EN | ES |

979

979


Javascript seems to be turned off, or there was a communication error. Turn on Javascript for more display options.

index   < Page >

XXXIV VORDERICHT.

Handfeste gab der Schmidsche Druck zwar correct wieder, doch liegt das Archiv f. Dergwerksgesch." wohl zu sehr aus der Hand. Dagegen sind der Originaltext der Const. J. m. und gar die Sprüche unzulànglich ediert. Es erledigt sich insbesondere bezüglich der letzteren von selbst die Frage, ob nicht durch incidente Richtigstellungen bei den Citaten dije Mángel hátten beseitigt werden können; die Noten wären unerträglich belastet worden. Bei sämmtlichen bisherigen Drucken mit Ausnahme jenes von Ermisch tritt der grössere oder geringere Mangel an Ver- trautheit mit dem bergrechtlichen Inhalte der Quellen deutlich zutage. Diesen Mangel gut zu machen, hat sich die nachfolgende Ausgabe vornehmlich bemüht.

Was die bisher noch nicht veröffentlichten Stücke betrifft, so kam růcksichtlich der Const.-Ucbersetzung des Johann von Geilnhausen, die übrigens auch als Sprachdenkmal von grüsster Bedeutung ist,9) in Betracht, dass dieselbe von einem durch eigenen praktischen Dienst im Bergrecht und den Bergwerks- verhältnissen des 14. Jahrhunderts wohl bewanderten Mann her- stammt (s. I. Bd. 1. Th. Pkt. IT 6), und dass somit in ihr ein wichtiger Interpretationsbchelf für die Auffassung des Original- textes des Kóniglichen Bergrechtes gelegen ist. Dass dieses letztere in die Ausgabe überhaupt Aufnahme fand, rechtfertigt sich deshalb, weil es inhaltlich eine Codification des Iglauer Bergrechts vorstellt (s. I. Bd. 1. Th., Pkt 1I 5b. Die Mit-

thellung der Red. IT des D. I. R. - - wenigstens in den Noten unà in Zusätzen, welch letztere sich in Tomaschcks Abdruck des Cod. B nur lückenhaft?!) finden, -- erschien besonders wegen

deren Verwertung im Jüngeren Freiberger Bergrecht nothwendig. Eine Auswahl von Iglauer Mutungen des 16. Jahrhunderts zum Abdruck zu bringen, entschloss ich mich deshalb, weil aus diesen neben dem formellen Vorgang bei der Mutung manche für die Darstellung der Iglauer Bergwerksverfassung bedeutende Vor- änderung des älteren Rechtes, wie beispielsweise bezüglich der Competenz, des Bergmasses, der Betriebspflicht u. s. w., erschen

90) Den Wortschatz derselben wie den der Iglauer berg- und stadt- rechtlichen Schóffensprüche und der Wenzelsbibel wird mein Freund Herr Dr. Franz Jelinek in einer demnächst erscheinenden Schrift veröffentlichen.

91) Es fehlen die $$ 30, 35, 36.


Download XMLDownload textManuscript line viewFacsimile