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XXXIV VORDERICHT.
Handfeste gab der Schmidsche Druck zwar correct wieder, doch
liegt das „Archiv f. Dergwerksgesch." wohl zu sehr aus der
Hand. Dagegen sind der Originaltext der Const. J. m. und gar
die Sprüche unzulànglich ediert. Es erledigt sich insbesondere
bezüglich der letzteren von selbst die Frage, ob nicht durch
incidente Richtigstellungen bei den Citaten dije Mángel hátten
beseitigt werden können; die Noten wären unerträglich belastet
worden. Bei sämmtlichen bisherigen Drucken mit Ausnahme jenes
von Ermisch tritt der grössere oder geringere Mangel an Ver-
trautheit mit dem bergrechtlichen Inhalte der Quellen deutlich
zutage. Diesen Mangel gut zu machen, hat sich die nachfolgende
Ausgabe vornehmlich bemüht.
Was die bisher noch nicht veröffentlichten Stücke betrifft,
so kam růcksichtlich der Const.-Ucbersetzung des Johann von
Geilnhausen, die übrigens auch als Sprachdenkmal von grüsster
Bedeutung ist,9) in Betracht, dass dieselbe von einem durch
eigenen praktischen Dienst im Bergrecht und den Bergwerks-
verhältnissen des 14. Jahrhunderts wohl bewanderten Mann her-
stammt (s. I. Bd. 1. Th. Pkt. IT 6), und dass somit in ihr ein
wichtiger Interpretationsbchelf für die Auffassung des Original-
textes des Kóniglichen Bergrechtes gelegen ist. Dass dieses
letztere in die Ausgabe überhaupt Aufnahme fand, rechtfertigt
sich deshalb, weil es inhaltlich eine Codification des Iglauer
Bergrechts vorstellt (s. I. Bd. 1. Th., Pkt 1I 5b. Die Mit-
thellung der Red. IT des D. I. R. - - wenigstens in den Noten unà
in Zusätzen, welch’ letztere sich in Tomaschcks Abdruck des
Cod. B nur lückenhaft?!) finden, -- erschien besonders wegen
deren Verwertung im Jüngeren Freiberger Bergrecht nothwendig.
Eine Auswahl von Iglauer Mutungen des 16. Jahrhunderts zum
Abdruck zu bringen, entschloss ich mich deshalb, weil aus diesen
neben dem formellen Vorgang bei der Mutung manche für die
Darstellung der Iglauer Bergwerksverfassung bedeutende Vor-
änderung des älteren Rechtes, wie beispielsweise bezüglich der
Competenz, des Bergmasses, der Betriebspflicht u. s. w., erschen
90) Den Wortschatz derselben wie den der Iglauer berg- und stadt-
rechtlichen Schóffensprüche und der Wenzelsbibel wird mein Freund Herr
Dr. Franz Jelinek in einer demnächst erscheinenden Schrift veröffentlichen.
91) Es fehlen die $$ 30, 35, 36.
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