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1793, 9. března: Kontribučenské obilní fondy buďte zakládány, kde
scházejí, a jakými pravidly mají se spravovati.
Hofdekret vom 9. März, kundgemacht in Böhmen durch das dortige Gubernium den
3. April 1793.
Was Se Majestät zur Vorbeugung des Körnermangels und der Theuerung
anzubefehlen geruhet haben, bestehet in folgenden:
1. 156 die Errichtung der Gemeind-Getraidfonds-Kontributionsschüttbóden nicht
der Willkühr der Gemeinden zu überlassen, sondern gesetzmüssig, und zwar der-
gestalt einzuleiten, dass jeder (Grundbesitzer ohne Unterschied den 20ten "Theil
seiner Aussaat an Winter- und Sommergetraid in mittehnässig guten Jahren Jährlich
aufschütte, bis die erforderliche Summa zur Bedeckung der ganzen Aussaat beisamen
ist. Ks ist daher von Seiten des k. Kreisamts darauf zu dringen, da, wo allenfalls
mit dieser Anstalt noch der Anfang nicht gemacht worden, solche, wo es die Licfe-
rung. und. Verleihungsrückstellungen gestatten, heuer unausbleiblich in Gang ge-
bracht werde.
2. Bei Vorleihungen aus den Getraidfond wird die bisher auf '/, von Metzen
(12 Procent) bestimmte Aufgabe auf die Hülfte, nàmlich 'A; M. gesetzt.
5. Jener Orten, wo derlei (retraidfonds schon bestehen, aber zur gänzlichen
Bedeckung der Krforderniss noch nicht hinreichen, sind solehe durch fernere Aul-
schittung zu ergänzen.
4. Tst auf die Wiedererstattuny der geschehenen Vorleihung mit der erwähnten
Aufgabe nach der jedesjihrigen Iechsung, besonders durch die Rechnungsführer,
welchen nebst der gewöhnlichen Kastenschwenduny fúr jeden ausleihenden Metzen
bei der Zurückzahlung 1 kr. passiret ist, genau zu gehen.
5, Um sich des l‘’ortgangs der Anstalt zu versichern, uud die vorhandenen
Vorräthe in einer Art Evidenz zu halten, hat das k. Kreisamt alljährlich von den
Dominien ordentliche Kingaben über den Stand dieser Getraidfonds einzubringen,
6. In Gebirgsgegenden, wo meistens weniger an Körnern erbauet als konsu-
mirt wird, wird zwar die Naturalaufschüttung mehr Schwierigkeit finden, als im
Hachen Lande; allein auch dort werden nach und nach dergleichen Getraidvorräthe
erzielet werden kónnen, weun die Grundbesitzer den bestimmten "heil der Aussaat,
wo nicht in Kôrnern, wenigstens nach dem Korrentpreise in Geld zusammen legen,
und nachher von dem baaren Verlag in wohlfeilen Jahren Korner angeschaffet werden,
um den Naturalvorrath zu vermehren und nach und nach bis auf das ganze Erfor-
derniss zu bringen. Da die bereits vorhandenen Getraidfonds in Bóhmen bekannter-
massen schon zu beträchtlich sind, so lässt sich allerdings erwarten, dass diese Anstalt.
besonders wenn zu deren allgemeiner Verbreitung von den k. Kreisàmtern und Ortsobrig-