirung nach Stucken überhaupt in Berechnung genommen wird, mit Umlauf jeder
[34]
Wochen der gemachte Verdienst aus dem obrigkeitlichen Rentamt baar hinausyezallt; wor-
[35]
durch ihnen die zweite Wohlthat zufliesset, weil sie mit dieser in Verdienst bringenden
[36]
Baarschaft ihre ITausbedürfnisse von Zeit zu Zeit zu unterstützen vermögen, folglich nie in
[37]
den Umstand gelangen, ihre Producte verschleudern zn müssen. Aus welchem. Grunde auch
[38]
dann ihre dermalen sichtbare Zufriedenheit herkómmt.

[39]
Neuhaus den 28. Ilornung 1794.

[40]
Franz Anton Friedl, Oberamtmann.

[41]
Kopie hrabéciho archivu Jindřícholradeckého LI. Nr. 1273, Paket 85.


Text viewFacsimile