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Výkup z roboty na Elčovicku 1784, 25. říj. 321

XXIV. str. 506| ausdrücklich. verordnet ist. dass ein solcher. auf bestindige Zeiten cingegangener Robotreluitionskontrakt dem höchsten Landesgubernio zur Beurtheilung und Bestätigung vorgelegt werden soll. ansonsten null und nichtig ist: so ist diese Verabredung auch nicht anderst. als mit bederseitigen Vorbehalt der allerhöchsten landesherrliche[n] Destátigung getroffen worden. und soll derselben vordersamst cinge- schickt werden, die darin enthaltene Neuerungen erst auf erfolgter Bestätigung in Ausübung gebracht. und während der Zeit aber, oder wenn diese Konfirmation abgeschlagen werde, alles auf den alten Fuss belassen werden. Nachdem aber

5. der Fall sich während der Zeit ergeben könnte, dass Ihro kaiser. königl. Majestät, wie schon im Jahre 1775 geschehen. die bisherige Roboteinrichtung abermal zum Vortheil und mehrerer Frleichterung der Bauern allergnädigst abzu- inderen geruhen möchten. so haben sich die hier kontrahierende Bauern vorbehalten, dass. wenn ilmen cine neue Einrichtung. noch mehr Vortheil als der gegenwärtige Contract. darbieten. sollft]e, sie selbige zu ergreifen und diesen binnen Jahrsfrist aut- zukündigen lug und Macht haben sollen. Dagegen

6. abgeredet ist, [dass] die Obrigkeit unter diesen Umständen, wenn ihr diese neue Finrichtung annchmlicher wiire, selbige cbenfalls ergreiten und den Contract binnen der nämlichen Zeit aufsagen kônnte.

1. Endlich: letztens. ist noch. in. Ansehung der Art der Robotzahlung versehen worden. dass selbige gleich der Kontribution monatlich entrichtet werden solle, also und dergestalt. dass cin jeder auf den ersten Sonntag eines jeden Monats, morgen von neun bis zwólf. auf der Amtsstube das ihm zufallende Quantum entrichten soll: widrigenfalls, wenn derselbe entweder den gesagten Tag, oder auf denselben die günzliche Zahlung nicht einhält, so soll desson Robotfreihcit ganz aufhören, und er von der Geld- und |cti: zur] Naturalrobot wieder in der Maasse verfallen, wie er itzt selbige zu leisten. sehuldig ist. Es soll auch der Unterthan sich von der nicht- geschehenen Zahlung durch irzendkein [sie] Vorwand, Unglücksfall oder Schaaden, er mag Namen haben wie er will, entschuldigen können, nur den Fall ausgenommen, dass er in. einer. Feaershrunst seinen Hof. verloren, wo. dann die Zahlung binnen einem Jahre in längeren. ihn gemächlicheren Terminen angenommen werden soll.

In Urkund dessen ist dieser Kontrakt doppelt ausgefertiget. und darauf von wir Franz Freiherrn von und zu Sickingen in Namen und kraft Generalvollmacht meines Ilerrn Vaters Gnaden, des bochwohlgebornen Herrn, Herrn Joseph Carl des heil. Röm. Reichs Freiherrn von und zu Sickingen, Nauses und Kltschowitz, Ihro kaiser. königl. Apostol. Majestät Kammerer und Ihro churfürst!. Durehlàucht zu Pfalz wirk- klichen Geheimen Rath, des heil. Muberti Ordens Ritter. und Oberamtmann zu Bretten, unterschrieben, und mit mein angeborenen freiherrlichen Insigel bekräftiget,

Archiv Český XXV. 4!



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