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809.
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1793, 9. března: Kontribučenské obilní fondy buďte zakládány, kde
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scházejí, a jakými pravidly mají se spravovati.

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Hofdekret vom 9. März, kundgemacht in Böhmen durch das dortige Gubernium den
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3. April 1793.

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Was Se Majestät zur Vorbeugung des Körnermangels und der Theuerung
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anzubefehlen geruhet haben, bestehet in folgenden:

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1. 156 die Errichtung der Gemeind-Getraidfonds-Kontributionsschüttbóden nicht
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der Willkühr der Gemeinden zu überlassen, sondern gesetzmüssig, und zwar der-
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gestalt einzuleiten, dass jeder (Grundbesitzer ohne Unterschied den 20ten "Theil
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seiner Aussaat an Winter- und Sommergetraid in mittehnässig guten Jahren Jährlich
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aufschütte, bis die erforderliche Summa zur Bedeckung der ganzen Aussaat beisamen
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ist. Ks ist daher von Seiten des k. Kreisamts darauf zu dringen, da, wo allenfalls
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mit dieser Anstalt noch der Anfang nicht gemacht worden, solche, wo es die Licfe-
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rung. und. Verleihungsrückstellungen gestatten, heuer unausbleiblich in Gang ge-
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bracht werde.

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2. Bei Vorleihungen aus den Getraidfond wird die bisher auf '/, von Metzen
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(12 Procent) bestimmte Aufgabe auf die Hülfte, nàmlich 'A; M. gesetzt.

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5. Jener Orten, wo derlei (retraidfonds schon bestehen, aber zur gänzlichen
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Bedeckung der Krforderniss noch nicht hinreichen, sind solehe durch fernere Aul-
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schittung zu ergänzen.

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4. Tst auf die Wiedererstattuny der geschehenen Vorleihung mit der erwähnten
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Aufgabe nach der jedesjihrigen Iechsung, besonders durch die Rechnungsführer,
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welchen nebst der gewöhnlichen Kastenschwenduny fúr jeden ausleihenden Metzen
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bei der Zurückzahlung 1 kr. passiret ist, genau zu gehen.

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5, Um sich des l‘’ortgangs der Anstalt zu versichern, uud die vorhandenen
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Vorräthe in einer Art Evidenz zu halten, hat das k. Kreisamt alljährlich von den
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Dominien ordentliche Kingaben über den Stand dieser Getraidfonds einzubringen,

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6. In Gebirgsgegenden, wo meistens weniger an Körnern erbauet als konsu-
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mirt wird, wird zwar die Naturalaufschüttung mehr Schwierigkeit finden, als im
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Hachen Lande; allein auch dort werden nach und nach dergleichen Getraidvorräthe
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erzielet werden kónnen, weun die Grundbesitzer den bestimmten "heil der Aussaat,
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wo nicht in Kôrnern, wenigstens nach dem Korrentpreise in Geld zusammen legen,
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und nachher von dem baaren Verlag in wohlfeilen Jahren Korner angeschaffet werden,
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um den Naturalvorrath zu vermehren und nach und nach bis auf das ganze Erfor-
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derniss zu bringen. Da die bereits vorhandenen Getraidfonds in Bóhmen bekannter-
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massen schon zu beträchtlich sind, so lässt sich allerdings erwarten, dass diese Anstalt.
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besonders wenn zu deren allgemeiner Verbreitung von den k. Kreisàmtern und Ortsobrig-


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