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VORBERICHT. XXV

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stellen; der Schreiber copierte Original-Mutscheine bezw. proto-
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kollarische Mutungen.?) Ob hier auch der Text F der Iglaucr
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Weisung nach Freiberg einzureihen wäre, lässt sich schwer ent-
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scheiden; ausgeschlossen scheint mir dies keinesfalls, vgl. aber
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lrmisch S. CXII f£.95) Das Gleiche gilt von der deutschen Ucber-
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setzung der Handfeste B in N.°°)

[8]
Was das genculogische Verhältniss der cinzelnen Codices
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zu einander betrifft, kann nur soviel mit Gewissheit gesagt
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werden, dass E von F ausgeschrieben. wurde, so zwar, dass F
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überhaupt (abgpesehen von seinen ungarischen Rechtsquellen) fast
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keinen Stoff enthält, der nicht aus E ontlehnt wire; die Mate-
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rien von E. Fol. 31—72, 92—195 u. 125—198 bringt F in der-
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selben bunten Reihenfolge und mit dem gleichen Texte wieder.
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Zum Theil schópfto auch G aus К, denn die Blätter 22—7%2,
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23 110, 110—124 und 138—160E werden von G (mit unwesent-
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lichen Acenderungen) copiert. 9) Im übrigen gehen rücksichtlich
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der einen oder anderen Quelle oder einzelner "heile verschiedene
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J'exte mit einander, ohne dass sich doch cin unmittelbares Ver-
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háltuis feststellen. liesse. Viele Zwischenglieder sind entweder
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der Vernichtung anheim gefallen oder ruhen violleicht noch im
[22]
Staube kleinerer Archive. Die Genealogie sámmtlicher Hand-
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schriften herzustellen, ist daher nicht möglich.

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Was den Wert der Lesung der einzelnen abschriftlichen
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Texte anbelangt, so sind B, A und C vorauszustellen; deren Lesung

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57) Dass wir es nicht mit dem officiellen Register und cbensowenig
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init ciner Abschrift desselben zu thun haben, geht aus dem Mangel jeder
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chronologischen Ordnung hervor. Einmal steht auch statt der Numens-
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unterschrift des Muters: N. N.

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58) Manche von Ermisch vorgenommene Textesbesserungen beruhen
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auf der irrigen Ansicht, dass die Lesung F gegen die Igl. Red. II und
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gegen Freib. B. R-B als fehlerhaft aufzugeben sei. Iirmisch war es un-
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bekannt, dass hier verschiedene Redactionen in Frage kommen. So ist der
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Text F nicht so fehlerhaft, als Ermisch meint.

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59) Dass trotz der genauen und durchwegs besseren Lesung gegen-
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über E, G, L (s. v. B. $ 15 e) g), $ 27 c) d) kein Original vorliegt, ergiebt
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sich aus der wiederholten sinnstórenden Auslassung eines ,nicht^ (§ 11a), 12D),
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andererseits der Einfügune eines ,nicht* an unpassender Stelle ($ 22e). Auch
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ist E wahrscheinlich älter als N und selbst schon eine Abschrift (vgl. wie
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Е сете Vorlage talsch liest in § 19a), 24d).

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60) Dagegen folgt die Const.-Uebersetzuug E nicht.


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