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Výkup z roboty na Elčovicku 1784, 25. říj. 321

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XXIV. str. 506| ausdrücklich. verordnet ist. dass ein solcher. auf bestindige Zeiten
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cingegangener Robotreluitionskontrakt dem höchsten Landesgubernio zur Beurtheilung
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und Bestätigung vorgelegt werden soll. ansonsten null und nichtig ist: so ist diese
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Verabredung auch nicht anderst. als mit bederseitigen Vorbehalt der allerhöchsten
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landesherrliche[n] Destátigung getroffen worden. und soll derselben vordersamst cinge-
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schickt werden, die darin enthaltene Neuerungen erst auf erfolgter Bestätigung in
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Ausübung gebracht. und während der Zeit aber, oder wenn diese Konfirmation
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abgeschlagen werde, alles auf den alten Fuss belassen werden. Nachdem aber

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5. der Fall sich während der Zeit ergeben könnte, dass Ihro kaiser. königl.
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Majestät, wie schon im Jahre 1775 geschehen. die bisherige Roboteinrichtung
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abermal zum Vortheil und mehrerer Frleichterung der Bauern allergnädigst abzu-
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inderen geruhen möchten. so haben sich die hier kontrahierende Bauern vorbehalten,
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dass. wenn ilmen cine neue Einrichtung. noch mehr Vortheil als der gegenwärtige
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Contract. darbieten. sollft]e, sie selbige zu ergreifen und diesen binnen Jahrsfrist aut-
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zukündigen lug und Macht haben sollen. Dagegen

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6. abgeredet ist, [dass] die Obrigkeit unter diesen Umständen, wenn ihr diese neue
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Finrichtung annchmlicher wiire, selbige cbenfalls ergreiten und den Contract binnen
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der nämlichen Zeit aufsagen kônnte.

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1. Endlich: letztens. ist noch. in. Ansehung der Art der Robotzahlung versehen
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worden. dass selbige gleich der Kontribution monatlich entrichtet werden solle, also
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und dergestalt. dass cin jeder auf den ersten Sonntag eines jeden Monats, morgen
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von neun bis zwólf. auf der Amtsstube das ihm zufallende Quantum entrichten soll:
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widrigenfalls, wenn derselbe entweder den gesagten Tag, oder auf denselben die
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günzliche Zahlung nicht einhält, so soll desson Robotfreihcit ganz aufhören, und er
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von der Geld- und |cti: zur] Naturalrobot wieder in der Maasse verfallen, wie er itzt
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selbige zu leisten. sehuldig ist. Es soll auch der Unterthan sich von der nicht-
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geschehenen Zahlung durch irzendkein [sie] Vorwand, Unglücksfall oder Schaaden,
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er mag Namen haben wie er will, entschuldigen können, nur den Fall ausgenommen,
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dass er in. einer. Feaershrunst seinen Hof. verloren, wo. dann die Zahlung binnen
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einem Jahre in längeren. ihn gemächlicheren Terminen angenommen werden soll.

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In Urkund dessen ist dieser Kontrakt doppelt ausgefertiget. und darauf von
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wir Franz Freiherrn von und zu Sickingen in Namen und kraft Generalvollmacht
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meines Ilerrn Vaters Gnaden, des bochwohlgebornen Herrn, Herrn Joseph Carl des
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heil. Röm. Reichs Freiherrn von und zu Sickingen, Nauses und Kltschowitz, Ihro kaiser.
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königl. Apostol. Majestät Kammerer und Ihro churfürst!. Durehlàucht zu Pfalz wirk-
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klichen Geheimen Rath, des heil. Muberti Ordens Ritter. und Oberamtmann zu
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Bretten, unterschrieben, und mit mein angeborenen freiherrlichen Insigel bekräftiget,

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Archiv Český XXV. 4!


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