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VORBERICHT. XXV
stellen; der Schreiber copierte Original-Mutscheine bezw. proto-
kollarische Mutungen.?””) Ob hier auch der Text F der Iglaucr
Weisung nach Freiberg einzureihen wäre, lässt sich schwer ent-
scheiden; ausgeschlossen scheint mir dies keinesfalls, vgl. aber
lrmisch S. CXII f£.95) Das Gleiche gilt von der deutschen Ucber-
setzung der Handfeste B in N.°°)
Was das genculogische Verhältniss der cinzelnen Codices
zu einander betrifft, kann nur soviel mit Gewissheit gesagt
werden, dass E von F ausgeschrieben. wurde, so zwar, dass F
überhaupt (abgpesehen von seinen ungarischen Rechtsquellen) fast
keinen Stoff enthält, der nicht aus E ontlehnt wire; die Mate-
rien von E. Fol. 31—72, 92—195 u. 125—198 bringt F in der-
selben bunten Reihenfolge und mit dem gleichen Texte wieder.
Zum Theil schópfto auch G aus К, denn die Blätter 22—7%2,
23 —110, 110—124 und 138—160E werden von G (mit unwesent-
lichen Acenderungen) copiert. 9) Im übrigen gehen rücksichtlich
der einen oder anderen Quelle oder einzelner "heile verschiedene
J'exte mit einander, ohne dass sich doch cin unmittelbares Ver-
háltuis feststellen. liesse. — Viele Zwischenglieder sind entweder
der Vernichtung anheim gefallen oder ruhen violleicht noch im
Staube kleinerer Archive. Die Genealogie sámmtlicher Hand-
schriften herzustellen, ist daher nicht möglich.
Was den Wert der Lesung der einzelnen abschriftlichen
Texte anbelangt, so sind B, A und C vorauszustellen; deren Lesung
57) Dass wir es nicht mit dem officiellen Register und cbensowenig
init ciner Abschrift desselben zu thun haben, geht aus dem Mangel jeder
chronologischen Ordnung hervor. Einmal steht auch statt der Numens-
unterschrift des Muters: N. N.
58) Manche von Ermisch vorgenommene Textesbesserungen beruhen
auf der irrigen Ansicht, dass die Lesung F gegen die Igl. Red. II und
gegen Freib. B. R-B als fehlerhaft aufzugeben sei. Iirmisch war es un-
bekannt, dass hier verschiedene Redactionen in Frage kommen. So ist der
Text F nicht so fehlerhaft, als Ermisch meint.
59) Dass trotz der genauen und durchwegs besseren Lesung gegen-
über E, G, L (s. v. B. $ 15 e) g), $ 27 c) d) kein Original vorliegt, ergiebt
sich aus der wiederholten sinnstórenden Auslassung eines ,nicht^ (§ 11a), 12D),
andererseits der Einfügune eines ,nicht* an unpassender Stelle ($ 22e). Auch
ist E wahrscheinlich älter als N und selbst schon eine Abschrift (vgl. wie
Е сете Vorlage talsch liest in § 19a), 24d).
60) Dagegen folgt die Const.-Uebersetzuug E nicht.
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