Výkup z roboty na Elčovicku 1784, 25. říj. 321
XXIV. str. 506| ausdrücklich. verordnet ist. dass ein solcher. auf bestindige Zeiten
cingegangener Robotreluitionskontrakt dem höchsten Landesgubernio zur Beurtheilung
und Bestätigung vorgelegt werden soll. ansonsten null und nichtig ist: so ist diese
Verabredung auch nicht anderst. als mit bederseitigen Vorbehalt der allerhöchsten
landesherrliche[n] Destátigung getroffen worden. und soll derselben vordersamst cinge-
schickt werden, die darin enthaltene Neuerungen erst auf erfolgter Bestätigung in
Ausübung gebracht. und während der Zeit aber, oder wenn diese Konfirmation
abgeschlagen werde, alles auf den alten Fuss belassen werden. Nachdem aber
5. der Fall sich während der Zeit ergeben könnte, dass Ihro kaiser. königl.
Majestät, wie schon im Jahre 1775 geschehen. die bisherige Roboteinrichtung
abermal zum Vortheil und mehrerer Frleichterung der Bauern allergnädigst abzu-
inderen geruhen möchten. so haben sich die hier kontrahierende Bauern vorbehalten,
dass. wenn ilmen cine neue Einrichtung. noch mehr Vortheil als der gegenwärtige
Contract. darbieten. sollft]e, sie selbige zu ergreifen und diesen binnen Jahrsfrist aut-
zukündigen lug und Macht haben sollen. Dagegen
6. abgeredet ist, [dass] die Obrigkeit unter diesen Umständen, wenn ihr diese neue
Finrichtung annchmlicher wiire, selbige cbenfalls ergreiten und den Contract binnen
der nämlichen Zeit aufsagen kônnte.
1. Endlich: letztens. ist noch. in. Ansehung der Art der Robotzahlung versehen
worden. dass selbige gleich der Kontribution monatlich entrichtet werden solle, also
und dergestalt. dass cin jeder auf den ersten Sonntag eines jeden Monats, morgen
von neun bis zwólf. auf der Amtsstube das ihm zufallende Quantum entrichten soll:
widrigenfalls, wenn derselbe entweder den gesagten Tag, oder auf denselben die
günzliche Zahlung nicht einhält, so soll desson Robotfreihcit ganz aufhören, und er
von der Geld- und |cti: zur] Naturalrobot wieder in der Maasse verfallen, wie er itzt
selbige zu leisten. sehuldig ist. Es soll auch der Unterthan sich von der nicht-
geschehenen Zahlung durch irzendkein [sie] Vorwand, Unglücksfall oder Schaaden,
er mag Namen haben wie er will, entschuldigen können, nur den Fall ausgenommen,
dass er in. einer. Feaershrunst seinen Hof. verloren, wo. dann die Zahlung binnen
einem Jahre in längeren. ihn gemächlicheren Terminen angenommen werden soll.
In Urkund dessen ist dieser Kontrakt doppelt ausgefertiget. und darauf von
wir Franz Freiherrn von und zu Sickingen in Namen und kraft Generalvollmacht
meines Ilerrn Vaters Gnaden, des bochwohlgebornen Herrn, Herrn Joseph Carl des
heil. Röm. Reichs Freiherrn von und zu Sickingen, Nauses und Kltschowitz, Ihro kaiser.
königl. Apostol. Majestät Kammerer und Ihro churfürst!. Durehlàucht zu Pfalz wirk-
klichen Geheimen Rath, des heil. Muberti Ordens Ritter. und Oberamtmann zu
Bretten, unterschrieben, und mit mein angeborenen freiherrlichen Insigel bekräftiget,
Archiv Český XXV. 4!