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VORBERICHT. XXV

stellen; der Schreiber copierte Original-Mutscheine bezw. proto- kollarische Mutungen.?) Ob hier auch der Text F der Iglaucr Weisung nach Freiberg einzureihen wäre, lässt sich schwer ent- scheiden; ausgeschlossen scheint mir dies keinesfalls, vgl. aber lrmisch S. CXII f£.95) Das Gleiche gilt von der deutschen Ucber- setzung der Handfeste B in N.°°)

Was das genculogische Verhältniss der cinzelnen Codices zu einander betrifft, kann nur soviel mit Gewissheit gesagt werden, dass E von F ausgeschrieben. wurde, so zwar, dass F überhaupt (abgpesehen von seinen ungarischen Rechtsquellen) fast keinen Stoff enthält, der nicht aus E ontlehnt wire; die Mate- rien von E. Fol. 31—72, 92—195 u. 125—198 bringt F in der- selben bunten Reihenfolge und mit dem gleichen Texte wieder. Zum Theil schópfto auch G aus К, denn die Blätter 22—7%2, 23 110, 110—124 und 138—160E werden von G (mit unwesent- lichen Acenderungen) copiert. 9) Im übrigen gehen rücksichtlich der einen oder anderen Quelle oder einzelner "heile verschiedene J'exte mit einander, ohne dass sich doch cin unmittelbares Ver- háltuis feststellen. liesse. Viele Zwischenglieder sind entweder der Vernichtung anheim gefallen oder ruhen violleicht noch im Staube kleinerer Archive. Die Genealogie sámmtlicher Hand- schriften herzustellen, ist daher nicht möglich.

Was den Wert der Lesung der einzelnen abschriftlichen Texte anbelangt, so sind B, A und C vorauszustellen; deren Lesung

57) Dass wir es nicht mit dem officiellen Register und cbensowenig init ciner Abschrift desselben zu thun haben, geht aus dem Mangel jeder chronologischen Ordnung hervor. Einmal steht auch statt der Numens- unterschrift des Muters: N. N.

58) Manche von Ermisch vorgenommene Textesbesserungen beruhen auf der irrigen Ansicht, dass die Lesung F gegen die Igl. Red. II und gegen Freib. B. R-B als fehlerhaft aufzugeben sei. Iirmisch war es un- bekannt, dass hier verschiedene Redactionen in Frage kommen. So ist der Text F nicht so fehlerhaft, als Ermisch meint.

59) Dass trotz der genauen und durchwegs besseren Lesung gegen- über E, G, L (s. v. B. $ 15 e) g), $ 27 c) d) kein Original vorliegt, ergiebt sich aus der wiederholten sinnstórenden Auslassung eines ,nicht^ (§ 11a), 12D), andererseits der Einfügune eines ,nicht* an unpassender Stelle ($ 22e). Auch ist E wahrscheinlich älter als N und selbst schon eine Abschrift (vgl. wie Е сете Vorlage talsch liest in § 19a), 24d).

60) Dagegen folgt die Const.-Uebersetzuug E nicht.


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