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XXXIV VORDERICHT.

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Handfeste gab der Schmidsche Druck zwar correct wieder, doch
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liegt das Archiv f. Dergwerksgesch." wohl zu sehr aus der
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Hand. Dagegen sind der Originaltext der Const. J. m. und gar
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die Sprüche unzulànglich ediert. Es erledigt sich insbesondere
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bezüglich der letzteren von selbst die Frage, ob nicht durch
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incidente Richtigstellungen bei den Citaten dije Mángel hátten
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beseitigt werden können; die Noten wären unerträglich belastet
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worden. Bei sämmtlichen bisherigen Drucken mit Ausnahme jenes
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von Ermisch tritt der grössere oder geringere Mangel an Ver-
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trautheit mit dem bergrechtlichen Inhalte der Quellen deutlich
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zutage. Diesen Mangel gut zu machen, hat sich die nachfolgende
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Ausgabe vornehmlich bemüht.

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Was die bisher noch nicht veröffentlichten Stücke betrifft,
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so kam růcksichtlich der Const.-Ucbersetzung des Johann von
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Geilnhausen, die übrigens auch als Sprachdenkmal von grüsster
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Bedeutung ist,9) in Betracht, dass dieselbe von einem durch
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eigenen praktischen Dienst im Bergrecht und den Bergwerks-
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verhältnissen des 14. Jahrhunderts wohl bewanderten Mann her-
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stammt (s. I. Bd. 1. Th. Pkt. IT 6), und dass somit in ihr ein
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wichtiger Interpretationsbchelf für die Auffassung des Original-
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textes des Kóniglichen Bergrechtes gelegen ist. Dass dieses
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letztere in die Ausgabe überhaupt Aufnahme fand, rechtfertigt
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sich deshalb, weil es inhaltlich eine Codification des Iglauer
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Bergrechts vorstellt (s. I. Bd. 1. Th., Pkt 1I 5b. Die Mit-

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thellung der Red. IT des D. I. R. - - wenigstens in den Noten unà
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in Zusätzen, welch letztere sich in Tomaschcks Abdruck des
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Cod. B nur lückenhaft?!) finden, -- erschien besonders wegen

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deren Verwertung im Jüngeren Freiberger Bergrecht nothwendig.
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Eine Auswahl von Iglauer Mutungen des 16. Jahrhunderts zum
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Abdruck zu bringen, entschloss ich mich deshalb, weil aus diesen
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neben dem formellen Vorgang bei der Mutung manche für die
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Darstellung der Iglauer Bergwerksverfassung bedeutende Vor-
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änderung des älteren Rechtes, wie beispielsweise bezüglich der
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Competenz, des Bergmasses, der Betriebspflicht u. s. w., erschen

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90) Den Wortschatz derselben wie den der Iglauer berg- und stadt-
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rechtlichen Schóffensprüche und der Wenzelsbibel wird mein Freund Herr
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Dr. Franz Jelinek in einer demnächst erscheinenden Schrift veröffentlichen.

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91) Es fehlen die $$ 30, 35, 36.


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